Wenn ich mein Studiengang wechseln möchte?

4 Antworten

Wie schon gesagt wurde, bleibt dein Anspruch auf Halbwaisenrente bis zum 27. Lebensjahr bestehen. Den Anspruch auf Bafög verlierst du durch den Fachwechsel nicht, die Förderung gilt dann auch wieder bis zum Ende des Studiums.

Und die Halbwaisenrente wird zwar aufs Bafög angerechnet, aber erst ab 130€. Bis zu diesem Betrag wird sie nicht berücksichtigt.

https://www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung/faq-40.html


Die Halbwaisenrente würde Dir noch bis zum vollendeten 27. Lebensjahr zustehen.

Hallo Marino99,

ich kann dir bzgl. der Sache mit dem Bafög weiterhelfen. Wenn du den Studiengang wechselst, hast du einen neuen Anspruch auf Bafög, d.h. bei neuem Studiengang wirst du die komplette Regelstudienzeit deines neuen Studienganges gefördert. Für dich heißt das, dass du dann quasi in deinem ersten Studiengang und in der Regelstudienzeit deines zweiten Studiums gefördert wirst.

LG