Wer hat Räum-Streupflicht bei einem gemieteten Parkplatz?

5 Antworten

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Nein, das geht natürlich nicht so einfach. Die Räumpflicht liegt beim Vermieter. Wenn er diese auf seinen Mieter abwälzen will, muß der Mietvertrag geändert werden. Und dazu bräuchte er Deine Zustimmung.

Cora266 
Beitragsersteller
 27.12.2010, 10:31

vielen lieben dank erstma... eine zustimmung habe ich nie gegeben,mein vernieter erwartet auch das ich den Hof mit freischippe....Also wäre der Zettel nichtig?Wie kann ich da jetzt vorgehen?Es räumt ja keiner den Parkplatz und wenn es weiter schneit,kann ich ihn nimmer befahren.

nutella883  27.12.2010, 10:32
@Cora266

Ja, wenn Du ihn dann nimmer befahren kannst, musst Du wohl schippen. Soooo schlimm ist das nu wirklich nicht. Kannst natürlich einfach aus Protest nicht räumen und Dich dann noch mal hinlegen oder mim Auto stecken bleiben.

skyfly71  27.12.2010, 10:45
@Cora266

Ja, sofern sich nicht aus dem Mietvertrag eine Räumpflicht ergibt, brauchst Du nix räumen. Und wenn Dein Parkplatz unbenutzbar ist, mußt Du dafür selbstverständlich auch keine Miete mehr zahlen.

Dreist ist es, "das über die Versicherung der Vermieter" zu machen.

Dreist ist auch, eine Erwartungshaltung wie du an den Tag zu legen.

Und an Stelle deiner Vermieter würde ich auf dein Geld verzichten und den Parkplatz anderweitig vergeben. Solche Mieter wir dich braucht nämlich kein Mensch.

Cora266 
Beitragsersteller
 27.12.2010, 10:55

Ich trage folgeschäden davon,außedem würde ich gern den Parkplatz kündigen,doch so wie ich mich informiert habe,geht das nur mit der Kündigung der Wohnung. Ich versuche nur herauszufinden welche rechte der Mieter und der Vermieter des Parkplatzes haben.Es geht hier ne um meine Erwartungshaltung als Mensch.

FreeEagle  27.12.2010, 15:59
@Cora266

Dann frage doch den Vermieter, ob du den Parkplatz untervermieten darfst.

.

Und, auch wenn du das nicht hören willst, die Verhältnisse zurzeit erfordern auch ein gewisses Maß an Eigenverantwortung. Einfach sämtliche Verantwortung einem anderen zuschieben zu wollen, ist da nicht der richtige Weg.

Mal ganz abgesehen von einer gewissen Achtung im gegenseitigen Umgang miteinander.

Cora266 
Beitragsersteller
 27.12.2010, 23:08
@FreeEagle

Zur zeit weiß ich allerdings ne an wen ich den Untervermieten soll.Der Parkplatz gehört zu der Wohnung dazu.Das is alles Privatgrundstück.

Ich will nich die Verantwortung anderen zuzuschieben.Ich finde nur,man kann immer auch mit den Mietern reden,ich schippe den Parkplatz auch selber frei,ich hab damit kein Problem,aber einen Zettel einfach in den Briefkasten zu stecken und davon ausgehen das ich das so hinnehme,finde ich unverantwortlich. Man muß ja auch mal sehen,ich bin den ganzen Tag ne da,da is der Parkplatz frei....zumal ich auch Geld dafür Bezahl,nich nur für en Platz sondern auch für den Winterdienst,den es gar ne gibt.

Ich denke irgendwo,das meine Vermieter das deshalb gemacht haben,weil ich letzten Winter,aber auch dieses jahr,dort ausgerutscht bin.Ich mache das ja ne mit Absicht,ich konnt nimmer mehr Autofahren. Es gibt 2 Mieter bei uns im Haus die einen Parkplatz haben und alle werden unter einen Teppich gekehrt.Vermieter können auch mit einem reden,so is das ne,aber einfach nur en unterschriebenen zettel?

Parkplätze unterliegen nur in eingeschränkter Weise der Streu- und Räumpflicht.

Hier kommt es auf den Einzelfall an, aber die aktuelle Rechtsprechung geht hier von einer besonderen Sorgfaltspflicht des Parkplatzbenutzes aus und von einem allgemeinen Lebensrisiko.

Im Einzelfall sind hier auch bedeutsam, wie lang der Zuweg zum Parkplatz ist, wie weit der nächste geräumte Gehweg entfernt ist, also mehrere hier unbekannte Faktoren.

ja klar bist du verantwortlich...

vor der tür des mietshauses müsst ihr auch räumen... oder ihr beauftragt jemanden...

wenn ihr dem nicht nachkommt, gibt es vermieter, die jemanden beauftragen und es den mietern in rechnung stellen....

Dreist ist daran höchstens das hier: "Dürfen die das einfach so?Ich bezahle doch Miete dafür un nu sollch ich selbst schippen?Wie dreist ist das denn?"

Ist doch üblich, dass auch bei Mietwohnungen die Räumpflicht den Mietern übertragen wird (falls es nicht ein Räumdienst etc. übernimmt).

Cora266 
Beitragsersteller
 27.12.2010, 10:35

Ich denke aber,das sie dann dafür kein Geld verlangen dürfen.Ich bezahle ja in der Betriebskostenabrechnung einen Winterdienst mit.Un der ist nicht aufgeteilt auf Hof räumen oder Stellplatz räumen.