Wer entscheidet über MPU?
Bei Herr XY ,wurde ein die Fahrerlaubnis auf Grund Alkohol entzogen, 1,1 Prom. Es wurde eine Blutprobe entnommen, die ergab dann 1,31 Promillie. Wer entscheidet ob MPU gemacht wird. Wie ich weiß wurde die Grenze von 1,6 auf 1,1 in BW geändert. Ist das noch gültig. Keine Voreinträge, Punkte oder andere Vorkommnisse.
Wer weiß da Bescheid.
Danke K.
7 Antworten
Die Führerscheinstellen können eine MPU jedoch auch schon bei niedrigeren Promillewerten verlangen.
Besteht seitens der Behörde beispielsweise die Annahme, dass der durch die Trunkenheitsfahrt auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer ein Alkoholproblem hat, kann es auch bei einer niedrigeren Blutalkoholkonzentration zur Anordnung der MPU kommen.
Hier ist jedoch immer der Einzelfall entscheidend.
Gleiches gilt für wiederholte Alkoholfahrten.
Mehrmals mit Alkohol am Steuer auffällige Verkehrsteilnehmer müssen daher ebenfalls mit der Anordnung zur Teilnahme an der medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.
Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet dies .
Nach § 13 Abs. 2 Nr. C FEV wird eine MPU angeordnet , bei 1,6 Promille oder Höher , auch in BW .
Da er anscheinend noch keine Einträge im FAER ( Fahreignungsregister ) hat , wird hier keine MPU anzuordnen sein . Sofern bei der Verkehrskontrolle keine Ausfallerscheinungen zu beobachten gewesen sind .
Eine Entscheidung MPU betreffend wird nicht vom Gericht gefällt - das ist eine Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde (vollkommen unabhängig von Gericht und Urteil).
Spätestens, wenn die Wiederaushändigung der Fahrerlaubnis beantragt wird, wird sich diese Behörde entsprechend äußern.
Soweit ich weiß die Führerscheinstelle.
War zumindest bei nem Kollegen so (Hessen).
Wenn das dein erstes Fahrvergehen war halte ich MPU für unwahrscheinlich.
Bei meinem Kumpel gings um Drogen und war nachvollziehbar...
die Führerscheinstelle entscheidet nach aktueller Rechtslage; wie es in eurem BL aussieht!! https://www.anwalt.de/rechtstipps/mpu-regelmaessig-erst-ab-promille-bverwg-sorgt-wieder-fuer-klarheit_103471.html
bei Auffälliger Fahrweise könnte es durchaus weit darunter liegen
Danke, war kein auffälliges Verhalten, einfache Verkehrskontrolle