Wenn man sein Fahrrad aufm Gehweg schiebt, muss es dann komplett verkehrstauglich sein? (zB Lichter)
Ein Polizist meinte heute zu mir, das wäre der Fall und man könnte bei fehlenden Lichtern etc. während dem Schieben auch ein Busgeld bekommen. Mir war das neu bisher, ich dachte wenn man schiebt, ist das egal.
Was meint ihr?
16 Stimmen
13 Antworten
Sonst müsstest du ja einen Transporter mieten, wenn du dein Fahrrad in die Werkstatt bringen willst, weil ein Licht kaputt ist. Natürlich darfst du ein Fahrrad schieben, auch wenn es kein Licht hat. Man darf ja auch mit dem Skateboard in der Hand auf laufen...
Zeige ihn an wegen Nötigung. Dann entscheidet der Richter wer Recht hat ;)
(nicht ernst gemeint)
Mountainbikes und andere Fahrradarten, die nicht verkehrssicher ausgestattet sind, dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden!
So stehts im Gesetz...
Aber benutzen ist doch: Drauf setzen und fahren, ob auf dem Bürgersteig oder auf der Straße. Schieben ist doch ungleich benutzen, sondern nur von A nach B transportieren?
Ich sag ja, ich bin nicht 100% sicher. Es kann natürlich auch sein, daß das definitionssache ist. Normalerweise führst du das Fahrzeug nicht im klassischen Sinn im Straßenverkehr, wenn du es schiebst. Aber sicher kann dir das nur die Polizei oder das Ordnungsamt sagen!
naja woher soll er denn wissen, dass du nciht gleich raufspringst und losfährst? du musst schon deutlich zeigen, das du damit unter keinen umständen mehr fahren wirst, weil es total kaputt ist oder so...
Danach dürfte ja auch kein kaputtes Auto in deiner Garage stehen. Wer sagt denn, dass du nicht damit fährst, wenn dir der Polizist den Rücken zeigt?
Wenns in der Garage ist, befindet sich das Fahrzeug nicht im Verkehr!
Solange man sein Fahrrad schiebt, gilt man als Fußgänger mit allen Rechten und Pflichten (man darf z.B. nicht auf den Radweg schieben). Der Zustand des Rades ist solange egal, wie man niemanden gefährdet. In diesem spziellen Fall war der Polizist etwas übereifrig.
Sehr interessante Frage! Nur mal zur Kenntnis: Wenn ein Kfz in einer privaten Garage steht, für den Verkehr zugelassen, die HU-Plakette (TÜV) ist abgelaufen, ein Polizist geht vorbei und sieht es, ist ein Bußgeld fällig. Denn das Kfz ist zugelassen und muss deshalb o.k. sein. Das ist aber nur beim Kfz so. Steht ein Fahrrad im nicht verkehrssicheren Zustand am Straßenrand, kann es die Polizei sicher beanstanden (sie hätte aber allein in Großstädten schon sehr viel zu tun, bei all den Schrotträdern, die rumstehen). Wird es geschoben, dann würde ich mich auf die Hinterbeine stellen. Aber grundsätzlich gilt die StVZO natürlich auch für ein Fahrrad, das geschoben wird. Fahrrad ist Fahrrad. Es ist eine Frage der Situation. Es wäre grds. nur eine Ordnungswidrigkeit. Hier gilt das sog. Opportunitätsprinzip, d.h. die Polizei kann (darf) eingreifen, oder auch nicht (muss nicht, im Gegensatz zu Straftaten). Ob das Handeln der Polizei im Einzelfall rechtens war, sollte man allerdings lieber erst im Nachhinein prüfen lassen, sonst kann man sich leicht mehr Ärger einhandeln als die Sache wert ist.
Mit der Logik hab ich mir das bisher auch begründet, nur die Aussage von dem Verkehrs-Cop hat mich irritiert.