Zuständigkeit bei Lärmbelästigung. Ordnungsamt oder Polizei?
Über mir wohn ein Trampeltier. Was definitiv an ihrem Gehverhalten liegt, da ihre Besucher nicht trampeln. Aber das ist ein anders Thema, was ich hier schon angesprochen habe.
Weiterhin bekommt diese Person sehr viel Besuch. Es geht wirklich nicht darum, wenn es MAL was lauter wird, aber die Spitze des Eisberges war, vor ca. 2 Wochen hat die bis zum nächsten Morgen, 5.30 Uhr ihren Besuch da gehabt. Es lief keine Musik. Es wurde laut geredet und laut gelacht, so das an ein Schlafen nicht zu denken war. Wir wohnen in NRW.
Die Polizie sagt, dass das Ordnungsamt nachts zuständig ist, wenn keine Musik läuft. Läuft die Musik und es wird laut gesprochen in der Nacht ist die Polizei zuständig.
Das Ordnungsamt sagt mir, die sind bis 16.45 Uhr arbeiten und dann auch zuständig und nach 22 Uhr generell die Polizei. Also jede Behörde schiebt sich gegenseitig die Zuständigkeit zu. Würde in der Nacht z. B. die Bohrmaschine angeworfen werden, ist widerrum die Polizei und nicht das Ordnungsamt zuständig. Eine Behörde einzuschalten ist für mich wirklich das letzte Mittel, aber mein Freund und ich haben nun ca. 1.5 Jahre mit Engelszungen auf den Störenfried eingeredet. Die Vermieterin hat ihr vergangenes Jahr mündlich Mecker gegeben. Dieses Jahr Anfang Oktober schriftlich und die HAusverwaltung Mitte Oktober auch noch mal. Aber Anfang November ging es bis morgens 5.30 Uhr ohne Musik oben rund.
10 Antworten
Auch wenn es nicht direkt zu verstehen ist ... es stimmt, die Polizei kann da nicht viel machen. Zielführen kann, wenn überhaupt, nur eine Anzeige beim Ordnungsamt sein (wenn die Hausverwaltung nicht hilft).
Grds. ist für Ruhestörungen (die eine Ordnungswidrigkeit darstellen können) das jeweilige Ordnungsamt zuständig. Außerhalb der "Öffnungszeiten" / Dienstzeiten des Ordnungsamtes ist die Polizei subsidiär zuständig. Aber: Nur bei Lärm durch Musik, Bohrmaschinen oder in vergleichbaren Situationen kann die Polizei tatsächlich etwas hilfreiches tun. Zunächst wird angedroht das lärmerzeugende Gerät sicherzustellen, wenn es nicht ruhiger wird .. und dann wird das Gerät notfalls auch mitgenommen, wenn die Ermahnung nicht hilft. Wenn die Lärmbelästigung nur durch ein zu lautes Gespräch kommt, kann die Polizei zwar auch zum Ermahnen vorbeikommen .. aber dann nur selten Folgemaßnahmen treffen (eine Ingewahrsamnahme ist in solchen Fällen oft nicht möglich). Dann ist also das Ordnungsamt zuständig für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit (man muss Anzeige erstatten und der Ruhestörer dann evtl. ein Bußgeld zahlen).
"Aussage gegen Aussage und das Verfahren würde eingestellt werden"
Dies ist kein zwingender Grund für die Einstellung des Verfahrens ... mal davon abgesehen, dass es sicherlich noch andere Nachbarn gibt, die zur Sache aussagen können.
ich habe eben hier einen anderen Beitrag erfragt.
http://www.gutefrage.net/frage/steinwolle-als-trittschall-an-decke#answer60225553
Vermieterin hat bereits reagiert. Hausverwaltung hat bereits reagiert.
Anwalt und Hausverwaltung sagen, dass wir Zeugen brauchen. Aber da ist das Problem. Die, die wir kennen sind berufstätig. Jetzt z. B. ist Ruhe oben, da niemand da ist. Und nachts um 3 Uhr will ich niemanden anrufen, dass der mal vorbei kommt, weil wir nen Zeugen brauchen.
Hallo. Wie hat sich das denn entwickelt? Würde mich mal interessieren.
Anzeige wegen Lärmbelästigung erstatten, dann kommt auch die Polizei ( zumindest in Hamburg )
Wir hatten auch so eine Nachbarin,wir haben die Polizei angerufen.wir haben gekämpft und den Vermieter geschieben,sie hat die fritlose Kündigung bekommen.
Ich würde wieder die Hausverwaltung einschalten. Der Vermieter muss die laute Mieterin schriftlich ermahnen, wenn es mündlich nicht fruchtet. Sammelt Unterschriften, wenn sich noch andere Mieter im Haus gestört fühlen und nervt Vermieter und Hausverwaltung mit Anrufen. Ich würde nachts die Polizei rufen, denn das Ordnungsamt erreichst du um die Uhrzeit ja nicht.
Die Hausverwaltung ist erst seit Oktober tätig. Vermieterin hat aus Altersgründen (über 70 J.) alles abgegeben. Und ich bin die Einzige bisher, die angerufen hat. Andere Mieter im Haus hören das Getrampel von ihr ja nicht und hören leider auch den Lärm nicht, der über uns im Wohnzimmer ist. Das habe ich alles schon erfragt.
Es ist egal, seit wann die Hausverwaltung tätig ist. Die Vermieterin kann ja bestätigen, dass sie diese Mieter schon mal mündlich um mehr Rücksichtnahme gebeten hat. Schade, dass sich sonst keiner belästigt fühlt. Auf jeden Fall würde ich die Hausverwaltung mit Telefonaten und Briefen terrorisieren, bis sie tätig werden! Viel Glück!
richtige Antwort. Aber auch bei verhaltensbedingtem Lärm kann die Polizei helfen, in dem sie einen Bericht mit den Feststellungen schreibt und an das Ordnungsamt schickt. Dann hat das O-Amt einen oder zwei unabhängigen Zeugen und kann einen Bußgeldbescheid erlassen. Ohne unabhängige Zeuge steht Aussage gegen Aussage und das Verfahren würde eingestellt werden.
Also ist es auch sinnvoll die Polizei zu rufen....