Hafte ich für Schulden von meiner erwachsenen Tochter?
Hafte ich für die evtl. Schulden im folgenden Fall: Der Lebenspartner meiner Tochter will sich selbstständig machen, hat aber Schulden sowie Schufaeintragungen. Daher soll das Gewerbe im Namen meiner Tochter angemeldet werden. Die beiden haben kein Vermögen. Kann ich später verpflichtet werden, bei evtl. Insolvenz für irgendetwas zu zahlen?
12 Antworten
Daher soll das Gewerbe im Namen meiner Tochter angemeldet werden
Würde ich als Tochter nur dann machen, wenn ein Businessplan vorliegt, und ich mich selber hinreichend in die Materie einarbeiten kann, um diesen zu beurteilen.
Die Schulden Deiner Tochter musst Du nicht bezahlen. Jedenfalls nicht aufgrund Deines Mutter-Seins. Wenn Du irgendwas als Bürge oder Mitschuldner unterschreibst, dann natürlich doch.
Möglicherweise musst Du aber Deiner Tochter Unterhalt bezahlen - wenn das Unternehmen Pleite macht und Deine Tochter Anspruch auf Hartz IV hat, dann prüft das Sozialamt, ob es sich nicht an Dir schadlos halten kann:
Möglich, dass die ARGE das derzeit micht eintreibt. Vielleicht, weil nur wenige ihrer Kunden Eltern haben, bei denen was zu holen ist.
Aber die grundsätzliche Unterhaltspflicht der Eltern berührt das nicht - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen könnte die Tochter evtl. auch Unterhalt direkt von ihren Eltern fordern.
Nein, kannst du nicht. Haften müsstest du nur, wenn du als Bürge auftreten würdest.
An der Stelle deiner Tochter würde ich mich nicht darauf einlassen. Es ist nur der Lebensgefährte. Irgendwann ist er weg und sie steht da mit den Schulden (z. B. Steuerschulden beim Finanzamt).
Du haftest nicht für die Schulden deiner Tochter wenn du dich nicht ausdrücklich zu einer Bürgschaft bereit erklärt hast.
Du solltest allerdings deiner Tochter dringend davon abraten für die Schulden ihres Lebenspartners zu bürgen oder als Strohmann für ein Gewerbe zu fungieren. Das kann für sie sehr unschöne Folgen haben, nicht nur im Falle einer Insolvenz sondern Beispielsweise auch wenn es um Steuern oder um Versicherungsfälle geht.
Wenn Du keine Bürgschaft unterschrieben hast, dann musst du nicht für irgendjemanden aufkommen. Allerdings sollte sich auch Deine Tochter stark überlegen, ob sie das finanzielle Risiko, das sie dann als Geschäftsführerin trägt, übernehmen will. Der Lebenspartner ist anscheinend nicht mit ihr verheiratet, er kann jederzeit das Weite suchen, wenn das Geschäft den Bach runtergeht und dann sitzt Deine Tochter mit den Schulden alleine da. Das ist schon oft genug vorgekommen. Selbst bei Verheirateten. Die Verliebtheit und Gutmütigkeit der Frauen wird gern mal ausgenutzt. Sie soll sich irgendwie absichern. Lasst Euch beraten.
Solang Du nicht etwas unterschreibst, hast Du damit nix zu tun. Aber es hört sich schon ziemlich schräg an, mit Schulden eine Selbständigkeit zu starten mit der Lebenspartnerin als Strohmann.... da ist der Werdegang doch fast schon vorprogrammiert, wenn der Streit ums Geld beginnt, beginnt die Liebe zu erlöschen ... und die Tochter steht irgendwann mit den Schulden alleine da. Rede mit der Tochter, hinterfrage die Ursache der vorhandenen Schulden des Lebensgefährten, hinterfrage auch, wofür "neue Schulden" auf den Namen der Tochter gebraucht werden, und wenn z.B. ein Fahrzeug gekauft werden muss, dass es dann der Tochter alleine gehört, wenn Sie dafür bürgt. Wenn Sie für Sachwerte aufkommen soll, müssen diese Ihr wenigstens auch gehören,
Das ist ein interessanter Link. Er scheint aber "Sozialhilfe" vom Sozialamt zu betreffen (Person ist nicht arbeitsfähig) und nicht "Arbeitslosengeld II" von der ARGE (Person ist arbeitsfähig). Soweit ich weiß, werden die Eltern von der ARGE nicht herangezogen, wenn die erwachsenen Kinder eine Berufsausbildung haben. Aber das kann sich mittlerweile geändert haben.