Vorfahrtsregelung Verkehrsberuhigter Bereich

Situation - (Verkehr, Straßenverkehr, Verkehrsrecht)

5 Antworten

§10 StVO Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.


Derjenige der aus dem verkehrsberuhigten Bereich kommt hat also allen Anderen Vorrang zu gewähren [auch dem Linksabbieger mit Stopschild] und fährt somit als Letzter.

Wer aus dem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, hat generell nie Vorfahrt. Er trägt damit im Falle eines Unfalles die alleinige oder zumindest die Hauptlast der Schuld am Unfall. 

Geregelt ist das in der STVO §10. 

https://dejure.org/gesetze/StVO/10.html

Allerdings muss sich der Unfallgegner evtl. für einen Teil des Schadens gerade stehen. Dies kann mit 25 % aus der Gefährdungshaftung zu Buche schlagen. 

Ich meine grün, weil blau Linksabbieger ist.

Vielleicht mit Begründung?

Blau hat vorfahrt