Wenn ich vor einer Ampel mit einem Motorrad/Fahrrad stehe, darf ich dann absteigen und über den Gehweg schieben, um schneller weiterfahren zu können?

6 Antworten

Schieben ja, fahren nein. Wenn du tatsächlich fahren würdest, würde das meines Wissens glaube ich sogar als Rotlichtverstoß gelten.

verreisterNutzer  31.12.2020, 12:06

So ist es. Sobald die Füße nicht mehr den Boden berühren und die Räder sich drehen gilt dies als fahren und wäre sozusagen ein Umfahren einer Lichtsignalanlage mit Missachtung des Rotlichtes. Jedenfalls so in der Art.

HAlt an der ampel. Abgestiegen,. über den Gehweg geschoben, dabei rechts abgebogen, auf dem vorhandenen Radweg weitergefahren.

verreisterNutzer  31.12.2020, 12:07

Das sind völlig verschiedene Grundlagen.

Halbammi  31.12.2020, 17:14
@verreisterNutzer

Die Straf war wegen missachtung einer roten ampel. Also überhaupt nichts anderes. Ob ich danach geradeaus oder rechtsrum fahre wäre wohl egal. Zumal ich rechts gefahren bin was für die Ampel völlig Wurst war

Ist zwar unter dem Strich ein Zeit- und Kraftverlust, aber wenn dir danach ist - mach doch.

Ich würde sagen, dass das erlaubt ist, wenn der Motor (falls vorhanden) aus ist. Das Benutzen des Gehwegs ist ja erlaubt und das Schieben von Fahrzeugen auf dem Gehweg auch, wenn niemand behindert wird.

Nein, ist ein Rotlichtverstoß. Gibt, wenn Dich jemand anzeigt, Fahrverbot plus Bußgeld.

Evtl .sogar erhöht mit Behinderung oder Gefährdung.

RobertLiebling  31.12.2020, 11:37

Fahrrad sollte gehen. Du bist dann eben Fußgänger.

Aber Motorrad/Kraftfahrzeug hat auf dem Gehweg nichts verloren.

Edit: sollte ne Antwort werden, kein Kommentar. Sorry.

tinalisatina  31.12.2020, 15:25
@RobertLiebling

Hatte letztens in einer Kwizzsendung gesehen (ok, nicht die beste Quelle), dass man nach der StVO Fahrrad nicht auf auf dem Gehweg schieben darf, sondern auf der Straße schieben müsste. ;-( Wurde auch erklärt - aber ich finde den Paragraph nicht mehr.

In der Realität dürfte aber schon ein Unterschied sein zwischen Fahrrad und Motorrad.

RobertLiebling  31.12.2020, 15:27
@tinalisatina

Das würde mich wundern. Dann bin ich einfach Fußgänger, der ein Gepäckstück dabei hat, das zufällig wie ein Fahrrad aussieht.

Die Tatsache, dass es Räder hat, darf auch keine Rolle spielen. Denn dann müsste die Oma mit ihrem Rollator auch auf die Fahrbahn. ;-)

tinalisatina  31.12.2020, 15:29
@RobertLiebling

Ja, deshalb wurde das ja dorr gefragt. Und nein, Rollator oder Kinderwagen sind explizit erlaubt. Ich such noch mal, wenn ich Zeit hab.

RobertLiebling  31.12.2020, 15:32
@tinalisatina

Ja, mach das mal. Würde mich auch interessieren; davon habe ich bisher noch nichts gehört.

Guten Rutsch dir!

tinalisatina  31.12.2020, 15:43
@RobertLiebling

Außer dem hier, finde ich nicht, und der hat die Einschränkung der Behinderung:

§ 37 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 StVO

ElegantEagle 
Beitragsersteller
 31.12.2020, 11:55

Bitte einmal den Namen der Ordnungswidrigkeit o.Ä. nennen. Brauche das pls.

tinalisatina  31.12.2020, 15:29
@ElegantEagle

Nach anderen "Umfahrungen" wurden die Fahrer deshalb belangt.

tinalisatina  31.12.2020, 15:45
@tinalisatina

Mist, der Paragraphen ließ sich nicht reinkopieren und ich habs nicht gemerkt:

StVO §37, Abs. 1 Nr. 1. und 2