Wenn man vor 5 Jahren eine Straftat begangen haben soll wofür man Heute anklekagt wird, wegen Raub wegen mikrigen 500€ und keinem verletzt wurde, wird es ...?
wird es eine Rolle spielen wie sich der angeklagte in der Zeit danach gemacht hat, bzw. ob der eine Lehre macht oder so und umgezogen ist um ein neu anfang in seinem leben zu machen und sein leben bisher sich nicht besser vorstellen konnte, das er gerade dabei war eine Familie zu gründen, das er auf eigenen Beinen nun stehe nicht so wie damals im Heim und nichts geschafft, wird das dem Richter interessieren? und wenn der Opfer damals nicht mal schaden erlitten haben sollte, ihm nur versucht habe seinen Geldbeutel von der Hand zu entreißen und nichts weiter sowie ein andere Mitbeschuldigter dummerweise versucht hatte den Opfer ins Schwitz kasten zu packen, diesen ganzen vorfall 6 Zeugen gesehen haben sollen, meint, man selbst noch nie vorbestraft war und sagen wir diese Tat gestehen würde nach 5 Jahren mit der entschuldigung an den Opfer, wird der Richter daran interessiert sein so jemanden eine Haftstrafe zu geben, jetzt wo dieser doch gerade seine Zeit des lebens erfährt und auf eigenen Beinen steht, seinen abitur an der Abendschule nachholt und arbeiten geht, was würdet ihr meinen? käme es zu einer Haftstrafe? und von umgezogen meine ich von Bayern nach Hamburg, da wo die Eltern leben und ein komplett neues kapitel im leben aufgeschlagen hat ...
9 Antworten
Ja, es spielt alles eine Rolle, auch dass es schon so lange her ist. Das wird alles zu deinem Gunsten ausgelegt.
Ja, das kann schon helfen zu verdeutlichen, dass es sich bei der Tat nur um ein einmaligen Fehltritt gehandelt hat und dass du es sehr bereust, etc.
All die von dir geschilderten Faktoren spielen eine Rolle.
Die Mindeststrafe liegt bei einem Jahr. Aber diese kann und wird bei positiven Rahmenbedingungen zur Bewährung ausgesetzt.
Zu empfehlen wäre noch ein Geständnis und Reue zu zeigen.
Aber wenn das alles so stimmt, dann wird es gut ausgehen.
Denke ich auch.
sowas macht natürlich etwas aus. Sollte auf jeden fall vor gericht erwähnt werden, wenn man sein leben in den griff bekommen hat.
Würde aber trotzdem empfehlen, erstmal nichts zu sagen, akteneinsicht zu benatragen und schauen, was es für beweise gibt. Wenn die beweise eh für sich sprechen, dann kannst du auch ruhig gestehen.
Solche fragen solltest du eigentlich deinen anwalt fragen und sie nicht auf gutefrage.net stellen.
Wird wohl me Haftstrafe auf Bewährung geben.