Wie lange sitzt man bei einer Freiheitsstrafe tatsächlich im Gefängnis?
Wenn jemand zu 13 Jahre Haft verurteilt wurde, wann kommt die Person frühestens wieder auf Bewährung raus? Also bei guter Führung, etc.. Es sind doch bestimmt niemals tatsächlich 13 Jahre, oder? Ist es denn wirklich fair jemanden zu verurteilen und ihn dann doch nicht die gesamte Haftstrafe absitzen zu lassen?
6 Antworten
Im allgemeinen wird nach 2/3 der Zeit, der Rest erlassen und man kommt raus, außer es ist die besondere Schwere der Tat festgestellt worden. Dann bleibt man drin.
zumindest in der Schweiz schon, da muss man sich extrem dumm anstellen, damit man nicht nach 2/3 raus kann (LEIDER) !
Hierzulande habe ich eine Statistik im Kopf, Datum weiß ich leider nicht mehr genau, laut der 75-80 ihre Haftstrafe komplett verbüßen.
66 Prozent muss man absitzen. Der Rest kann zur Bewährung gegeben werden.
Bei guter Führung nach 2/3 der Haftlänge. Fair ist es. Bei solch einer langen Haftstrafe ist ja vorher bissl was gelaufen... Da soll sich der Verurteilte mal ne Platte machen und sich gut führen. Tut er es nicht, sitzt er die komplette Strafe ab. Du mußt es so sehen: Sogar nach seiner Tat bekommt er nochmals eine Chance. Ist das dem Opfer gegenüber fair?
kommt drauf an , ob es die erste Haftstrafe ist oder nicht- aber 8 - 10 Jahre werdens auf jeden Fall
23 Stunden und 30 Minuten. plus 30 Minuten gehen. Täglich.
Die besondere Schwere der Schuld verhindert ein vorzeitiges Entlassen, aber sie wirkt sich vorallem bei einer Sicherungsverwahrung aus. Im Übrigen werden keinesfalls die meisten Täter vorzeitig entlassen.