Räumpflicht auf Privatparkplatz

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Seinen Parkplatz müsste er doch eigentlich selber freischaufeln, oder?

Richtig :-)

Zur Obliegenheit des zur Verkehrssicherunhgspflicht und Winterdienst Verpflichteten gehört ausschliesslich, Bürgersteig, Gehweg vor dem Grundtück zu räumen und ggf, abzustumpfen sowie Zuwegung zum Hauseingang und zu Mülltonnen, Briefkasten, Parkplatz oder Garage freizuhalten.

Der Parkplatz selber muss nicht geräumt und dort gestreut werden.

OLG Nürnberg, 30.12.2008, 6 U 186/08; OLG Düsseldorf, 19.05.2008, 24 U 161/07

Kennt sich da jemand genau mit der Gesetzeslage aus?

"Eine generelle Pflicht, den gesamten Parkplatz von Glatteis zu befreien und zu streuen, existiert auch hier nicht. Vielmehr ist ausreichend, die Möglichkeit zum gefahrlosen Verlassen des Platzes oder zum gefahrlosen Erreichen des Wagens sicherzustellen" (BGH VersR 1966, 90 (93).

G mager761

Räumt ihn, wenn ihr nett seid. Lasst es bleiben, wenn ihr ihn nicht räumen wollt. Da braucht es keine Paragraphen. Lediglich die Wege zu Tür und zu den Parkplätzen müssen von Euch frei gehalten werden oder von Leuten, die ihr beauftragt, was wiederum auch andere Mieter sein könnten. Aber für seinen Stellplatz ist er selbst verantwortlich.

FordPrefect  25.01.2013, 16:48

Aber für seinen Stellplatz ist er selbst verantwortlich.

Das ist - zumindest so generell - falsch. Entscheidend ist, was im MV steht. Wenn dort vermerkt ist, dass den Mieter die Räumpflicht trifft, dann (und nur dann) ist es sein Problem. Steht dort nichts, muss der VM räumen. Sonst kann der Mieter die Miete kürzen (bis zu 100%) und sogar auf Kosten des VM einen alternativen Stellplatz anmieten.

MosqitoKiller  25.01.2013, 17:06
@FordPrefect

Aber für seinen Stellplatz ist er selbst verantwortlich.

.

Das ist - zumindest so generell - falsch.

Nein, das ist richtig, denn der Vermieter ist generell höchstens für den Zugang zur Mietsache verantwortlich, niemals aber für die Mietsache (den Stellplatz) selbst...

Steht dort nichts, muss der VM räumen.

Nein, steht dort nichts, ist für die eigene Mietsache der Mieter verantwortlich. Der Vermieter putzt doch auch nicht Deine Wohnung, weil dies im Mietvertrag nicht anders festgehalten ist, oder?

imager761  25.01.2013, 17:27
@MosqitoKiller

Vor nicht einmal 25 Minuten hast du noch die völlig gegenteilige Meinung vertreten und Arjiroulas "Räumpflicht [des Stellplatzes] des Mieters durch den Vermieter" mit "So isses" kommentiert und ausgeführt "...der Vermieter ist verantwortlich, dafür zu sorgen, dass der Mieter den nutzen kann" :-[

MosqitoKiller  25.01.2013, 17:29
@imager761

Einfach lesen, das hilft. Aber das schrieb ich heute unter Deine Beiträge ja schon öfter...

imager761  25.01.2013, 17:42
@MosqitoKiller

Der einzige, der sich diesen Schuh anziehen muss, seine irrigen Behauptungen nicht das erste Mal kleinlaut editiert um dann das Gegenteil zu behauptet, bist du.

Aber wenn man denn nicht substantielles mehr beizutragen hat, wird man eben persönlich.

MosqitoKiller  25.01.2013, 17:44
@imager761

Hm, ich denke gerade ein Zitat über kinderreiche Familien und Eigenbedarfskündigung vor einigen Stunden von Dir...

Oder wegen Kleinreparaturen...

Das war zwar alles kompletter Unsinn, aber Du hast sicher Recht, das ist reine Halluzination und ich bin der einzige...

MosqitoKiller  25.01.2013, 17:47
@imager761

Substanziell genug? Ich kann die entsprechenden Beiträge hier auch gerne noch verlinken...

Wenn das sein Parkplatz ist, räumt ihn halt nicht. Wo ist das Problem?

So eine Frage kann ja nur aus Deutschland kommen.

FordPrefect  25.01.2013, 16:49

So eine Frage kann ja nur aus Deutschland kommen.

So eine (zudem falsche) Antwort aber auch.

Seinen Parkplatz müsste er doch eigentlich selber freischaufeln, oder?

Nein, der Vermieter ist verantwortlich, dafür zu sorgen, dass der Mieter den nutzen kann, es sei denn, vertraglich ist etwas anderes vereinbart...

Kennt sich da jemand genau mit der Gesetzeslage aus?

Ja...

imager761  25.01.2013, 17:15

Offensichtlich nicht - s. m. Kommentar nebst Rechtsprechung hierzu :-(

MosqitoKiller  25.01.2013, 17:17
@imager761

Falls es sich tatsächlich nur um die Stellfläche selber handeln sollte, hast Du Recht. Das glaube ich aber nicht...

imager761  25.01.2013, 17:34
@MosqitoKiller

Dann lies doch einfach mal, bevor du kommentierst und nach 25 Minuten das Gegenteil behauptest?

"Seinen Parkplatz müsste er doch eigentlich selber freischaufeln, oder? Den kompletten Hof machen wir ja eh fast, weil wir selber durchfahren müssen, aber es geht nur um seine Ecke, die nicht genau in der Zufahrt liegt, sondern leicht seitlich."

MosqitoKiller  25.01.2013, 17:37
@imager761

Naja, den Tipp solltest vielleicht zunächst mal selbst beherzigen, oder? ;-)

So oft wie Du hier einfach falsch liest...

Ich denke da gerade an Dein kürzliches Zitat aus einem über 10 Jahre nicht mehr gültigen BGB...

Was mit SEINEM Parkplatz passiert ist ja wohl sein Ding,. Ich würde ihn wenn es deshalb Ärger geben könnte, einfach mal mit ihm reden.