Wenn man für 2 Jahre und 7 Monate Gefängnis verurteilt wird, wie lange muss man dann tatsächlich dort bleiben bis man wieder raus darf? Die Hälfte, oder?
5 Antworten
Bei guter Führung kann man bei 2/3 der Stafe den Rest auf Bewährung beantragen.
Da die Bewährung meist 2 Jahre mit Auflagen beantragen wird oft die Endstrafe akzeptiert und abgesessen!
Weis das von vielen Kameraden!
Und wie viele, bekommen Führungsaufsicht?
Dann schauen die immer dumm.
2 Jahre und 7 Monate.
Ggf. vorzeitige Entlassung oder Lockerung des Vollzugs sind gesetzlich geregelt. Kann sein, kann nicht sein, dass das relevant ist.
:D
Komische Frage.
Es kommt drauf an ob die Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt wird oder nicht. Wird sie nicht, dann muss man tatsächlich die Haftstrafe im Gefängnis absitzen. Generell ist es so (manchmal auch nicht), dass man früher aus dem Gefängnis wegen guter Führung entlassen wird und der Rest der Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt wird. Ob dies der Fall ist oder nicht, entscheidet das Gericht.
Da gibts keine Bewährung mehr
Bei guter Führung kann es zu vorzeitiger Entlassung kommen.
2/3 das heißt 20 Monate ca
Wie kommst du darauf? Wenn es keine besonderen Gründe gibt, muss man die Strafe voll absetzen. Es gibt da keinerlei Rabatt.
2/3 ist relativ normal.
Doch gibs bei guter Führung. 2/3 ist standart.
Doch, bei Erstätern ist das üblich, auch bei Mehrfachtätern, kommt auf die Umstände an.
Der Rest ist dann Bewährung, die haben ja nun nicht gemordet und selbst da bleibt kaum jemand 25 Jahre Knast.
Nö. Es gibt keine Rabatte. Ganz einfach. Bedingungen für beispielsweise offenen Vollzug o.ä. sind nichts, wo die Reststrafe einfach verschwindet. In euren Antworten tut ihr so, als müsse man nie die volle Strafe absitzen. Das ist letztendlich Quatsch.
Die Mehrheit bekommt Bewährung, das macht tatsächlich auch Sinn, denn die Bewährungszeit ist dann wieder länger wie die Reststrafe.
Woher ich das weiß ? Bekannte/Verwandte die schon solche Auszeit hatten.
Das mag ja sein. Aber eine zur Bewährung ausgesetzte Reststrafe bedeutet trotzdem nicht, dass sie einfach so verschwindet. Zumindest (noch) nicht. Zudem ist das an weitere Bedingungen geknüpft. Die nicht automatisch bei jedem erfüllt sind.
Mir geht's nur darum, dass dieses Unqualifizierte "Nur 2/3" nicht weiter verbreitet wird. Ohne weitere Relativierung ist das Unsinn. Nichts anderes.
Hast du dir denn die Frage mal durchgelesen ? Die war nicht : wie kommt Meike Schlecker früher raus, sondern wie lange sie vermutlich drin bleibt.
Ich weiß wie das läuft und wer überhaupt in Frage kommt, dazu wird Meike gehören und das nicht wegen Geld, sondern weil sie sämtliche Auflagen erfüllen wird um zu ihrem Kind zu kommen.
Die Frage hatte nichts mit Schlecker zu tun, auch wenn sich das vermuten lässt. Und sie war auch nicht, wie lange man vom Kind getrennt ist o.ä. Die Frage war, wie lange man absitzen muss.
Und darauf kann ich nicht antworten "Nur zwei Drittel". Nein. Darauf muss ich antworten "Die volle Zeit, ggf. gibt es bei guter Führung eine Reststrafe zur Bewährung usw." Ich kann die Relativierung, was mit der Reststrafe passiert, nicht einfach komplett weglassen.
2 Jahre und 7 Monate können nicht zur Bewährung ausgesetz werden. Da mußman auf jeden Fall sitzen.