Testament Ausschlüsse?
Angenommen der Vater überschreibt sein Haus notariell dem einzigen Kind. Möchte aber ein Niessbrauchrecht, was lebenslanges Wohnen im Haus garantiert.
Mit der Überschreibung gibt der Vater jede Menge Rechte an seinem Vermögen an das Kind ab. Gibt es eine Möglichkeit diese Rechte einzuschränken , damit der Vater immer noch Entscheidungen treffen kann, auch wenn das Kind nun Eigentümer ist ?
Damit meine ich. Vermietung von Wohnungen im Haus, was der Vater nicht möchte.
Umgestaltung von Gartenanlagen und Änderungen am Haus die der Vater nicht möchte.
Kann man das notariell festlegen, oder sind da Grenzen gesetzt. Eigentum überschrieben und alle Rechte abgegeben
5 Antworten
Wenn der Vater das niesbrauchsrecht hat, vermietet nur über Wohnungen. in dem Haus: ER!
denn DAS ist der Sinn des Nießbrauch
Diese Schenkung muss über den Notar abgewickelt werden, dort kann man die verschiedenen Bedingungen vertraglich regeln. Man kann auch regeln, dass die Schenkung unter bestimmten Bedingungen rückgängg gemacht wird.
Wenn der Nießbrauch sich nur auf die bewohnte Wohnung bezieht, hätte der Vater kein Mitspracherecht bei der Vermietung der anderen Wohnung, außer es wird vertraglich geregelt, dass kann man alles machen.
Die Frage ist, warum das Haus jetzt übertragen werden soll und nicht erst vererbt werden soll, wenn es das einzige Kind ist. Denn der Notar kostet auch und die Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft sind gleich.
Das ist die beste Antwort. Sie sollte nur durch den Hinweis ergänzt werden, dass bei der Schenkung ein Schenkungssteuer-Freibetrag von 400.000 € gilt, und wenn der Vater diese Schenkung um 10 Jahre überlebt, der jetzt beschenkte Sohn erneut einen - diesmal Erbschaftssteuer-Freibetrag von wieder 400.000 Euro haben wird. Darin läge der wesentliche Sinn der Transaktion
Ich meine, dass man zugunsten des Schenkers eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit eintragen kann, die dem Eigentümer des Grundstücks verbietet, das Grundstück in einer bestimmten Weise, zB die Vermietung, zu gebrauchen.
Man kann vieles Festlegen
aber wieso überschreibt er das Haus denn überhaupt.....
Natürlich darf man die Lücke ausnutzen , aber dann muss man halt mit den Risiken leben ...
Oder Vater und Sohn müssen sich halt vertrauen
Als Sohn hattet er einen Steuerfreibetrag von 400 000 € und wenn das Haus mehr wert sein sollte dann kann er sich auch Die Steuern leisten .
es geht nicht darum ob er dich das ‚leisten‘ kann, sondern darum was sinnvoll ist!
und im Falle eines gewissen Bar Vermögens ist der Freibetrag schnell erreicht!
da ist es doch völlig legitim, das man in so einem Fall versucht seine ‚Schäflein ins trockene‘ zu bringen
ICH würde es genauso machen.,, man sponsert den Staat schon genug, da darf man so eine Lücke auch mal ausnutzen
Liegt wohl am Alter des Eigentümers.
wenn er sich nicht mehr kümmern kann und die Pflichten an seinen Sohn übertragen möchte , dann sollte er ihm auch Rechte zugestehen ....
Wenn ein Nießbrauchsrecht existiert, kann der Rechteinhaber mit dem Objekt verfahren, als wäre es ein eigenes. Der Eigentümer hat dann mehr oder weniger keine Rechte. Allerdings kann man sich dann auch das Überschreiben sparen und alles vererben.
Genau, alle anderen Antwort Konstruktionen erübrigen sich dann
Warum?
schenkungen werden 10 Jahre angerechnet .. wenn der Vater nun mit 65 das Haus überschreibt, und mit 80 stirbt hätte der Erbe der das Haus vor 15 Jahren bekommen hat wieder denn vollen Freibetrag fürs Erbe ... damit spart man sich ggfs ne Menge erbschaftssteuer