Wer haftet bei gemieteter Garage für Reifenschäden durch Glasscherben?
Ich habe eine Mietwohnung mit Tiefgarage, leider liegen in der Zufahrt in letzter Zeit sehr oft Glasscherben herum und ich hatte auch schon ein paar kleine Glasscherben im Reifen. Der Reifen hält aber zum Glück noch die Luft und ich kann laut Reifenhändler auch ohne Bedenken weiterfahren.
Die Tiefgaragenzufahrt liegt neben einer flachen Mauer, die von den Bewohnern der dahinter liegenden Seite häufig als Abkürzung genutzt wird. Dadurch kommt es zur Verschmutzung der Zufahrt bzw. zu den Glasscherben. Ich frage mich immer noch wie blöd einige Leute eigentlich sein können. Das Problem ist der Hausverwaltung allerdings seit längere Zeit bekannt und auch eine Videoüberwachung (leider nur Attrappen) brachte keine Besserung.
Ich habe der Hausverwaltung schon mehrere mal Bilder zu den Glasscherben und auch vom leicht beschädigten Reifen geschickt, doch laut Hausverwaltung wird ein Reifenschaden nicht durch deren WEG (Wohngebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft ) abgedeckt, muss ich mich damit abfinden bzw. welche Möglichkeiten hätte ich noch?
2 Antworten
Verursacher und haftender ist auf jeden Fall der/die Glasscherbenaussteuer/in.
Da man mit einer Videoattrappe diese Person nicht erfassen kann und eine echte wohl nicht erlaubt wäre, kann nur der Zufall helfen, mal den ein oder anderen Flaschenwerfer zu ermitteln.
Hat man sich einen Reifen platt gefahren, ergeht Anzeige an unbekannt. Mehr kann man dann nicht tun.
Natürlich hat auch die Hausverwaltung die Sorgfaltspflicht, die Zufahrt frei von Scherben zu halten, bzw. Scherben zu entfernen, wenn welche rumliegen. In welchen Zeitabständen das allerdings überprüft und gemacht werden muss, darüber kann ich keine Angaben machen.
Dennoch: Selbst wenn die HV nicht dafür sorgen würde, dass Glasscherben kurzfristig wieder weg geräumt werden, kann man sie nicht verantwortlich machen, wenn man sich damit einen Reifen kaputt macht, denn sobald man die Scherben sieht, darf man die Zufahrt nicht mehr benutzen oder andersrum, bevor man die Zufahrt nutzt, müßte man sich vergewissern, dass keine Scherben rum liegen, wenn bekannt ist, dass dies öfters der Fall ist. Keinesfalls darf man einfach "blind" durch die gefährliche Zufahrt fahren.
den Verursacher finden
Da ist leider sehr schwer, da die Kameras nur Attrappen sind und ein ganzes Wohngebiet auf der anderen Seite liegt und so sehr viele Personen die Abkürzung nutzen.
Meine KFZ-Versicherung will einen eventuellen Schaden auch nicht übernehmen bzw. nur bei Selbstbeteiligung. Dies ist somit auch keine Lösung.