Wer bezahlt den Alters-/behindertengerechten Umbau bei lebenslangem Wohnrecht der Schwiegereltern?
Fakten: 2003 überschrieben uns die SE zwei aneinander gebaute Wohnhäuser,- im Gegenzug mussten wir die beiden Geschwister auszahlen,-sowie den SE ein lebenslanges Wohnrecht in einem der Häuser einräumen und eine monatl. Rente von 550€ bezahlen. Das Verhältnis zu den SE ist seit Jahren gestört und der Kontakt kommt nur brieflich zustande.... Das andere Haus ist das ältere und erbringt eine monatliche Miete von bisher 550€ . Diese haben wir aufgrund der gestiegenen Unterhaltskosten letzten Monat auf 610€ erhöht. Die bisherigen Mieteinnahmen sind also für uns ein "Durchlaufposten" gewesen und ausser Kosten hatten wir von dem Erbe nichts.
Nun haben wir ein Schreiben der SE erhalten worin sie uns angeboten haben auf das Lebensl. Wohnrecht zu verzichten wenn die 550€ auf 1250€ monatlich aufgestockt werden. Da jedoch das von ihnen bewohnte Haus aufgrund der Lage nicht mehr als 800 bis 900€ Mieteinnahmen erbrächte,(so hätten wir kompl. ca.1400-1500€ abzüglich der 1250€ als Unterhalt für beide Häuser) haben wir empfohlen es zu belassen wie es ist.
Nun kommt der nächste Brief, in dem die SE auf ihre schlechte gesundheitl. Verfassung hinweisen. Sie machen nochmals den Vorschlag dass sie aufs WR verzichten gegen den o.g. Betrag oder sie blieben im Haus und wir sollen dann behindertengerecht (Treppenlift, Dusche, Bad.....)umbauen.
Nun meine Frage: Ist es unsere Verpflichtung den SE die Wohnung auf unsere Kosten Alten und Behindertengerecht umzubauen? (sie fordern einen Treppenlift un Umbau der Bäder im Haus) Und wer bezahlt dann die Pflege des grossen Grundstücks (am Hang) Über Antworten mit sicherem rechtl. Wissen wäre ich sehr dankbar.
7 Antworten
Ich habe mal gehört wenn man Eigentum als Schenkung oder ähnliches mit lebenslangen Wohnrecht bekommt, würde man auch dafür haften wenn die Person die das Wohnrecht hat uns Altersheim oder ähnliches muss!
Deswegen kann ich es mir schon ganz gut vorstellen das du gezwungen bist die Kosten zu übernehmen! Aber genaueres kann ich dir da leider auch nicht sagen! Mach dich beim Anwalt oder Notar schlau!
Es gibt für den Behinderten Zuschüssen von der Krankenkasse sowohl für den Einbau, wie die Kaution für den späteren Rückbau der Hilfsmittel.
Die Befindlichkeit der Schwiegereltern hat mit dem lebenslangen Wohnrecht nichts zu tun.
Solche Kosten müssen die Schwiegereltern aus ihrem Einkommen aus Renten und der von Ihnen bereits mtl. gezahlten Rente selber leisten.
Geben die Schwiegereltern statt dessen das Recht durch Aufgage der Wohnung aus gesundheitlichen Gründen auf, stellt dies zunächst keinen Anspruch auf eine Entschädigung dar, vielmehr sind die Berechtigten weiterhin zur Zahlung laufender Abgaben verpflichtet, auch wenn dort nicht mehr genutzt wird!
Prüfen sei noch einmal wegen der möglichen Aufgabe des Wohnrechtes aus gesunnheitlichen Gründen die getroffenen Verinbarungen in der ursprünglichen Eintragungsbewilligung; vielleicht haben Sie sogar einen Löschungsanspruch bei Aufgabe des Rechtes vereinbart.
Genau hier, in beiden Punkten, liegt Ihre Stärke für Verhandlungen!
Ein Verzicht auf die Ausübung des Wohnrechtes sollte max. dem entsprechen, was ein dann mögliche Mehrerlös, neben dem eigentlichen Verkaufswert im Falle des Verkaufes des danach nicht mehr belasteten Objektes hergibt.
Ob dann in diesem Zuge auch die vereinbarte Rente entfällt , wäre zu verhandeln.
Frage einen Notar oder Anwalt. Diese Geld muss dir eine wirklich rechtlich fundierte Auskunft schon wert sein.
Muss ja ein tolles Verhältnis sein, wenn ihr nur per Brief miteinander redet.
da könnte auch die krankenkasse deiner se eine anlaufstelle sein - die übernehmen einen teil der kosten wenn nötig
Die SE
Diese Kosten müssen die SE tragen ! Dein Notar kann Dir eine genaue Rechtsauskunft geben !
....danke für die Antwort
......ja und wer bezahlt den Rest?