Versicherung will nach Kostenvoranschlag nicht zahlen
Hallo,
ich wohne in einer Mietwohnung und ich habe aus Versehen eine Glastür zersplittert. Ich habe bei der Versicherung angerufen und das wollte sie eigtl auch übernehmen (Hausrat mit Glasversicherung). Die Dame sagte ich soll einen Glaser beauftragen, der einen Kostenvoranschlag macht und mich dann melden. Nun hat der Glaser die Tür abgeholt, hat nach ein Paar Tagen den Kostenvoranschlag zugeschickt und ich habe den an die Versicherung weitergleitet. Nun will die Versicherung diesem Glaser aber nicht zahlen, da es angeblich zu teuer sei. Der Glaser will aber dafür bezahlt werden, dass er die Tür abgeholt hat und sich Zeit genommen hat.
Wie regele ich das jetzt und welche Rechte habe ich?
6 Antworten
Teilweise skurrile Ansichten, diese Antworten. Die Vetsicherung wollte einen Kostenvoranschlag. Nicht mehr, nicht weniger. Die haben scheinbar nicht gesagt, der Gläser soll die Tür mitnehmen. Und hier liegt m. M. nach das eigentlich auslösende Problem. Kann mir doch keiner erzählen, dass der Gläser nicht weiß, wie sowas läuft. Damit er den Auftrag für sich "fix" macht, nimmt er mal gleich die Tür mit. Also lieber "Kunde ist König": toll das Du Dich einsetzt. Prügel aber auf den richtigen ein. Die Versicherung ist nicht immer und grundsätzlich der Täter. Der weitere Tipp hier, andere Glaser kostenfrei ein Angebot erstellen zu lassen, ist auch nicht die feine Art. Die kostenfreie Erstellung eines Voranschlges beinhaltet ja immer die Aussicht auf einen Auftrag. Das hat sich ja hier schon erledigt ( ein seriöses und gut arbeitendes Unternehmen wird auch immer den Kostenvoranschlag unter Hinweis auf eine Pauschale im Falle der Nichterhaltung des Auftrages erstellen ). Der Fragestellerin empfehle ich bei geringer bis keiner Ahnung in der Versicherungmaterie, sich in die Obhut eines Versicherungsmaklers zu begeben. Dann wäre das so nie passiert. Kein vermeintlich günstiger Onlineabschluß oder die Versicherung über einen Bekannten aus dem Sportverein bei einem Vertreter der Pfefferminzia oder sonstwas. Nein, nur der zur echten Unabhängigkeit ( und Haftung ) verpflichtete Versicherungsmakler ist hier der richtige Sachwalter eines Kunden.
Also, nur weil man Studentin ist hat man keinen Welpenschutz. Natürlich musst Du den Glaser bezahlen, der fährt doch nicht für lau um die Kurve und macht aus Spass Kostenvoranschläge.
Die Versicherung sagt "Holen Sie einen Kostenvoranschlag ein"... nicht mehr und nicht weniger. Wie Du das zu organisieren gedenkst ist Dein Problem. Evtl. wäre es sinnvoll bei der Versicherung anzufragen ob diese evtl. die Vorkosten vom Glaser übernimmt.
Es sind einfach zwei Paar Schuhe und natürlich kannst Du noch weitere Kostenvoranschläge einholen und diese der Versicherung vorlegen. Einen wird diese dann schon akzeptieren und auch bezahlen.
Kurz und gut. Als Versicherungnehmer bist Du zur Schadensminimierung verpflichtet. Einfach auf gut Glück Dinge beauftragen ohne zu kommunizieren, das geht dann natürlich ordentlich in die Hose.
Zahle den Glaser., lerne daraus, und organisere einen neuen Kostenvoranschlag ohne hierbei wieder Kosten zu produzieren. Evtl. macht es ja auch Sinn mit dem Glaser zu sprechen, evtl kann dieser ja noch an seinem Zahlenwerk etwas nach unten korrigieren.
@madquad da täuschst du dich Kostenvoranschläge sind unverbindlich:
Ein Kostenvoranschlag ist eine kaufmännische Vorkalkulation, die mit einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar ist. Ein Kostenvoranschlag dient einem Kunden dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ihn ein bestimmter Auftrag kosten würde. Für den Kunden sind Kostenvoranschläge unverbindlich.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kostenvoranschlag
Der Glaser hat die Unwissenheit hier ausgenutzt.
Ich will mich auch überhaupt nicht davon drücken. Hatte noch nie etwas mit Versicherungen zu tun gehabt, und deswegen die Frage...
Die Hauptschuld trägt die Versicherung, die erst sagt, sie übernimmt und macht dann einen Rückzieher. Das hatte mein Freund auch. Da sagt die Versicherung, sie zahlts, dann macht sie einen Rückzieher, dann sagt sies wieder zu und macht wieder einen Rückzieher. Der Glaser kam damals in die Wohnung, nur waren uns 500 Euro für ein paar kleine Scheiberln zu viel, der wollte uns ein Spezialglas andrehen und wir sagten nein. Jetzt versuche es ich, jetzt soll ich mir das überhaupt selber ausmessen. Da der Schaden älter ist, brauche ich meiner Haushaltsversicherung gar nicht zu kommen. Im angesprochenen Fall war auch der Glaser schuld, der hätte das dort ausmessen müssen. Und von Studentin habe ich gar nichts gefunden, diese studentenfeindliche Stichelei hätte unterbleiben können, das passiert ja auch Leuten ohne Matura, dass sie von Versicherungen und Handwerkern so reingelegt werden. Am besten die Konsumenten/Verbraucherschützer fragen.
Zuerst mal: Du hast den Glaser beauftragt. Also bekommt er das Geld von Dir. Die Versicherung wollte einen Anschlag, aber nicht, dass der Glaser die Tür mitnimmt.
Also lass den Glaser die Tür wieder bringen, zahl ihm sein Geld. Dann lass Dir anschläge von weiteren machen - kostenfrei - die die Versicherung dann übernimmt.
Leichter gesagt als getan - ich bin Studentin, kann nicht einfach mal so mit fast 100 Euro herausrücken. Vor allem bin ich auch davon ausgegangen, dass es sich nur um ein Kostenvoranschlag habdelt...
Haste die Deckungszusage von der Vers. schriftlich?
Doch, in der Deckungszusage steht, was die Vers. zahlt bzw. bis zu welcher Höhe.. ohne die sollte man/n keinen Auftrag erteilen.
Eben nicht! Sie haben gesagt sie zahlen das nicht, weil es zu teuer sei.
Eine Deckungszusage würde malvina nichts bringen:, Die Versicherung scheint ja zur Übernahme der entstandenen Glasschäden zu stehen - nur das sagt eine Deckungszusage aus -, aber eben nicht die aus ihrer Sicht überteuerten Glaserkosten...