Darf die Feuerwehr Platzverweise verteilen?
In einem Video habe ich gesehen, wie bei einem Unfall ein Feuerwehrmann einem Passanten einen Platzverweis gegeben hat, weil er wohl im Weg stand und auch ganz oft zu dem Unfallfahrzeug hingegangen ist.
Ich dachte immer, dass das nur die Polizei darf... Und für wie lange gilt so ein Platzverweis eigentlich?
7 Antworten
Hallo Lisa,
deinem Profil entnehme ich, dass du aus Hamburg kommst.
In Hamburg wird das durch das Feuerwehrgesetz geregelt, da steht alles drin, was ein Feuerwehrmann im Einsatz darf und was nicht.
Im konkreten Beispiel greift hier der Paragraph §25 des FwG Hamburg. Da steht folgendes:
§ 25 FwG – Platzverweisung
(1) Personen, die an den Maßnahmen der Feuerwehr zur Gefahrenabwehr oder Hilfeleistung nicht beteiligt sind, haben sich so zu verhalten, dass sie den Einsatz nicht behindern.
(2) Die zuständige Behörde kann eine Person vorübergehend vom Einsatzort der Feuerwehr , dessen Umgebung und dessen Zugangs- oder Zufahrtswegen verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten dieser Orte untersagen, um Gefährdungen der Person zu vermeiden. Die Platzverweisung kann auch gegenüber Personen ausgesprochen werden, die allein oder gemeinsam mit anderen Personen den Einsatz der Feuerwehr oder ihrer Hilfskräfte behindern. Die Personen können verpflichtet werden, die von ihnen mitgeführten Fahrzeuge zu entfernen.
Das bedeutet also, dass die Feuerwehr berechtigt ist, im Einsatzfall gegenüber von Personen Platzverweise auszusprechen, wenn diese sich selbst oder andere gefärdet, den Einsatzablauf und so weiter…
Bei der Dauer gibt es keine Obergrenze. Bei der Feuerwehr gilt der Platzverweis für die Dauer des Einsatzes. Bei der Polizei sieht das etwas anders aus, hier zählt das Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Ich hoffe ich konnte dir helfen
Danke
Hallo Lisa4401,
Grundlage für das Feuerwehrwesen sind die Gesetze der jeweiligen Bundesländer. D.h., es gibt von Bundesland zu Bundesland verschiedene Gesetze und Regelungen.
In Schleswig-Holstein beispielsweise kennt das Brandschutzgesetz den Begriff "Platzverweis" nicht. Dort findet sich aber in §20 folgende Formulierung:
Die Feuerwehren sind berechtigt, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um auf der Einsatzstelle ungehindert tätig sein zu können, soweit die Ordnungsbehörde oder die Polizei entsprechende Maßnahmen nicht getroffen hat. Jede Person ist verpflichtet, diese Maßnahmen zu befolgen.
Zuwiderhandlungen stellen nach §40 eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet werden.
Darüber hinaus gibt es auch noch eine Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen, mit denen "die Feuerwehr" (je nach Situation jeder Feuerwehrangehörige oder Führungskräfte der Feuerwehren (Ehrenbeamte nach Beamtengesetz)) die "Freiheit" von Menschen einschränken darf...
z.B. § 25 BrSchG SH:
(1) Die örtliche Ordnungsbehörde, die Polizei und die Einsatzleitung der Feuerwehr sowie die Aufsichtsbehörde sind berechtigt, bei Bränden, Not- und Unglücksfällen jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, zur persönlichen Hilfeleistung als ehrenamtliche Tätigkeit und die Verfügungsberechtigten von Fahrzeugen, Geräten, Wasservorräten und Materialien aller Art zu deren Bereitstellung zu verpflichten
(2) [...]
(3) Fahrzeuge und Gegenstände, die den Einsatz der Feuerwehren bei der Gefahrenabwehr behindern, sind auf Weisung der Einsatzleitung unverzüglich durch die Verfügungsberechtigten zu entfernen oder können auf Weisung der Einsatzleitung entfernt werden.
oder §38 BrSchG SH:
Für Maßnahmen aufgrund dieses Gesetzes werden das Recht auf körperliche Unversehrtheit ( Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes ), das Recht der Freiheit der Person ( Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes ), das Recht der Freizügigkeit ( Artikel 11 des Grundgesetzes ), das Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung ( Artikel 13 des Grundgesetzes ) und das Eigentum ( Artikel 14 des Grundgesetzes ) eingeschränkt.
In den übrigen Bundesländer gelten wie gesagt z.T. andere Gesetze, die sich in den meisten Fällen aber ähneln.
Sehr ausführlich :D
Nein das darf nicht nur die polizei sondern jede REttungskraft eigentlich kanndas sogar jemand vom technischen hielfsdinst auch tun wen jemand imweg sthet und bei dereretunng stört!
Wege den ganzen gaffern wurde sogar das gesetz verschärft !Gaffen ist ein hidernis für die rettungskräfte wen das nicht von einemort geschieht wo sie keinen stören!
Du kanst sogar angezeigt werden vondem feuerwehman oder auch von dem der dadurchdan ein opfer wurde was zb nicht pasisetr wäre wen amnden feuerwerhman sein arbeit hat machen lassen!
Eigentlich sollte man Polizei ,Retungskräfte und auch ersthelfern aus dem wege gehen bei einem Einsatz!
Die Feuerwerh hat sogar ganz bnesondere rechte die nichtmal die polizei hat sie kann jederzeit auch ein hidernis zerstören um an zb an einem einatzort zu kommen zb Das auto das die feuerwerhzufahrt zu parkt kann dan auch mal plötzlcih auf der seite liegen wen der besitzer wieder kommt! dafür ist dan alleine der Autofahrer haftbar zu machen!
ähm, auch die Polizei darf Hindernise zerstören!
oder hast du noch nie von eingetretenen Türen gehört?
In NRW: ja. Verweis aus der Einsatzstelle, allgemeines “Betreten verboten”, Sperre, Räumung. Rechtliche Grundlage ist §34 BHKG.
Keine Ahnung, wie es in den restlichen Ländern aussieht.
- Der Feuerwehrmann kann alternativ auch eine Anzeige erstatten, wenn der Gaffer Rettungsarbeiten behindert.
- Der Platzverweis gilt, bis der Einsatz abgeschlossen ist.