Wer darf ein Gutachten bei Schimmelbefall einsehen?
Da wir in unserer Wohnung Schimmelbefall haben, wurde durch unseren Vermieter ein Gutachter bestellt, der uns Mieter komplett, was die Schuldfrage betrifft, entlastet hat. Die Feuchtigkeit sitzt in der Bausubstanz. Bei der Begehung mit Gutachter und Vermieter wurde uns unser optimales Heiß- und Lüftverhalten durch den Gutachter verbal bestätigt. Da unser Vermieter aufgefordert ist zu handeln, jedoch bisher keine nennenswerten Schritte einleitet, wüßte ich gern, ob wir als Mieter, auch wenn wir den Gutachter nicht bestellt haben, ein Anrecht haben, das Gutachten einzusehen. Auf meine Aufforderung und Bitte an den Vermieter uns das Gutachten einsehen zu lassen, erfolgte bisher keine Reaktion. Wahrscheinlich befürchtet er, dass wir eine Mietminderung geltend machen.
3 Antworten
Mietminderung kannst du auch ohne Einsicht machen, da der Vermieter in der Pflicht ist. Du müßtest um Einsicht zu bekommen vor Gericht gehen oder ein Eigenes Anstreben.
Nein. Das Parteigutachten ist und bleibt Eigentum des Vermieters. Dieser muss jedoch auch die Mängelfreiheit der Mietsache nachweisen. Wenn er das Gutachten nicht zur Einsicht vorlegt, gelingt ihm dies nicht.
In dieser Situation würde ich eine Rechtsanwalt oder einen mieterschutzbund zur rate ziehen denn nur die sind dazu befugt in dieses Gutachten hineinzuschauen war bei meinen bruder auch so ich hoffe ich konnte dir helfen :)
Irrtum, ein vom Vermieter beauftragter Gutachter muß weder einem RA noch dem Mieterbund Auskunft geben. Allerdings wird ein eigenes Gutachten angedroht, welches im Schadfall der Vermieter noch einmal bezahlen müßte. darum geben die meißten dieses freiwillig dann zur Einsicht raus.