Aus einem Einfamilienhaus zwei Wohnungen machen?
Ich besitze ein Einfamilienhaus, welches eigentlich ohne Umbaumaßnahmen getrennt werden kann (da beide Etagen bereits alles notwendige besitzen) und die Zähler und co getrennt sind.
Was muss ich beachten, wenn ich daraus jetzt zwei Wohnungen mache? Muss ich es meiner Versicherung mitteilen?
Muss ich es dem Staat mitteilen?
Oder kann ich einfach beide Wohnungen ganz normal vermieten? Da die Mieteinnahmen sowieso versteuert werden (wenn ich meine Steuererklärung abgebe).
Und wie läuft es ab, wenn ich eine Wohnung selber bewohne? Muss ich mich irgendwo anmelden? Habe bereits vorher in dem Haus gelebt. Will die obere Etage bewohnen und die untere vermieten.
Wie läuft das ab? Kann mir jemand weiterhelfen?
5 Antworten
Kannst du einfach so machen.
Nur Versteuern ist wichtig.
Sonst gar nichts. Versicherung ruf mal an vielleicht, aber da dürfte auch keine Änderung sein.
Lass dich nicht kirre machen. Das interessiert keine Sau, vermiete das, bezahle die Steuern und alle sind zufrieden.
Es muss ein Bauantrag gestellt werden. Hierbei müssen die entsprechenden Stellplätze nachgewiesen werden (auf dem Grundstück; nicht am Gehweg!), Schall- und Brandschutz muss nachgewiesen werden. Sollte das Gebäude irgendwo auf einer Grundstücksgrenze stehen, muss der Nachbar unterschreiben.
Ich bin nicht 100% sicher, aber für den Umbau vom Ein- in ein Zweifamilienhaus braucht man eine Baugenehmigung. Heißt, das Bauaumt muss die Teilbarkeit bescheinigen.
Für den Umbau eines Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus benötigen Sie eine Baugenehmigung. In den meisten Fällen stellt der Umbau kein Problem dar und wird vom Bauamt genehmigt.
Steuerlich können Sie Aufwendungen für die zweite Wohneinheit in der Steuererklärung gegen Einnahmen aufrechnen.
Wir mussten zwei zusätzliche Parkplätze nachweisen, also Vorgarten ade, alles gepflastert und Parkflächen markiert!!!. Danach war alles gut.