WEr haftet bei einen pflegefehler?
Hallo. Ich arbeite in einen ambulanten Pflegedienst als Pflegedienstleitung. Bisher hatte ich die volle Verantwortung für den Außendienst und für eine Wohngemeinschaft, da meine Stellvertretung nichts gemacht hat. Jetzt habe ich eine neue Stellvertretung und die Chefin des Pflegedienstes möchte, dass wir uns die Aufgaben teilen. Ich den Außendienst und meine Stellvertretung die Wohngemeinschaft. Dazu muss ich sagen dass die Stellvertretung noch keine fertige Ausbildung zur Pflegedienstleitung hat ( macht derzeit Fernstudium ). Bisher war es ja so das ich zur Haftung mit rangezogen werden kann wenn Mitarbeiter pflegefehler machen die unter meinervt Aufsicht galten. Aber was ist wenn jetzt jemand in der WG einen Fehler macht? Muss ich denn strafrechtlich was befürchten? Es steht ja leider nirgendwo wer für was die Verantwortung trägt. Hoffe ich habe mich hier richtig ausgedrückt und jemand kann helfen... Vielen dank im voraus
2 Antworten
Du musst zwischen zivilrechtlichen Folgen (z.B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld) und strafrechtlichen Sanktionen (z.B. Gefängnis oder Geldstrafe) unterscheiden.
Zivilrechtlich haftet grundsätzlich nur der Vertragspartner, in diesem Fall also der Pflegedienst bzw. die Chefin hiervon. Wenn Du selbt eine Person bei Ausübung Deiner Tätigkeit verletzt, dann hat der Geschädigte auch gegen Dich Ansprüche. Das Geld kannst Du dir hier grundsätzlich von Deinem Arbeitgeber wiederholen.
Strafrechtlich gilt dagegen, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist. Du kannst grundsätzlich nicht für Taten anderer belangt werden.
es kommt darauf an welche Verfahrensanweisungen in Eurem Betrieb herschen.
Für jedes Hinfalllen kann man natürlich nicht den Arzt rufen dh eine examienierte Kraft hat sich überzeugt das alle Vitalzeichen vorhanden sind und stündlich protolollliert wird :Puls - RR - Atmung - Pupillenreaktion.....kein Erbrechen - Bewußtseinslage - keine Blutergüsse - keine Bewegungseinschränkungen.
Dieses muss per Dienstanweisung von alllen MA unterschrieben werden.
Im Zweifelsfällen Arzt : Bereitschaftsarzt oder Notarzt.
PS lieber einmal zuviel als zu wenig den Arzt rufen.
Ich wiederhole :
1. eine Dienstanweisung von allen unterschrieben
2. jede Ex. 3 Jährig haftet für das was sie tut.
Als Betrieb habt ihr alles vorgeschrieben......und ihr seit immer mit in der Gesamtverantwortung: Dienstplangestaltung - verantwortl. Personal - Dienstanweisung.
alles Gute
jede 3 jährig examninierte Kraft ist verantwortlich für das was sie tut.
Hilfskräfte haben eine Durchführungsverantwortung wenn diese vorher eine korrekte Anweisung erhalten haben.
Erstmal danke für die Antwort. Was ist aber wenn eine demente Frau aus einen Bett fällt und es sind keine Verletzungen zu sehensind und sie auch keine Schmerzäußerungen von sich geben kann. Meine Stellvertretung befiehlt den Mitarbeitern dass sie erstmal weiter beobachten sollen ob etwas auffällig wird. In der Zeit verstirbt die Patientin weil sie z.B. Hirnblutungen bekommen hat. In der Akte ist nichts notiert weil wie immer keine Zeit war und der Arzt weiß auch noch nichts davon. Wer haftet? Haftet ich denn weil ich meine Sorgfalt außer Acht gelassen habe weil die Mitarbeiter keine Arztkommunikation und keine Pflegedoku geschriben wurde? oder hadtet in diesen Sinne meine Stellvertretung?
Kann man sowas auch schriftlich festhalten wer welchen Zuständigkeitbereich hat? Oder habe ich trotz allen ja eigentlich für alle Bereiche die Verantwortung?