Schüler [volljährig] mit 400€ job. Muss ich mir gefallen lassen dass ich "Kostgeld" abgeben soll?

7 Antworten

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Ab dem 18. Geburtstag des Kindes sind grundsätzlich beide Eltern barunterhaltspflichtig. Das gilt auch für denjenigen Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Die Unterhaltspflicht eines Elternteils kann deshalb nur berechnet werden, wenn das Einkommen beider Eltern bekannt ist. Ein volljähriges Kind hat keinen Anspruch mehr auf Naturalunterhalt (Betreuung), sondern nur noch auf Barunterhalt (Geld). Gegenüber volljährigen Kindern sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, und zwar auch derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt. Für den Barunterhalt eines volljährigen Kindes haften beide Elternteile. Das heisst, mit Eintritt der Volljährigkeit haben grundsätzlich beide Eltern Unterhalt in Geld zu zahlen. Das gilt auch für denjenigen Elternteil, bei dem das Kind lebt. Dieser Elternteil kann dem nicht entgegenhalten, er leiste (weiterhin) Naturalunterhalt. Der Naturalunterhalt kann aber mit dem Barunterhalt verrechnet werden. Wohnt das Kind z.B. noch bei der Mutter und müsste die Mutter nach der weiter unten dargestellten Berechnungsmethode 200,- EURO zahlen, und haben die Leistungen der Mutter wie z.B. Wohnungsgewährung und Verpflegung bereits einen Gegenwert von z.B. 120,- EURO, so schuldet die Mutter nur noch 80,- EURO Barunterhalt ("Taschengeld") Das Kindergeld ist auf den Unterhaltsbedarf des Kindes in voller Höhe anzurechnen. In Höhe des Kindergelds verringert sich also der Unterhaltsbedarf.

Quelle http://www.scheidung-online.de/ku_wer.htm

Wenn Deine Mutter also z.B. nur über ein kleines Einkommen verfügt, würde sie nicht viel für Dich zahlen müssen. Von diesem Geld (zusammen mit Kindergeld und Deinem Verdienst) müßtest Du über die Runden kommen, sprich anteilig Miete (Du nutzt auch Küche , Bad, Wohnzimmer und Dein Zimmer, Strom, Wasser, Abwasser, Telefon, Internet, Hausratversicherung, Heizung-dann mußt Du noch einkaufen usw.

Dein Einkommen wird bei Unterhaltsforderungen gegen Deine Eltern angerechnet! Und vergiss nicht,dass Deine Eltern für Dich aufgekommen sind bevor Du Geld verdient hast.

Ohne das Verhältnis zwischen dir und deinen Eltern/deiner Mutter näher zu kennen, finde ich deine Frage komisch. - Sie zeugt für mich von einem gestörten Familiensinn, vielleicht einseitig, vielleicht auch zweiseitig.

Wenn dein Elternhaus nicht mit Geld gesegnet ist, sondern "auf den Euro" schauen muss, dann halte ich es für völlig normal, dass du für deine häusliche Versorgung (Essen, Trinken, Duschen, Wäsche waschen, Strom verbrauchen und noch vieles mehr sicherlich) etwas von deinem "Verdienten" für die Familienkasse abgibst, unabhängig vom Kindergeld. - Mir scheint du hast keine Ahnung was "die Aufzucht" eines Kindes bis zum 18. Lebensjahr kostet, auch an ganz persönlichen Leistungen. - Da finde ich es schäbig, zu fragen, ob man sich dies oder jenes "gefallen lassen" muss, oder zu betonen, welche Ansprüche man selbst noch geltend machen kann.

Wenn, deine Familie jedoch im Geld "schwimmt", ziehe ich mein Urteil zumindest teilweise zurück. Ansonsten empfehle ich dir, nachzudenken.

Deine Mutter ist Dir Unterhalt SCHULDIG - sag mal, gehts noch?

Als meine Kinder ihre ausbildung anfingen, haben sie nicht ansatzweise soviel verdient wie Du - aber sie haben FREIWILLIG Kostgeld abgegeben.

Torayana 
Beitragsersteller
 16.08.2013, 00:50

Da ich mich noch in der Ausbildung befinde (Abitur) ist das nun mal so. Allerdings wäre ich ja schön blöd wenn ich das einfordern würde, da ich die Leistungen meiner Mutter zu schätzen weiß.

Es geht ja nicht darum, dass ich nicht bereit bin Geld abzugeben. Ich bin nur nicht bereit, eine Summe zu zahlen die ich nicht leisten kann wenn ich mir dazu noch meinen gesamten Bedarf an Schulsachen selbst kaufe.

beangato  16.08.2013, 00:57
@Torayana

Bin ich froh, dass meine Kinder viel vernünftiger waren als Du.

Wenn Du mein Kind wärst, würde ich keinen Finger mehr für Dich rühren.

Torayana 
Beitragsersteller
 16.08.2013, 01:16
@beangato

Erkläre mir bitte, inwiefern ich unvernünftig handle, wenn ich schon meinen gesamten Schulbedarf allein decke. Btw von 8-18:30 Leistungen erzielen muss.

Oder schlage mir doch mal eine konstruktive Verbesserung vor. Mit Beanstandungen meiner selbst kann ich leider nicht so viel anfangen.

beangato  16.08.2013, 01:29
@Torayana

Ich habe mich mit meinen Kindern hingesetzt und ausgrechnet, was so alles verbraucht wird (ich bekam auch das Kindergeld) - als da wären: Waschmittel, Klopapier, Zahnpasta, Wasser, Strom, meine Arbeit im Haushalt usw.

Was meinst Du, wie groß da die Augen wurden, wie teuer das alles ist - als Jugendlicher hat man da keine Vorstellung davon.

Torayana 
Beitragsersteller
 16.08.2013, 02:11
@beangato

Das stimmt, ich habe keine Vorstellung davon, zumindest keine genaue. Ich möchte nur klar stellen dass ich uninformiert aufgefordert wurde 100 € zu zahlen und mir im ersten Moment vieeeel zu viel erschien. (und immer noch etwas zu viel scheint, da ich einen großen Teil meiner Kosten selber tragen möchte) Aber ich nun schon viel eher bereit bin die Summe zu zahlen als zuvor, gerade weil mir inzwischen einige Kosten bewusster sind.

beangato  16.08.2013, 16:18
@Torayana

Über die Höhe kannst Du ja noch mal verhandeln, nachdem Du mit Deiner Mutter geredet hast.

wenn du schon schulsachen, kleidung etc. selbst bezahlst, würde ich an deiner stelle kein kostgeld geben. immerhin ist der nebenjob keine pflicht, und was hast du davon,w enn du ein viertel daheim abdrücken musst? ich würde aber dann daheim wirklich nur noch die "regelversorgung" in anspruch nehmen und alles andere, also kleidung, busticket, vergnügen etc. selbst finanz8ieren. und natürlich im haushalt helfen.

.. Lebt ihr denn in einer Bedarfsgemeinschaft und erhaltet staatliche Unterstützung?, wenn Deine Mutter ,wegen Deinem Neben-job nicht weniger Gelder erhält, finde ich das nicht oK von ihr, Dir von Deinem Schüler-job Geld abknüpfen zu wollen..