Wenn man die Kautionssumme für eine Mietwohnung zahlen kann, braucht man da noch eine Bürgschaft als Student?
Hallo,
ich bin ein Student, aber ich arbeite mehr als gewöhnliche Studenten, die als Werkstudenten tätig sind. Ich verdiene ca. 1100€ netto.
Ich habe Rücklagen. Brauche ich da trotzdem eine Bürgschaft, obwohl ich 2 bzw. 3 Monatsklaltmieten locker zahlen könnte? Nehmen wir an, es seien 3 Monatskaltmieten und dieses sei gesamt 1000€.
Danke, wer helfen kann.
6 Antworten
Der Vermieter darf keine hoehere Sicherheitsleistung als 3 Nettomieten verlangen. Ob das als Kaution, in Form einer Buergschaft oder als Mischung aus beidem erfolgt, spielt keine Rolle. Hinterlegst du also 3 Nettomieten als Kaution, darf der Vermieter also keine weitere Buergschaft verlangen. Der Buerge wuerde dann auch nur fuer die Differenz zwischen der tatsaechlich hinterlegten Kaution und der hoechstzulaessigen von 3 Nettomieten in Anspruch genommen werden.
Bietet der Mietinteressent aber von sich aus eine hoehere Sicherheitsleistung an (oder der Buerge eine hoehere Buergschaft), darf der Vermieter die auch annehmen und erforderlichenfalls in Anspruch nehmen.
Moeglicherweise wird der Vermieter vor seiner Entscheidung fuer oder gegen einen Mietvertrag auf ein derartiges freiwilliges Angebot von dir warten und dir das erforderlichenfalls auch irgendwie zu verstehen geben.
Du brauchst das, was Dein Vermieter will. Wenn der sagt: "Wohnung vermiete ich nur, wenn jemand bürgt", - dann ist das für Dich so. Du kannst einen Bürgen stellen oder eine andere Wohnung suchen.
Die Antworten "wie es sei" helfen Dir hier leider wenig, wenn die Wohnung die Du willst, eben andere Bedingungen hat. Der Vermieter entscheidet in Privatautonomie.
Gerade bei Studenten und Azubis fordern Vermieter meistens eine Bürgschaft.
Eine Kaution ist rechtlich betrachtet ausreichend - eine zusätzliche Bürgschaft darf nicht gefordert werden. Nur wenn ein Vermieter Dir die Wohnung nicht ohne zusätzliche Sicherheiten vermieten will, machst Du im Prinzip auch nichts.
Kaution und Bürgschaft wären unzulässig bzw. die Bürgschaft unwirksam.
Denn damit wäre der zulässige Höchstbetrag von 3 KM überschritten.