wenn ich arbeitslos werden würde, müsst ich dann mein haus verkaufen in dem ich wohn?
weil ich gehört habe, dass wenn man arbeitslos wird, dass man dann vermögen aufbrauchen muss bevor man harz4 oder so bekommt. nur mal rein hypothetisch: wenn jetzt jemand in einem kleinen haus wohnt, und dann arbeitslos werden würde, kann er dann trotzdem weiterhin in seinem haus wohnen bleiben und harz4 beziehen? oder muss er sein haus verkaufen und in eine sozialwohnung umziehen?
bitte um fachmännischen rat! zählt das eigenheim wenn es klein ist als "vermögen", das liquidiert werden müsste? oder wie jetzt halt?
7 Antworten
Wenn du arbeitslos wirst, passiert zunächst nichts mit deinem Haus. Erst wenn du hartz4 beantragen musst, kann es sein, dass du dein Haus verkaufen musst. Aber erkundige dich darüber lieber mal beim fachmännischem Personal der Arge oder schau mal im Netz nach.
<a href="http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen" target="_blank">http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen</a>
Das selbst genutzte eigene Haus bis 140 m² Wohnfläche, 200.000 Euro Gesamtwert im ländlichen Bereich dürfen Sie behalten. Untervermietung oder wenn Sie solch ein Haus ganz allein bewohnen, macht die Sache schon fraglich. Dann wird im Einzelfall geprüft: muss doch verkauft werden? Müssen Teile des Hauses oder Grundstücks verkauft/ vermietet werden? ...
das selbstgenutze Wohneigentum darf (in der Regel) ein Grundstück von bis zu 500 m² (im Stadtgebiet) oder 800m² (auf dem Land) haben.
Den geerbten Biedermeiersekretär (und andere Wertgegenstände) dürfen Sie behalten. Aber Ihren Picasso ... stellen Sie lieber hinter den Schrank, wenn das Sozialamt zu Besuch kommt.
Ich habe den Artikel mit Quellenangabe aus dem Netz kopiert, wie du siehst. Zu der speziellen Frage ob ihr ländlich oder städtisch lebt, kann dir nur das zuständige Amt etwas sagen, sorry.
Die "Grenze" ist ca. 120 qm Wohnfläche für Wohneigentum, in dem du wohnen bleiben "darfst", falls du in Alg II-Bezug gerätst. Die Größe wird regional unterschiedlich "gewertet", analog Angemessenheitsgrundlagen für Miethöhen gem. unterschiedlicher Mietspiegel.
Man muss nicht sein kleines Häuschen verkaufen, wenn man ALG II bekommt. Das ist ja schließlich auch deine Alterssicherung. Hier kannst du mehr lesen dazu: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html
Hartz4 ist eine staatliche Hilfe zum Überleben. Wenn du jetzt natürlich eine Villa dein eigen nennst, kann der Steuerzahler schon verlangen, dein Vermögen etwas abzuschmelzen bevor man dich an den Steuertopf läßt. Ist es dagegen nur ein kleines Häuschen kannst du dies natürlich behalten. Die Unterkunftskosten werden ja auch getragen.
Inzwischen wohl eher nicht. Da gibt es aber Urteile.
wie urteile? hä?
Es gibt inzwischen einige Urteile, meist wurde über die Größe des anzuerkennenden Wohneigentums und über Höhe der Kostenübernahme im Rahmen der Kosten für Unterkunft (KdU) geurteilt.
Grundsätzliche Angaben enthalten die Bestimmungen zu "Unterkunft und Heizung" auch im Falle von selbstgenutztem Wohneigentum. Hier wird aber von "angemessen" gesprochen, daher die vielen Rechtsstreitsfälle auch zu diesem Thema.
und wenn es unklar ist ob man im stadtgebiet oder auf dem land wohnt? nämlich vorstadt -aber gefühltes land?