Testament Ausschlüsse?

5 Antworten

Wenn der Vater das niesbrauchsrecht hat, vermietet nur über Wohnungen. in dem Haus: ER!

denn DAS ist der Sinn des Nießbrauch

Diese Schenkung muss über den Notar abgewickelt werden, dort kann man die verschiedenen Bedingungen vertraglich regeln. Man kann auch regeln, dass die Schenkung unter bestimmten Bedingungen rückgängg gemacht wird.

Wenn der Nießbrauch sich nur auf die bewohnte Wohnung bezieht, hätte der Vater kein Mitspracherecht bei der Vermietung der anderen Wohnung, außer es wird vertraglich geregelt, dass kann man alles machen.

Die Frage ist, warum das Haus jetzt übertragen werden soll und nicht erst vererbt werden soll, wenn es das einzige Kind ist. Denn der Notar kostet auch und die Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft sind gleich.

sergius  08.07.2020, 08:43

Das ist die beste Antwort. Sie sollte nur durch den Hinweis ergänzt werden, dass bei der Schenkung ein Schenkungssteuer-Freibetrag von 400.000 € gilt, und wenn der Vater diese Schenkung um 10 Jahre überlebt, der jetzt beschenkte Sohn erneut einen - diesmal Erbschaftssteuer-Freibetrag von wieder 400.000 Euro haben wird. Darin läge der wesentliche Sinn der Transaktion

Ich meine, dass man zugunsten des Schenkers eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit eintragen kann, die dem Eigentümer des Grundstücks verbietet, das Grundstück in einer bestimmten Weise, zB die Vermietung, zu gebrauchen.

Man kann vieles Festlegen
aber wieso überschreibt er das Haus denn überhaupt.....

Sabbi999  09.07.2020, 07:18

Natürlich darf man die Lücke ausnutzen , aber dann muss man halt mit den Risiken leben ...

Oder Vater und Sohn müssen sich halt vertrauen

Vampire321  08.07.2020, 08:13

Warum?

schenkungen werden 10 Jahre angerechnet .. wenn der Vater nun mit 65 das Haus überschreibt, und mit 80 stirbt hätte der Erbe der das Haus vor 15 Jahren bekommen hat wieder denn vollen Freibetrag fürs Erbe ... damit spart man sich ggfs ne Menge erbschaftssteuer

Sabbi999  08.07.2020, 14:00
@Vampire321

Als Sohn hattet er einen Steuerfreibetrag von 400 000 € und wenn das Haus mehr wert sein sollte dann kann er sich auch Die Steuern leisten .

Vampire321  08.07.2020, 19:23
@Sabbi999

es geht nicht darum ob er dich das ‚leisten‘ kann, sondern darum was sinnvoll ist!

und im Falle eines gewissen Bar Vermögens ist der Freibetrag schnell erreicht!

da ist es doch völlig legitim, das man in so einem Fall versucht seine ‚Schäflein ins trockene‘ zu bringen

ICH würde es genauso machen.,, man sponsert den Staat schon genug, da darf man so eine Lücke auch mal ausnutzen

Ontario 
Beitragsersteller
 08.07.2020, 07:01

Liegt wohl am Alter des Eigentümers.

Sabbi999  08.07.2020, 07:04
@Ontario

wenn er sich nicht mehr kümmern kann und die Pflichten an seinen Sohn übertragen möchte , dann sollte er ihm auch Rechte zugestehen ....

Wenn ein Nießbrauchsrecht existiert, kann der Rechteinhaber mit dem Objekt verfahren, als wäre es ein eigenes. Der Eigentümer hat dann mehr oder weniger keine Rechte. Allerdings kann man sich dann auch das Überschreiben sparen und alles vererben.

Bergfex49  08.07.2020, 07:50

Genau, alle anderen Antwort Konstruktionen erübrigen sich dann