Wieso ist Sachbeschädigung ein Antragsdelikt und nicht Diebstahl bzw Körperverletzung?
Hallo, könnte mir jemand den Unterschied erklären? Ich meine wenn ich beklaut werde, dann stelle ich ja auch gewissermaßen einen Antrag auf Strafverfolgung.
3 Antworten
Das Strafrecht unterscheidet zwischen relativen, absoluten Antragsdelikten und Offizialdelikten. Offizialdelikte sind solche, die auch ein starkes öffentliches Interesse hervorrufen. Antragsdelikte solche, die entweder aufgrund des vergleichsweise geringen Strafmaßes einfach nicht so ins Gewicht fallen, bzw. in vielen Fällen von den wirklich "dicken Hammern" im Zuge der Konkurrenz konsumiert werden, oder diese einfach so oft vorkommen, wie zB. die Beleidigung, dass es für Polizei und Staatsanwaltschaft unmöglich wäre gegen alle Fälle zu ermitteln.
Körperverletzung ist auch ein Antragsdelikt. Der Diebstahl, solange es geringwertige Sachen sind, auch.
Vielen Dank, wirklich sehr Informativ.
Das sind doch alles Antragsdelikte?
bei Körperverletzung ohne bleibende Schäden handeln die Gerichte in Deutschland leider auch so, dass es als Antragsdelikt gesehen wird. Da die Körperverletzung nur einen bestimmten Geschädigten betrifft, besteht kein öffentliches Interesse - eben ein persönliches Schicksal/Einzelfall. Somit wird diese auch oft nicht verfolgt. Grundsätzlich kannst du jedem beliebigen eins auf die Rübe geben, solange er danach noch stehen kann.