Gokart nur Kinderspielzeug oder möglich auch auf der Straße zufahren?
Ich weiß, dass die Gokarts unter Spielzeuge fallen. Hab letztens erst einen Erwachsenen auf so ein Gokart den Gehweg benutzen sehen. Dabei sind mir doch einige Fragen aufgetaucht, welche mir im Zusammenhang mit den Gokarts (mit Pedalen!) einfallen.
1.) Könnte man von der örtlichen Polizei eine Genehmigung/ Erlaubnis bekommen, mit diesen Fahrzeugen, vorausgesetzt man hat Lichter dran, auch in 30er Zone auf Straßen fahren zu können als Erwachsener, wenn man körperlich sowieso eingeschränkt ist und kein anderes Fahrzeug hätte? (Praktisch also eher so Ausnahme; ich habe z. B. Über einen gelesen, dem die Polizei erlaubte auf den Gehweg E-Roller zufahren, wenn er ganz langsam fahren würde also so 6 Km/h, aber der war nicht körperlich eingeschränkt)
2.) Außer auf den Fußgängerwegen, darf man damit auch speziell auf den Radwegen fahren?
3.) Kann man mit einen Gokart Steigungen auch schaffen und ist es vergleichbar mit einen Liegerad bzw. schwer zu schaffen?
4.) Erreicht man mit den Teilen die gleiche Geschwindigkeit wie auf den Fahrrädern und kann man die 3-Gang-Schaltungen auch mit einen Fahrrad mit 3-Gängen vergleichen?
5.) Ich habe gelesen, dass es viele Erwachsene gebe, die Interesse hätten, so ein Gokart zufahren. Daher gibt es diese Fahrzeuge mit Pedalen ja auch für Erwachsene. Wollte mal wissen, ob hier speziell auch welche Personen, Jugendliche und Erwachsene gibt, die Gokart fahren? Gerne mit Altersangabe
7 Antworten
Das Gokart mit Pedalen darf man auch als Fahrrad ansehen, denn lt. Polizei, habe selber nachgefragt, ist ein Gokart auch ein Fahrrad, aber man muss es dementsprechend mit Beleuchtung etc. ausstatten.
Ein Kettcar ist objektiv ein Fahrrad im Sinne der aktuellen StVO/StVZO (in einem dieser Dokumente ist inzwischen eine Def. des Rechtsbegriffs Fahrrad drin). Die Polizei wird es aber sicherlich gerne als Sport- und Spielgerät ansehen, wenn der Benutzer das so will. Wenn du Fahrzeugführer sein willst, musst du alle StVZO-Sachen dranbauen, insb. Licht- und Bremsanlage (2 Bremsen!) müssen konform sein.
Meine Meinung dazu: Körperbehinderte fahren besser mit richtigen Liegerädern anstatt ein sowieso ineffizientes Fahrzeug aufwendig umzubasteln. Fahrbahn ist sicherer als Gehweg, weil man besser sichtbar ist. Man stirbt an Kreuzungen aufgrund "huch wo kam der denn her", nicht auf gerader Strecke auf der Fahrban. Da wird man nur angehupt, das tötet nicht. Und mit Rollstuhl-Piktogramm hinten draufgeklebt wird man vmtl nicht mal angehupt...
Du hast ein Kettkart (mit Pedale) mit einem Gokart (mit Motor) verwechselt.
Das Kettkart darf nur auf Gehwegen benutzt werden. Daß ein Gokart auf öffentlichen Straßen benutzt werden darf, halte ich für unwahrscheinlich, das ist eigentlich für spezielle Gokart-Rennstrecken gebaut.
Ich hab auf Wunsch der Kinder hin ein Kettkart umgebaut, mit einem Mofa-Motor ausgestattet, mit Scheibenbremsen für beide Hinterräder versehen, die Pedale entfernt, Gas-, Kupplungs- und Bremspedal angebaut und mit Frontscheinwerfer und Rückleuchten incl.Bremsleuchten ausgestattet.
So wäre es sogar straßentauglich gewesen, mit Mofa-Kennzeichen (noch ohne Versicherung). Bei der Anfrage beim TÜV wurde mir erklärt, daß für eine Zulassung zum öffentlichen Verkehr erstmal ein technisches Gutachten erstellt werden müßte, was aber mit unzumutbar hohen Kosten verbunden wäre.
Also hab ich weiteres unterlassen und lasse zum Vergnügen der Kinder sie nur auf Privatgelände fahren.
Immerhin mit 2 Gang-Schaltung des Motors kommt das Spielgefährt auf 30 Km/h, noch keine Gefahr für die Kinder.
dfllothar, der Technikfreund der Kinder.
Achso habe schon beide, Gokart und Kettcar, als in Verbindung mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge gelesen und dachte daher, dass das selbe gemeint ist. Dann stand das im Internet wohl falsch formuliert.
Kann es sein, dass Du Kettcars meinst? Den Begriff "GoKart" kenne ich eigentlich nur in Verbindung mit einem Motor...
Wenn man ein Kettcar (also ohne Motor) entsprechend mit Bremsen, Lichtern, Reflektoren usw ausstattet, wüsste ich nicht, warum das rechtlich anders behandelt werden sollte als zb ein Liegefahrrad. Praktisch hab ich allerdings seit Kindertagen leider keine Erfahrung mehr mit den Dingern...
Naja trotzdem kann man sich die Erlaubnis holen um damit fahren zu können, außerhalb den Fußweg, wie mir auch der Händler zusicherte. Außerdem habe ich schon öfter mal gehört, dass Polizisten einen etwas erlauben. Gute Gründe habe ich auch. Ich finde auch, dass nicht soviel Unterschied zu Liegerädern besteht. Auf jedenfall bedanke ich mich natürlich trotzdem, wollte nur meine eigene Meinung geben und ich finde halt den Unterschied auch nicht so gravierend.
Wenn motorisierte Karts, also GoKarts, auf den öffentlichen Straßen verboten sind, frage ich mich warum bei uns öfters jemand damit durch die Stadt fährt. Das passiert im Sommer häufiger. Und es sieht auch so aus als wäre das Ding zugelassen, da er damit auch schon an den Polizeiinspektionen vorbeigedüst ist.
Der Fahrer fährt immer mit Schutzkleidung und Helm. Er darf eigentlich nicht damit herumfahren, so denke ich wird es laut STVO sein.
Ein Kettcar (unmotorisiert) ist und bleibt ein Spielzeug i.S.d. § 24 StVO.
Der Vergleich mit einem Liegefahrrad "hinkt". Für Fahrräder gibt es Ausrüstungsvorschriften innerhalb der StVZO und die kann ein Kettcar nicht einhalten (z.B. am Fahrrad müssen zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen vorhanden sein = § 65 StVZO).