Wer darf einen Eingabeplan (Bauplan) unterschreiben.
Hallo, ich will mein Haus umbauen. U. a. sollen ein paar Gauben ins Dach kommen. Eben für diese muss ich einen Plan einreichen. Der Zimmermann (Meister) der mir die Gauben plant und einbaut darf soweit ich weis den Plan umzeichnen und unterschreiben.
oder?
Mir haben jetzt schon ein paar Leute gesagt dass ein Zimmermann das wohl früher durfte, jetzt aber nicht mehr. Mein Zimmermann muss sich auch erst über die Lage informieren.
Weiß jemand wie die aktuelle Rechtslage ist?
Danke für eure Antworten.
4 Antworten
ist in der bauordnung deines bundeslandes geregelt,in bayern darf das ein zimmerer oder maurermeister bei normalen wohnhäusern
Hallo Leute,
danke für eure Antworten!!
Für alle die das selbe Problem haben wie ich: In der Bayrischen Bauordnung steht dass Maurer- und Zimmerermeister einen Plan für die Gebäudeklassen 1-3 zeichnen und unterzeichnen dürfen. Gebäudeklassen 1-3 sind einfache Wohnhäuser mit einer max. Höhe von 7m (bezogen auf die Oberkante Fussboden des höchsten bewohnten Stockwerks)
Ja normalerweise darf das bei so Kleinigkeiten wie Gauben der Zimmerermeister. Der kennt sich ja auch mit der gesamten Dachstatik etc. aus. Ich würde an deiner Stelle aber einfach bei der Gemeindestelle anrufen und kurz nachfragen, dann kannst du dir ganz sicher sein. Eine Gaube hat in der Regel keinen starken Einfluß auf die Statik des Daches, es wird ein Wechsel eingebaut und fertig.
Bei uns in der Gegend ist es so, dass der Zimmermann( Meister) den Plan bis zu einer bestimmten Größe zeichnen und auch unterschreiben darf.
Nachsatz:
Wer für welche Bauvorhaben bauvorlageberechtigt ist, ist in der Landesbauordnung geregelt. Und diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.Lg