Darf die Feuerwehr falsch in eine Einbahnstraße fahren oder darf die Polizei dann Strafzettel an die Feuerwehr geben?
6 Antworten
in ausübung ihrer sonderrechte für einsatzfahrzeuge im gefahrfall, darf die FW. die polizei KANN dann garnicht einen strafzettel ausstellen
Im Einsatz ja, sonst nein
Gemäß Paragraph 35 StVO dürfen sowohl Feuerwehr als auch Polizei Sonderrechte in Anspruch nehmen. D. h. Sie dürfen gegen doe StVO verstoßen und falsch herum in eine Einbahnstraße fahren.
Könnten sie einen Strafzettel bekommen? Theoretisch ja, wenn die Feuerwehr grundlos in Einbahnstraßen fährt (d.h. es gibt gar keinen Einsatz und Menschenleben oder Sachwerte die in Gefahr sind).
Aber wer würde das schon machen? :D
JA, Feuerwehrfahrzeuge dürfen falsch herum in eine Einbahnstraße einfahren. Wenn der Einsatzauftrag dies erfordert. Das sogar ohne Blaulicht und Horn.
Nein, wenn die Feuerwehr das macht, weil sie somit ihre Aufgabe besser erledigen kann ist es erlaubt. Natürlich nicht wenn man mit dem Feuerwehrauto zum einkaufen fährt oder in der Werkstatt.
Die Feuerwehr darf, die Polizei darf nicht. Es ist eine evtl. extreme Notfallsituation, in der es um Sekudnen bei Leib und Leben gehen kann.
Oder aber es geht um die StVO in der geregelt ist dass die Feuerwehr das darf....