Wer hat mehr Rechte Polizei oder die Feuerwehr?
Ein Freund von mir meinte eben nach einer Diskussion das die Polizei mehr Rechte hat als die Feuerwehr (Berufsfeuerwehr), ich verstehe jedoch nicht was er damit meint. Und er sagte noch die Polizei darf alles deswegen sind die einfach ein schritt höher als die Feuerwehr. Aber es gibt doch Sachen die darf die Polizei nicht sondern nur die Feuerwehr also was meint er damit? O.o ich mein der vergleicht Äpfel mit Birnen, ohne Polizei läuft viellecht eniges schief in der Stadt klar, aber ohne Feuerwehr? genau das gleiche. Ich würde einfach nur gerne wissen wer mehr Rechte hat und schreibt das auch so wie ihr das einem sagen würdet er euch diese Frage stellt denn mein Freund hockt genau neben mir also schreib ruhig er soll´s lesen.
LG
9 Antworten
Hmm. "Mehr" Recht im Bezug auf Eingriffe in die Belange von Bürgern hat sicherlich die Polizei. Das bringt die Aufgabe mit sich.
Ein Höher und Niedriger ergibt sich daraus nicht. Feuerwehrleute sind cooler.
Kein Thema. Mein Nachbar war Feuerwehrmann...
Seltsame Frage ... also ich probier's mal:
Hoheitsrechte dürfen beide ausüben, wenn eine Rechtfertigung vorliegt. Wenn sich dann Polizei und Feuerwehr (z.B. im Straßenverkehr) in die Quere kommen sind sie gleichberechtigt. Rücksicht auf den übrigen Verkehr müssen beide sowieso immer nehmen. Die Hoheitsrechte vermeiden nur die Bestrafung von Verstössen, solange keine Behinderung und Gefährdung vorliegt.
Die Polizei hat im Vergleich zur Feuerwehr außerdem jeweils andere Privilegien ... die Polizei darf z.B. Schusswaffen mit sich führen, die Feuerwehr darf z.B. Gebäude "nach Augenmass" zerstören. Alles natürlich nicht willkürlich sondern nur mit entsprechender Rechtfertigung.
Weiterhin dürfen z.B. beide die "Unantastbarkeit der Wohnung" brechen wenn ein entsprechender Anlass vorliegt.
In Summe dürften wohl beide Behörden "gleichberechtigt" bleiben und sie kooperieren bei Bedarf ja auch entsprechend.
Auch danke an DICH :-) SUPER ANTWORT!!!!
Ganz nüchtern betrachtet hat ein einzelner Polizist vielleicht etwas mehr "Rechte". Aber ein Einsatzleiter bei der Feuerwehr darf auch alles mögliche. Kann man (für Bayern, für andere Bundesländer aber ähnlich) im Bayerischen Feuerwehrgesetz, Artikel 24-27 nachlesen. In Artikel 25 steht übrigens drin, dass ein Einsatzleiter nur einen Platzverweis aussprechen darf, wenn die Polizei nicht zur Verfügung steht. Also was das Einschränken von Grundrechten der Bürger angeht, ist die Polizei etwas "höher". Die Wichtigkeit für die Gesellschaft lässt sich aber daran nicht messen.
Schöne Antwort DANKE!!!!:-)
ich wüerde sagen das kommt ganz auf die Situation an. Wenn du dirvorstellst fdas diE polizei und die Feuerwehr vor nem brennenden Haus stehen, haben beide das gleiche Recht. Menschenrettung. Im Normalfall hat die polizei wohl mehr das sagen, da die Feuerwehr ja für Brände zuständig is und die Polizei für andere Sachen auch.
Menschenrettung ist kein Recht, sondern eine Pflicht. Und Menschenrettung aus brennenden Gebäuden gehört definitiv nicht zum Aufgabenbereich der Polizei.
Feuerwehr ist auch für Unfallrettung, Bergung, Gefahrgutmanagement usw. zuständig.
Da muss man zunächst unterscheiden in welcher Sache. Die Polizei hat Hoheitsrechte welche die Feuerwehr nicht hat. Wenn es um Schadensbegrenzung- oder Vermeidung handelt, besonders in Notfällen und wenn Menschenleben in Gefahr sind, hat die Polizei die Pflicht die Feuerwehr vollumfänglich zu unterstützen.
Ich schlage vor die entsprechenden Dienstvorschriften zu lesen.
Genau das wollte ich LESEN :-) DANKE DIR :D