Fahrrad beschlagnahmt?
Ich wurde vor c.a 2 Monaten kontrolliert weil ich ohne Licht fuhr. Daraufhin wollte der Polizist wissen wo ich das Fahrrad her habe. Ich hatte es eingetauscht gegen mein altes, weil mein altes zwar besser war aber kaputt war. Daraufhin fragte er mich ob ich ein beleg dafür hätte, den habe ich leider nicht. Daraufhin hat er mein Fahrrad mitgenommen und immer wenn ich dort anrufe heißt es ich brauche ein Nachweiß, das es mir gehoert, denn habe ich aber leider nichr, fast keiner hat irgend eine Rechnung für seinen Fahrrad und als gestohlen gemeldet ist es ja auch nicht. Muss ich mich jetzt damit abfinden oder kann ich noch was machen??
5 Antworten
und als gestohlen gemeldet ist es ja auch nicht.
Woher weißt du dies?
In neuen Fahrrädern ist meist eine Rahmen-Nummer eingestanzt die auch dem Käufer zugeordnet ist.
Wenn du dein Fahrrad mit einem Freund getauscht hast, hat dieser doch sicherlich einen Fahrrad-Pass.
Oder hat dieser ebenfalls das Fahrrad getauscht?
Nicht jeder baut sein Fahrrad selbst zusammen - nur sollte man dann selbst für den Fahrrad-Pass sorgen.
Bei jedem Kauf eines Fahrrades bekommt man den Fahrrad-Pass ausgehändigt und dies schon seit über 15 Jahre.
Das mit dem Pass macht in meinem Fall nur gar keinen Sinn... Es gibt nämlich keine Rahmennummer. Also muss der bebilderte Aufbau reichen. Wobei so ein komplett mattschwarzer Rahmen ohne tollen Markennamen kaum Laien-Diebe anlockt, und der Profi ohnehin weiß, dass er ein hochwertiges gestohlenes Fahrrad zerlegen und in Einzelteilen verkaufen muss.
Und nein, als ich noch Fahrräder beim Händler gekauft habe, habe ich auch noch nie einen Fahrradpass bekommen. Das letzte war vor 5 Jahren.
Bereits vor 20 Jahren bekam ich für mein Fahrrad einen Fahrrad-Pass.
Als Nachweis reicht eine Erklärung Deines Freundes, mit dem Du es getauscht hast. Lass Dir von ihm bestätigen, dass er Dir das Fahrrad überlassen hat, und dass er es auf rechtmäßigem Weg erworben hat.
Da darfst du ruhig einen Aufstand machen! Die Polizei muß dir einen Diebstahl nachweisen; nicht du dein Eigentum!!!
Wenn die Polizei sonst nichts verdächtiges an deinem Fahrrad vorweisen kann, muß sie es sofort aushändigen! Eigentlich ist die Sicherstellung schon (nahezu) willkürlich erfolgt. Falls man dich weiter hinhält: Dienstaufsichtsbeschwerde!
Du wendest dich, an denjenigen, mit dem du es getauscht hast. Der gibt eine Eidesstatliche Versicherung ab, das es sein Rad war(eventuell hat er noch Unterlagen) und das du es von Ihm bekommen hast.
Wenn das nichts bringt, hol dir nen Anwalt
Wozu einen Anwalt reich machen. Forderung stellen, wenn kein Erfolg: Dienstaufsichtsbeschwerde.
Dann sage dem mal Er soll Dir beweisen das es nicht Deines ist.
So ist das jedenfalls nicht richtig.
Du wirst lachen: Ich habe für meine 3000€-Rennfeile auch keinen Fahrradpass. Nur die Rechnungen der teuersten Einzelteile, aus denen ich es zusammen gebaut habe, und die auch jeweils an versteckter Stelle markiert sind.