Muss ich diese Minusstunden abarbeiten?
Hallo, ich bin Azubi und war an Tag x bei einem Arzt und hab mich dort behandeln lassen. Anschließend hab ich mir eine Bescheinigung aushändigen lassen, dass ich ab Zeitpunkt x dort war. Ich bin nach dem Arztbesuch mit der nächst verfügbaren Mitfahrgelegenheit zum Betrieb gefahren. Dort wurde mir dann mitgeteilt, dass mein Anliegen weshalb ich beim Arzt war, zu harmlos war. Jetzt muss ich diese 3 Minusstunden in naher Zukunft nacharbeiten. Ist das wirklich ok so? Ich bitte um Hilfe.
7 Antworten
Die Diagnosen einer Krankheit gehen weder den Chef noch einen Vorgesetzten etwas an! Daher haben sie auch nicht zu prüfen, ob du „krank genug“ bist für eine AU-Bescheinigung. Das Attest des Arztes sollte genügen, damit du die Zeit nicht nachholen musst.
Gerade für Azubis gelten hier auch besondere Rechte und Schutzbedürfnisse. Du musst diese Zeit nicht nacharbeiten.
Dass man Arztbesuche möglichst in seine Freizeit legen sollte, ist auch mir bekannt. Doch warten die Krankheiten der Patienten nicht auf die Sprechstunden der Ärzte. Von daher genügt i. A. ein Attest der Praxis über deinen Arztbesuch. Wenn du danach zügig mit dem ÖPNV zur Arbeit gefahren bist, ist das ausreichend für den Tag.
Wenn dein Vorgesetzter auf „Nacharbeit“ besteht, lässt du dich einfach mal eine Woche krank schreiben. Natürlich solltest du das nicht groß ankündigen, sondern einfach durchziehen.
Zudem besteht die Frage wann du als Azubi die Zeit nacharbeiten solltest?! Wenn du z. B. Mo - Fr jeweils von 7:00 ... 16:00 Uhr arbeitest, gehen sohl auch regelmäßig deine Vorgesetzten. Wie soll das dann gehen? Lass‘ dich auch von daher nicht für dumm verkaufen!
Arztbesuche gehören nicht in die Arbeitszeit.
Wenn es ein Unfall war oder ein ganz spezieller Facharzt dann wäre das anders. Aber offensichtlich war das eben nicht so.
Ergänzung: Du hast weiter unten das Problem beschrieben weswegen du beim HNO warst.
Ich bin ein wenig hin und her gerissen. Ich denke das es schon ein Grund ist während der Arbeitszeit zu gehen da hier auch gleichzeitig Schwindelgefühle entstehen können. Der Arzt müßte hier bestätigen das du nicht arbeitsfähig warst.
Bis jetzt hast du ja nur eine Bestätigung das du eben dort warst.
In der Regel ist es so, das Arztbesuche auch außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden können. Hausärzte, Zahnärzte etc. bieten dafür genügend Möglichkeiten.
Anders KANN es sein wenn du zu einem Facharzt musstest und keine Gleitzeitregelung hast, dann hattest du keine andere Möglichkeit. Aber solange es anders gegangen wäre musst du die Stunden nacharbeiten die du gefehlt hast.
Hätte der Arzt dich für den Tag krankgeschrieben sähe die Sache anders aus.
Ich verstehe, dass das ärgerlich ist.
Allerdings entbindet dich das zum-Arzt-gehen nicht von deiner Arbeitspflicht. Dein Arbeitgeber kommt dir insofern entgegen, dass er es dir ermöglicht, dass du in der Arbeitszeit zum Arzt gehst und die Zeit nacharbeitest. Du musst nur DANN nicht mehr arbeiten, wenn du tatsächlich „zu krank“ dafür bist – dann hätte der Arzt dich auch krankgeschrieben.
Ich kann verstehen, dass es dir so unangenehm war mobil zu sein, allerdings bist du so leider nicht „arbeitsunfähig“ und musst die fehlende Zeit nacharbeiten. Ich verstehe auf der Seite auch den Arbeitgeber – würde er so etwas auch entschuldigen, dann würde jeder AN vermutlich regelmäßig wegen Schnüpfchen beim Arzt sitzen.
Du wirst diese Minusstunden also leider wohl hinnehmen und abarbeiten müssen.
(Ich fühle mit dir – ich musste wegen Beschwerden zum Arzt, hab 6 Stunden gebraucht und war danach AUCH nicht arbeitsunfähig… *seufz* aber so ist das leider halt..)
Arztbesuche sind nach Möglichkeit so zu legen, dass sie nicht mit der Arbeitszeit kollidieren. Sofern das nicht möglich ist, wird vom Arbeitgeber Entgegenkommen erwartet. Aber: Arztbesuche entbinden nicht von der Arbeitspflicht!
Was Dir gegenüber anscheinend mit "zu harmlos" erklärt wurde, bezeichnet den Sachverhalt, dass bei Dir offenbar keine Erkrankung vorgelegen hat, aus der sich Arbeitsunfähigkeit ergeben würde. Nur eine solche entschuldigt aber das Fernbleiben von der Arbeit! Der Arztbesuch selbst hat da eigentlich gar keine Relevanz bzw. nur insofern, als Du Dir dort ggf. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beschaffst. Entscheidend ist dann aber nicht der Arztbesuch, sondern dass Du krank bist. Wenn Du (ausreichend) krank bist, dann brauchst Du nicht zu arbeiten, sondern sollst dafür sorgen, dass Du schnellstmöglich wieder gesund wirst. Dafür kann ein Arztbesuch taugen, aber auch im-Bett-Liegen.
Wenn es sich bei Deinem Arztbesuch also z.B. nur um eine Routineuntersuchung gehandelt hat, etwa ob Du Karies hast, dann warst Du nicht arbeitsunfähig krank und musstest dementsprechend arbeiten. Und klar, wenn Du das nicht getan hast, dann hast Du Minusstunden, die Du nacharbeiten musst.
Also Faustregel: Arbeiten musst Du immer, wenn Du nicht arbeitsunfähig krank bist. Arztbesuche haben mit dieser Pflicht nichts zu tun.
Ich hab morgens um 4 Uhr, nach dem ich aufgewacht bin, bemerkt, dass ich auf meinem linken Ohr nichts mehr hören kann (verstopft) und auch bei der Bewegung des Kiefer schmerzen empfunden hab. Die Öffnungszeiten des HNO-Arztes waren an diesem Tag 8:30 - 12 Uhr. Ich bin um 8:30 hin und hab mich behandeln lassen. Vorher hab ich mich natürlich im Betrieb abgemeldet. Nach der Behandlung bin ich mit der erst verfügbaren Transportmöglichkeit zum Betrieb.
Das ist eine ganz einfache Sache: Wenn der Arzt Dir eine AU ausstellt, dann warst Du arbeitsrechtlich arbeitsunfähig, wenn nicht dann nicht. Deshalb solltest Du den Arzt aktiv danach fragen, wenn Du eine brauchst.
Der Arbeitgeber hat noch nicht mal einen Anspruch darauf zu erfahren, weshalb Du beim Arzt gewesen bist. Deine privaten medizinischen Themen gehen den Arbeitgeber nichts an (und stehen daher auch nicht auf der AU). Aber wenn der Fachmann, soll heißen der Arzt, Dir keine AU ausgestellt hat, dann geht Dein Arbeitgeber zu recht davon aus, dass keine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hat.
Es gibt diese Bestätigung das du beim Arzt warst und es gibt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelbe Schein). Wäre die Krankheit wirklich so gravierend gewesen, wie du sie in einer Antwort darstellst hättest du auch den gelben Schein bekommen.
Nur die Bestätigung des Arztes reicht nicht aus, dass du die Stunden gutgeschrieben bekommst.
Die Zeit der Schule ist vorbei, du wirst die Stunden nacharbeiten müssen.
Ich hab das morgens um 4 festgestellt und der HNO-Arzt hatte an dem Tag von 8:30 bis 12 Uhr auf. Ich hätte dann das ganze Wochenende mit einem tauben und beim Sprechen schmerzenden Ohr mobil sein müssen.