Wer hat Vorfahrt? --

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Grundsätzlich gilt: Wer das Hindernis auf seiner Fahrbahnhälfte hat ist wartepflichtig. In dem Fall sieht das aber anders aus, du hast deiner Sorgfaltpflicht genügt, dich vorsichtig an die Engstelle heran getastet und den Entgegenkommenden erst sehen können, als du schon auf Höhe des Hindernisses warst. In dem Fall geh ich mal davon aus, dass der Entgegenkommende dich bemerkt haben muß und trotzdem "draufgehalten" hat. Erstmal ein klarer Verstoß nach §1 der STVO (Pflicht der gegenseitigen Rücksichtnahme), tja, und dann stände da auch noch ne Anzeige wegen Nötigung (zwang dich zum Anhalten und Zurücksetzen) und Beleidigung (Vogel zeigen) im Raum, also WER hat da wohl was falsch gemacht? ;)

Da hättest du dich reintasten können...immer ein kleines Stückchen weiter, damit du Stück für Stück am Hinderniss vorbeischauen kannst. Dann hättest du ihn früh genug gesehen, an der Schnauze von deinem Auto wäre ermöglicherwiese noch gut vorbeigekommen. Man kann nicht einfach blind losfahren und hoffen, es kommt keiner. Pass dich der Situation an und guck vorher gewissenhaft nach, auch wenn alle hinter dir am drängeln sind.

Anton96  05.02.2012, 22:17

Er hast sich doch rein getatste, so wie ich das sehe hat der Gegenverkehr seine Pflichten nicht gekannt, er war nämlich Wartepflichtig weil der Fragesteller bereits auf gleicher höhe mit dem Hindernis war.

Mausi2548  06.02.2012, 05:22
@Anton96

@ Thekeymaster185: Schön, daß es Menschen gibt, die offenbar mit eine "Röntgenblick" zur Welt kamen. Die meisten Menschen können allerdings nicht um Kurven schauen. Ich muss gestehen, daß ich auch dazu gehöre und deswegen an einem Hinderniss vorbeifahre, wenn ich keinen Gegenverkehr sehe.

thekeymaster185  06.02.2012, 19:06
@Mausi2548

Wie schade, dann bin ich mit meinem Röntgenblick wohl was besonderes ;)

Spenny448 
Beitragsersteller
 05.02.2012, 15:28

Ich bin da langsam vorbei gefahren. Vorher konnte ich ihn unmöglich sehen. Während ich neben dem Hinderniss war, konnte ich ihn zwar sehen aber konnte nirgendwo hin

Es gibt nichts, wie ich das hätte vermeiden können. Es sei denn ich wäre rum gedreht und hätte einen anderen Weg genommen.

Der der dir entgegen gekommen ist, ist ein Flegel.

Da du ja bereits auf der Höhe des Hindernisses warst, darfst du auch zufahren.

Viele Vergessen das es da genau genommen zwei Regeln gibt, die erste heist der auf dessen Seite das Hinderniss ist muss warten,aber die zweite heißt wenn man auf gleicher Höhe mit dem Hinderniss ist muss der Gegenverkehr einem das passieren des Hindernis ermöglichen. Die Unart einen zu zurücksetzen zu zwingen ist also Rechtlich nicht gedeckt. Aber leider haben viele Autofahrer nur ihre Rechte und nicht ihre Pflichten im Kopf-