Was kommt jetzt für ein Brief und wie lange dauert das?

3 Antworten

leider 1,16 Promille

Damit befinden wir uns im strafrechtlich relevanten Bereich.

Als ich gefragt habe was jetzt auf mich zukommt, meinte die Polizistin dass die Staatsanwaltschaft entscheidet ob ich „NUR“ ein hohes Bußgeld bekomme und dass ich mit ganz viel Glück kein Führerscheinentzug/Fahrverbot bekomme oder eben doch.

Nein. § 316 StGB. FE Entzug, als Ersttäter vermutlich Tagessätze. Bitte umgehend einen Anwalt hinzuziehen.

Still  05.06.2022, 17:12

Eigentlich geht das nach Schema F und per Strafbefehl. Das Geld für den Anwalt würde ich mir sparen, es sei denn, dass die Führerscheinsperre berufliche Auswirkungen hat.

gutefrage285 
Beitragsersteller
 05.06.2022, 17:13

Meinen sie, dass ich gute Chancen habe, dass ein Anwalt der seit 15 Jahren Spezialisiert in Verkehrsrecht ist einen Führerscheinentzug zu verhindern und dafür eine höhere Geldstrafe zu bekommen?

FordPrefect  05.06.2022, 17:46
@gutefrage285

Das entscheidet die STA (Strafbefehl) respektive der Richter - und den FE Entzug die Zulassungsbehörde. Die Chancen sehen m. E. allerdings sehr schlecht aus. Bei dem Blutalkoholgehalt vermag ich keine realistische Chance zu erkennen, dem FE Entzug zu entgehen.

Du bist im Bereich eine Straftat "gelandet" § 316 StGB

Damit bekommst du eine Freiheitsstrafe bzw. 60 - 90 Tagessätze. Ferner wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Da ich Ersttäter bin, in keiner Probezeit mehr bin und ich auch sonst nie was zu Schulden kommen haben lasse, glaubt die, dass ich mit ein sehr blaues Auge davon kommen werde..

Das war sicher nett gemeint, wird aber so nicht eintreten.

Hast Du Deine Fahrerlaubnis noch?
Wenn nicht, wird man Dir diese mit hoher Wahrscheinlichkeit zuerst vorläufig und dann mit Urteil/Strafbefehl für die darin festgelegte Zeit entziehen.

Das, was Du unterschreiben sollst, ist entweder nur die Anhörung, sehr wahrscheinlich will man Dir aber auch die FE entziehen. Wenn Du also noch ein paar Tage fahren willst, geh nicht hin. Dann erfolgt die Entziehung der FE ein paar Tage später.

Der Strafbefehl wird i.d.R. erst nach 2-4 Monaten erlassen.
Du solltest mit einer Geldstrafe von 1-2 Nettolöhnen rechnen, dazu kommt eine Sperrfrist für die Neuerteilung der FE von wahrscheinlich 10-12 Monaten.

gutefrage285 
Beitragsersteller
 05.06.2022, 17:15

Nein, der Führerschein wurde mir an diesen Tag bereits eingezogen, als sie mich angehalten haben.

Crack  05.06.2022, 17:23
@gutefrage285

Ok.
Dann geht es jetzt wohl nur um die Anhörung.

Das ist eigentlich nur eine Formalität, könnte man auch schriftlich machen.
Musst du entscheiden, ob Du hingehst, am Ablauf ändert das aber nichts.