Wandriss entstanden - Hausverwaltung zuständig?

7 Antworten

Ganz eindeutig Sache der Hausverwaltung! Sowas ähnliches, deutlich weniger drastisches hatte ich auch mal. Melde das aber unbedingt so schnell wie möglich. Wenn du doofe Vermieter hast, melde dich vorher beim Mieterbund an, die stellen dir im Notfall (falls sich dein Vermieter nicht auf die Übernahme der Kosten einlässt) eine kostenlose Rechtsberatung.

GoetheDresden  07.09.2014, 18:02

Die Mitgliedschaft kostet pro Jahr mind. 70,- Euro. Also kostenlos ist da relativ.

Kargo123  07.09.2014, 18:04
@GoetheDresden

Anwalt kostet so viel oder mehr in der Stunde, also lohnt es sich im Zweifelsfall. Aber guter Hinweis, das habe ich vergessen zu erwähnen, danke.

saraaaxxx 
Beitragsersteller
 07.09.2014, 18:09
@Kargo123

ja hab blöde vermieter! mit denen kann man wirklich schwer reden.

Du musst den Schaden sofort der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter melden! Er wiederrum muss es sofort seiner Gebäudeversicherung melden! Da gelten Meldefristen. Also sofort, spätestens morgen, die Hausverwaltung und den Vermieter anrufen bzw. persönlich vorbeigehen.

Die Gebäudeversicherung wird einen Gutachter schicken. Ich hoffe, dass sich niemand auf die Heizung gesetzt hat. Sowas kann ein Gutachter durchaus beurteilen.

saraaaxxx 
Beitragsersteller
 07.09.2014, 18:07

ne hat sich niemand draufgesetzt, das ist eine ganz schmale Heizung unterm Fensterbrett da kann man sich gar nicht draufsetzten.

Jeep, dafür ist die Hausverwaltung zuständig, wenn diese d/einer Aufforderung zur Beseitigung nicht nachkommen, darfst du die Miete kürzen.

GoetheDresden  07.09.2014, 18:03

Die Miete kann nur gekürzt werden, wenn die Mietsache beeinträchtigt ist. Durch einen Riss ist die Mietsache noch nicht massiv beeinträchtigt.

GastonderChaot  07.09.2014, 18:06
@GoetheDresden

Irrtum, es gibt dazu sogar ein Urteil.

GastonderChaot  07.09.2014, 18:09
@GoetheDresden

Uups, sogar veraltete Urteile. :-)

Wandriss in einem Zimmer» Gericht: Landgericht Berlin, Urteil vom 14.09.2006, Az. 62 S 90/06» festgesetzte Mietminderung: 2% Zeitschriftenfundstelle: GE 2006, 1407

hängt von der Rissbreite ab -- Risse bis 0,2mm Breite (Länge ist egal) sind erst ein mal völlig unbedenklich.

saraaaxxx 
Beitragsersteller
 07.09.2014, 18:08

breite liegt etwa bei 0,5 bis 1 cm

freejack75  07.09.2014, 18:09
@saraaaxxx

7cm lang und 1cm breit -- das ist ein ordentlicher Bauschaden, da muss danach geschaut werden.

saraaaxxx 
Beitragsersteller
 07.09.2014, 18:10
@freejack75

aber ich als Mieterin muss das nicht bezahlen oder? für solche schäden haftet doch der vermieter im Normalfall.

freejack75  07.09.2014, 18:12
@saraaaxxx

natürlich -- genau dafür (für ein intaktes und uneingeschränkt nutzbares Gebäude) zahlst du ja schließlich die Miete.

Hat sich jemand auf die Heizung gestellt oder ist drauf geklettert? Wenn nein, dann ist es ausschließlich Sache des Vermieters bzw. der Hausverwaltung.