Darf man rechtlich gesehen der Polizei oder Feuerwehr bei der Arbeit zuschauen?
Und was, wenn sie einen bitten zu gehen ? Dürfen die das überhaupt und muss man dann auch weggehen ? Ich will hier nicht auf einen Platzverweis hinaus, da ist mir schon klar, dass man dann den Platz verlassen muss.
11 Antworten
Wenn du das Feuer sehen kannst, kann es auch dich sehen ; - ) Bei Bränden kann es auch in Entfernung mordsgefährlich werden, wenn Explosion oder Einsturz droht. Denk mal an den 11.September.
Die Polizei kann einen Platzverweis ausstellen. Die Feuerwehr kann dich (von der Polizei) entferenn lassen oder dich selbst bitte das geläde zu verlassen.
Die Feuerwehr hat meist aber nichts dagegen wenn du nur zusiehst. (vorrausgesetzt du hältst dich dort auf wo sie es dir erlauben/ wo es ungefährlich ist, wenn nicht behinderst du sie nur bei der arbeit)
Einfach mal paar 10m Abstand halten und es stört keinen :)
Rein rechtlich ist gegen ein Zuschauen nichts einzuwenden, aber es darf nicht den Einsatzablauf stören. Unter Einsatzablauf stören fallen auch die Gaffer die sich auf dem Weg zum Einsatzort machen und damit die Zufahrten verstopfen. Ein Gefahrenbereich kann sich auch im Laufe des Einsatzes erweitern, dann muss die Umgebung umständlich geräumt werden da ja auch noch Mengen an Gaffern bewältigt werden müssen. Alles Fakten warum die Einsatzkräfte die Gaffer nicht gern sehen. Mal ganz abgesehen moralischen Aspekt, das sich die Gaffer auch noch am Unglück der Anderen ergötzen. Welchen Grund zum Zuschauen sollte es sonst geben?
Ja, du musst den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge leisten. Übrigens nicht nur wenn sie dich weg schicken, sie können dich auch zu Arbeiten verpflichten. Der Platzverweis ist übrigens das kleine Übel, die Beamten wenden auch gern mal Störung einer Amtshandlung (§ 164 StPO) http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rung_einer_Amtshandlung an. Ist weniger Schreibkram als der Platzverweis. ;)
Was ist mit Journalisten?
Journalisten sind ein ganz besonderes Thema. Zu erst einmal wie erkennst du einen Journalisten? Presseausweis würden die meisten sagen. Ist aber nicht so einfach. Es gibt in Deutschland allein 4 Verbände die diese ausgeben, da werden sicher die allerwenigsten Absperrposten feststellen können ob das Teil echt ist.
Im Gefahrenbereich haben sie in keinem Fall was verloren und auch Privatgrundstücke dürfen sie nicht betreten. Am einfachsten ist die Situation wenn man sich kennt und gegenseitig respektiert. Bei größeren Einsätzen gibt es in der Regel einen Pressesprecher oder -betreuer. Die stellen sicher das beide Seiten vernünftig arbeiten können.
Ich selber bin freier Mitarbeiter für eine Zeitung. Jedoch habe ich keinerlei Presseausweis oder irgendwas womit ich mich als Journalist (ich bin ja kein richtiger Journalist) ausgeben könnte. Da ich als freier Mitarbeiter eigentlich nicht zu Notsituationen gerufen werde ist es selten ein Problem. An allen anderen Orten bislang hat immer der Block und der Kugelschreiber von der Zeitung ausgereicht :)
Ja, darf man an sich wohl... Manchmal wollen die das sogar. Nur die Polizei hat oft mit Sachen zu tun, wo die "Kunden" nicht wollen oder nicht sollen oder nicht in die Öffentlichkeit dürfen. Es hat oft mit sensiblen Daten und Beweisen zu tun, "geheime" Arbeitsweisen, usw. eigentlich klar...
An Einsatzstellen der Feuerwehr so ähnlich. Die wollen dort vllt Menschenleben retten und dann kommen da irgendwelche neugierigen und halten die von der Arbeit ab. Was sie nicht merken, das auch für sich selber den schaulustigen eine Gefahr entstehen kann, je nach Unfallart oder Brand... deswegen wird abgesperrt und so... ausserdem soll nicht gleich jeder wissen, bei xy hats gebrannt oder da ist einer gestorben oder...
Wenn man gebeten wird sich zu entfernen, sollte man es machen. Einen Platzverweis an der Einsatzstelle darf sogar jeder Feuerwehrmann aussprechen, der gilt genau so wie der eines Polizeibeamten! Wenn man dem nicht nachkommt landet der Name in der Polizeiakte und man muss zahlen ...
Darf man rechtlich gesehen der Polizei oder Feuerwehr bei der Arbeit zuschauen ?
ja, darf man, wenn man sie nicht behindert oder die privatsphäre anderer verletzt.
Und was, wenn sie einen bitten zu gehen ?
dann kommt man dem nach. feuerwehr macht da saus anstand. polizei darf dir ein platzverweis erteilen
was würden manche bloß ohne solche Seiten machen... ;-)
Der 164 StPO gilt nur für strafprozessuale Maßnahmen, die bei einem Brand nicht unbedingt vorliegen. Das Polizeigesetz reicht hier vollkommen aus, um mit Gaffern und Störern klar zu kommen.