Wer entscheidet über MPU?

7 Antworten

Die Führerscheinstellen können eine MPU jedoch auch schon bei niedrigeren Promillewerten verlangen.

Besteht seitens der Behörde beispielsweise die Annahme, dass der durch die Trunkenheitsfahrt auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer ein Alkoholproblem hat, kann es auch bei einer niedrigeren Blutalkoholkonzentration zur Anordnung der MPU kommen.

Hier ist jedoch immer der Einzelfall entscheidend.

Gleiches gilt für wiederholte Alkoholfahrten.

Mehrmals mit Alkohol am Steuer auffällige Verkehrsteilnehmer müssen daher ebenfalls mit der Anordnung zur Teilnahme an der medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.

https://www.bussgeldkatalog.org/mpu/

Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet dies .

Nach § 13 Abs. 2 Nr. C FEV wird eine MPU angeordnet , bei 1,6 Promille oder Höher , auch in BW .

Da er anscheinend noch keine Einträge im FAER ( Fahreignungsregister ) hat , wird hier keine MPU anzuordnen sein . Sofern bei der Verkehrskontrolle keine Ausfallerscheinungen zu beobachten gewesen sind .

Eine Entscheidung MPU betreffend wird nicht vom Gericht gefällt - das ist eine Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde (vollkommen unabhängig von Gericht und Urteil).

Spätestens, wenn die Wiederaushändigung der Fahrerlaubnis beantragt wird, wird sich diese Behörde entsprechend äußern.

Soweit ich weiß die Führerscheinstelle.

War zumindest bei nem Kollegen so (Hessen).

SandfuchsK 
Beitragsersteller
 29.05.2018, 10:03

Danke, war kein auffälliges Verhalten, einfache Verkehrskontrolle

Totalausfall  29.05.2018, 10:05
@SandfuchsK

Wenn das dein erstes Fahrvergehen war halte ich MPU für unwahrscheinlich.

Bei meinem Kumpel gings um Drogen und war nachvollziehbar...