Autokauf (Kredit) bin ich der Besitzer oder Eigentümer?
Folgende Situation:
Man kauft ein Auto auf Ratenkauf bei einem Autohaus.
Ist man nach dem Kauf direkt der Eigentümer? Oder muss der Kredit erst abbezahlt werden, und man bleibt bis dahin der Besitzer?
6 Antworten
Hallo, der Kauf im allgemeinen, nicht nur der eines Autos, erfordert zwei Rechtsgeschäfte;
erstens das abstrakte Verpflichtungsgeschäft, also hier zwischen dem Autohaus und dem Käufer, wobei sich der Verkäufer verpflichtet, das Auto zu besorgen und zu übergeben und der Käufer verpflichtet sich, das Auto zu bezahlen;
das Eigentum geht erst mit dem zweiten Rechtsgeschäft, dem Erfüllungsgeschäft über, denn das Eigentum erwirbt man durch Einigung darüber dass das Auto vom Verkäufer auf den Käufer übergehen soll und dann die direkte Übergabe:
wenn Du das Auto auf Raten beim Autohaus kaufst und die Raten direkt ans Autohaus zahlst, dann wird der Eigentumsvorbehalt vereinbart und das Auto bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Autohauses und Du bleibst nur Besitzer; der Fall ist aber sicher sehr selten;
wenn Du das Auto über einen Bankkredit finanzierst, dann wirst Du Eigentümer des Fahrzeuges mit Übergabe an Dich; das Autohaus bekommt ja sein Geld von der Bank und beide, Verkäufer und Käufer, haben ihre Verpflichtung erfüllt und gut ists;
was die Bank betrifft, so bist und bleibst Du Eigentümer des Autos, durch die Übergabe des "Briefes" an die Bank bist Du der Sicherungsgeber und die Bank wird Sicherungsnehmer;
die Zulassungsbescheinigung ist für die Bank deshalb so wichtig, da das Eigentum am Fahrzeug nicht ohne die Zulassungsbescheinigung übertragen werden kann;
die Zulassungsbescheinigung sagt nur aus, wer der Halter ist und dass die technischen Voraussetzungen zur Zulassung im Strassenverkehr erfüllt sind;
wenn die Zulassungsbescheinigung auch ein Eigentumsnachweis wäre, müsste ja die Bank (bzw. beim Ratenkauf das Autohaus) als Eigentümer eingetragen sein;
in der Bescheinigung steht ja auch drinnen: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen;
finanzierst Du also das Auto gesondert über einen Bankkredit, bist Du mit Übergabe des Wagens durch den Autohändler Eigentümer und Besitzer;
die Bank ist dabei die Sicherungsnehmerin;
finanzierst Du das Auto über Ratenzahlung an den Autohändler, bist Du nur Besitzer und der Händler ist wegen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer;
Wenn du das Auto kaufst und bezahlst, bist du auch der Eigentümer. Auch bei einer Bankfinanzierung bist du dennoch der Eigentümer.
Bis auf @Bergfex49 leider bisher viele falsche Antworten hier.
Eigentümer des Fahrzeugs bleibt solange die Bank, bist du den Kredit abbezahlt hast.
Erst noch Abzahlung erhältst du den Fahrzeugbrief und es dann Eigentümer
Wenn die Karre komplett bezahlt ist, bist du Eigentümer, davor nur Besitzer.
Eigentümer kannst du nur nach vollständiger Bezahlung werden.
Im §929 BGB steht: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__929.html
"Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums."
Die Bezahlung ist eine andere Baustelle, es gibt extra dafür den Eigentumsvorbehalt.
Besitzer, Eigentümer wird die Bank, denn Autohäuser dürfen keine Kredite verkaufen.
Prüfe, ob Deine Versicherung günstiger vermitteln kann, dort bist Du meist auch der Eigentümer.
Du bist auch schon vorher der Eigentümer, die Bank sichert sich nur ab, aber erwirbt kein Eigentum.