Was kommt jetzt für ein Brief und wie lange dauert das?
Ich wurde am 13.05.22 in der Nacht angehalten und hatte leider Alkohol getrunken.
Vor einer Stunde hat mich die Polizei angerufen und hat mir das Blutergebnis durchgeben und das betrug leider 1,16 Promille.
Ich soll jetzt morgen Abend vorbei kommen da ich noch was unterschreiben muss und dann wird es an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Wie lange dauert es jetzt bis der Brief von der Staatsanwaltschaft kommt und was für ein Brief bekomme ich dann? Die Strafe?
Als ich gefragt habe was jetzt auf mich zukommt, meinte die Polizistin dass die Staatsanwaltschaft entscheidet ob ich „NUR“ ein hohes Bußgeld bekomme und dass ich mit ganz viel Glück kein Führerscheinentzug/Fahrverbot bekomme oder eben doch.
Da ich Ersttäter bin, in keiner Probezeit mehr bin und ich auch sonst nie was zu Schulden kommen haben lasse, glaubt die, dass ich mit ein sehr blaues Auge davon kommen werde..
was meint ihr?
3 Antworten
leider 1,16 Promille
Damit befinden wir uns im strafrechtlich relevanten Bereich.
Als ich gefragt habe was jetzt auf mich zukommt, meinte die Polizistin dass die Staatsanwaltschaft entscheidet ob ich „NUR“ ein hohes Bußgeld bekomme und dass ich mit ganz viel Glück kein Führerscheinentzug/Fahrverbot bekomme oder eben doch.
Nein. § 316 StGB. FE Entzug, als Ersttäter vermutlich Tagessätze. Bitte umgehend einen Anwalt hinzuziehen.
Eigentlich geht das nach Schema F und per Strafbefehl. Das Geld für den Anwalt würde ich mir sparen, es sei denn, dass die Führerscheinsperre berufliche Auswirkungen hat.
Das entscheidet die STA (Strafbefehl) respektive der Richter - und den FE Entzug die Zulassungsbehörde. Die Chancen sehen m. E. allerdings sehr schlecht aus. Bei dem Blutalkoholgehalt vermag ich keine realistische Chance zu erkennen, dem FE Entzug zu entgehen.
Du bist im Bereich eine Straftat "gelandet" § 316 StGB
Damit bekommst du eine Freiheitsstrafe bzw. 60 - 90 Tagessätze. Ferner wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Da ich Ersttäter bin, in keiner Probezeit mehr bin und ich auch sonst nie was zu Schulden kommen haben lasse, glaubt die, dass ich mit ein sehr blaues Auge davon kommen werde..
Das war sicher nett gemeint, wird aber so nicht eintreten.
Hast Du Deine Fahrerlaubnis noch?
Wenn nicht, wird man Dir diese mit hoher Wahrscheinlichkeit zuerst vorläufig und dann mit Urteil/Strafbefehl für die darin festgelegte Zeit entziehen.
Das, was Du unterschreiben sollst, ist entweder nur die Anhörung, sehr wahrscheinlich will man Dir aber auch die FE entziehen. Wenn Du also noch ein paar Tage fahren willst, geh nicht hin. Dann erfolgt die Entziehung der FE ein paar Tage später.
Der Strafbefehl wird i.d.R. erst nach 2-4 Monaten erlassen.
Du solltest mit einer Geldstrafe von 1-2 Nettolöhnen rechnen, dazu kommt eine Sperrfrist für die Neuerteilung der FE von wahrscheinlich 10-12 Monaten.
Nein, der Führerschein wurde mir an diesen Tag bereits eingezogen, als sie mich angehalten haben.
Ok.
Dann geht es jetzt wohl nur um die Anhörung.
Das ist eigentlich nur eine Formalität, könnte man auch schriftlich machen.
Musst du entscheiden, ob Du hingehst, am Ablauf ändert das aber nichts.
Meinen sie, dass ich gute Chancen habe, dass ein Anwalt der seit 15 Jahren Spezialisiert in Verkehrsrecht ist einen Führerscheinentzug zu verhindern und dafür eine höhere Geldstrafe zu bekommen?