Wenn ich mein Studiengang wechseln möchte?
Es ist eigentlich fast beschlossene Sachen, wenn nichts ganz üngewöhnliches noch passiert.
Ich werde von meinem derzeitigen Studiengang nach dem zweiten Semester(will noch die Kurse beenden, um sie mir anrechnen zu lassen, wenn es geht) in einen anderen an der gleichen FH wechseln.
Wie gesagt werde ich so oder so alle klausuren mit machen, weil ich ein paar Fächer übernehmen kann und diese nicht zweimal machen muss.
Die restlichen kann ich einfach verheizen, weil sie mir nichts bringen.
Jetzt habe ich noch so ein paar Sachen, wo ich nicht genau Bescheid weiß.
Ich beziehe derzeit Halbwaisenrente. Bleibt dieser Anspruch auch bei Studienwechsel vor den 3 Semester bestehen? Und wie Lange bekomme ich das Geld dann noch?
Wie sieht das aus, wenn ich in Zukunft doch mal Bafög brauche?
Und vor allen: Was kommt noch Hochschulseitig auf mich zu, wenn ich auf den anderen Studiengang umspringen möchte?
Ich sehe in meinem Derzeitigen Studiengang keine Zukunft mehr. Ist gerade nur so ein Studieren, nur um zu studieren. Und in dem anderen Fach sehe ich echt Chancen für mich, weil es genau meine Stärken bedient.
Wäre gut, wenn mir jemand dabei zumindest ein bisschen helfen könnte.
4 Antworten
Wie schon gesagt wurde, bleibt dein Anspruch auf Halbwaisenrente bis zum 27. Lebensjahr bestehen. Den Anspruch auf Bafög verlierst du durch den Fachwechsel nicht, die Förderung gilt dann auch wieder bis zum Ende des Studiums.
Und die Halbwaisenrente wird zwar aufs Bafög angerechnet, aber erst ab 130€. Bis zu diesem Betrag wird sie nicht berücksichtigt.
https://www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung/faq-40.html
Solange du studierst oder dich anders ausbilden lässt und unter 27 bist, kannst du Halbwaisenrente bekommen.
Beispielquelle: https://www.rentenblicker.de/aktuelles/faq_waisenrente.html
Die Halbwaisenrente würde Dir noch bis zum vollendeten 27. Lebensjahr zustehen.
Hallo Marino99,
ich kann dir bzgl. der Sache mit dem Bafög weiterhelfen. Wenn du den Studiengang wechselst, hast du einen neuen Anspruch auf Bafög, d.h. bei neuem Studiengang wirst du die komplette Regelstudienzeit deines neuen Studienganges gefördert. Für dich heißt das, dass du dann quasi in deinem ersten Studiengang und in der Regelstudienzeit deines zweiten Studiums gefördert wirst.
LG