Wandriss entstanden - Hausverwaltung zuständig?
Bei mir hat sich in der wand, dort wo die Heizung befestigt ist ein wandriss gebildet, also die wand ist richtig eingerissen, man sieht die mauer unten(Steinbrocken etc) riss ist ca 5-7 cm gross. der riss ist ohne Fremdeinwirkung entstanden also ich schätze das die wand das gewicht der Heizung die dort befestigt ist anscheinend nicht ausgehalten hat.
ist die Hausverwaltung dafür zuständig und muss diese die kosten für die reperatur übernehmen? ich habe eine Altbauwohnung, privatmiete - kein Eigentum.
7 Antworten
Ganz eindeutig Sache der Hausverwaltung! Sowas ähnliches, deutlich weniger drastisches hatte ich auch mal. Melde das aber unbedingt so schnell wie möglich. Wenn du doofe Vermieter hast, melde dich vorher beim Mieterbund an, die stellen dir im Notfall (falls sich dein Vermieter nicht auf die Übernahme der Kosten einlässt) eine kostenlose Rechtsberatung.
Anwalt kostet so viel oder mehr in der Stunde, also lohnt es sich im Zweifelsfall. Aber guter Hinweis, das habe ich vergessen zu erwähnen, danke.
ja hab blöde vermieter! mit denen kann man wirklich schwer reden.
Du musst den Schaden sofort der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter melden! Er wiederrum muss es sofort seiner Gebäudeversicherung melden! Da gelten Meldefristen. Also sofort, spätestens morgen, die Hausverwaltung und den Vermieter anrufen bzw. persönlich vorbeigehen.
Die Gebäudeversicherung wird einen Gutachter schicken. Ich hoffe, dass sich niemand auf die Heizung gesetzt hat. Sowas kann ein Gutachter durchaus beurteilen.
ne hat sich niemand draufgesetzt, das ist eine ganz schmale Heizung unterm Fensterbrett da kann man sich gar nicht draufsetzten.
Jeep, dafür ist die Hausverwaltung zuständig, wenn diese d/einer Aufforderung zur Beseitigung nicht nachkommen, darfst du die Miete kürzen.
Die Miete kann nur gekürzt werden, wenn die Mietsache beeinträchtigt ist. Durch einen Riss ist die Mietsache noch nicht massiv beeinträchtigt.
Irrtum, es gibt dazu sogar ein Urteil.
Uups, sogar veraltete Urteile. :-)
Wandriss in einem Zimmer» Gericht: Landgericht Berlin, Urteil vom 14.09.2006, Az. 62 S 90/06» festgesetzte Mietminderung: 2% Zeitschriftenfundstelle: GE 2006, 1407
hängt von der Rissbreite ab -- Risse bis 0,2mm Breite (Länge ist egal) sind erst ein mal völlig unbedenklich.
breite liegt etwa bei 0,5 bis 1 cm
7cm lang und 1cm breit -- das ist ein ordentlicher Bauschaden, da muss danach geschaut werden.
aber ich als Mieterin muss das nicht bezahlen oder? für solche schäden haftet doch der vermieter im Normalfall.
natürlich -- genau dafür (für ein intaktes und uneingeschränkt nutzbares Gebäude) zahlst du ja schließlich die Miete.
Hat sich jemand auf die Heizung gestellt oder ist drauf geklettert? Wenn nein, dann ist es ausschließlich Sache des Vermieters bzw. der Hausverwaltung.
Die Mitgliedschaft kostet pro Jahr mind. 70,- Euro. Also kostenlos ist da relativ.