wenn man nicht zahlen will und dann in erzwingungshaft muss, sind dann nach der haft die schulden aufgehoben und wie lange können die ein höchstens einsperren?
5 Antworten
Man kommt in keine Erzwingungshaft, wenn man keine Schulden bezahlen möchte. Höchstens wenn man sich weigert, die Vermögensauskunft abzugeben. Die Erzwingungshaft befreit nicht von Verbindlichkeiten, sondern dient dazu, eine Handlung zu erzwingen.
Anmerkung: Meine Antwort bezieht sich auf privatrechtliche Forderungen.
Erzwingungshaft führt NICHT dazu, dass dir die Schulden (z.B. Parktickets) erlassen werden.
Das ist nur bei einer Ersatzfreiheitsstrafe so.
Strafen werden IMMER in Tagessätzen ausgesprochen. Genau so lange dauert dann die Ersatz-Strafe
Er redet aber von der Erzwingungshaft:-P
Im Kommentar NICHT
Ups, stimmt XD
Hallo,
im Gegensatz zur Ersatzfreiheitsstrafe reduziert die Erzwingungshaft den zu zahlenden Betrag nicht.
Beispiel Geldstrafe:
10 Tagessätze á 10 € sind ausstehend => Nach 4 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe müsste man noch 60 € zahlen.
Beispiel nicht bezahlte Geldbuße:
30 € wegen der Verletzung der Gurtpflicht.
Nach 4 Tagen Erzwingungshaft sind immer noch 30 € zu zahlen.
Ist die Erzwingungshaft von unbegrenzter Dauer?Nein. Grundsätzlich ist die Dauer der Zivilhaftstrafe stark beschränkt. Während in Strafsachen eine Beugehaft von bis zu sechs Monaten möglich ist, ist die Dauer bei der Erzwingungshaft wegen Bußgeld begrenzt auf (§ 96 Absatz 3 OWiG):
- maximal sechs Wochen bzw.
- maxmial zwölf Wochen bei mehreren offenen Geldbußen.
Quelle:
Zur Ergänzung: Bei Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft kann ebenfalls
Erzwingungshaft bis zu 6 Monaten festgesetzt werden, §§ 802g, 802 j
ZPO.
ja was soll das überhaupt mit der erzwingungshaft, wenn die ein da wegsperren wollen und man da nich von profitiert dann würd ich mich klar gegen weigern...
und wenn ich danach immer noch zahlen muss würd ich mich auch gegens zahlen
noch mehr weigern....
Wie der Name schon sagt, soll so eine Zahlung erzwungen werden.
Die zivilrechtliche Forderung bleibt ja bestehen, also mit den normalen Folgen... Titel, Pfändung etc.
Du willst Dich gegen angeordnete Erzwingungshaft weigern? Bist ja'n Schnuckelchen! Schon mal was von Polizei, Handschellen, Gittern, Schlössern ... gehört? :D
Genau, die haben sich geschnitten! Ich schmeiß mich weg, wieder geiles Kino hier heute!
Mal überlegen:
Du hast einen Verstoß begangen.
Du willst nicht zahlen.
Und DIE sind "Vollpfosten" und haben "sich geschnitten".
*Kopf sucht Tischplatte*
Du hast "danke, Merkel" vergessen. So viel Zeit muss sein.
Das würde dir nur nichts nützen. wer sich konsequent weigert, Strafmandate zu zahlen, wird irgendwann in den Morgenstunden abgeholt und in die nächste JVA verfrachtet.
Wenn es um Geldforderungen geht, die keine Bußgelder sind, wird Erwzingungshaft nur dann angeordnet, wenn man sich weigert, die Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung) abzugeben. Die Erzwingungshaft darf in diesem Fall bis zu 6 Monate dauern. §§ 802g, 802 j ZPO.
Ansonsten : Gläubiger kommen auch auf andere Weise an ihr Geld.
Mahnbescheid / Klage / PfÜB.
Greif mal einem nackten Mann in die Tasche. So lange er sich zahlungswillig zeigt, gibt es auch keine Erzwingungshaft.
Nur gemäß FS ist eindeutig von nicht bezahlen wollen die Rede.
wie lange is so ne ersatzfreiheitsstrafe maximal?