Wenn Gruendungszuschuss abgelehnt wird, faellt man nicht wieder zurueck in ALG 1, weil man ja selbststaendig angemeldet ist, Dh= kein ALG 1 +kein GZ = 0 Eur?

3 Antworten

Wahrscheinlich hat sich dieFrage schon geklärt, aber:

Sollte dein Antrag auf ALG I abgelehnt werden kannst Du zunächst einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Hier ist entsprechend zu prüfen, warum der Bescheid abgelehnt wurde. Hol Dir hier Hilfe vom Experten.

Sollte auch der Widerspruch nicht bringen hast Du natürlich die Möglichkeit dein Gewerbe abzumelden und wieder zurück in ALG I zu gehen.

Egal wie, Du solltest mit einem Gründungsberater sprechen. LG

So siehts aus.

Um ALG1 zu bekommen musst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das tust Du aber nicht wenn du selbstständig tätig bist.

Strine 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 10:48

Danke, d.h. dann habe ich richtig Pech gehabt, weil ich brauche ja den Gruendungszuschuss, um das Bsuiness aufzuziehen. Ohne den GZ und dann ohne ALG 1 bin ich ziemlich verloren...Haette dann in der Zeit, wo ich keinen GZ und kein ALG 1 bekommen habe keine Einnahmen...Ich muesste mich dann wieder arbeitslos melden, nachdem ich den Ablehnungsbescheid bekommen habe ?

Auch, wenn ich die Ausbeutung des sozialen Systems hasse wie die Pest, so ist es ein Fehler, sich hauptberuflich selbstständig zu machen, solange man noch Ansprüche auf ALG 1 hat. 

Ich gehe davon aus, dass Du keine freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit abschliessen wirst. Denn durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit verwirkst Du nach einer gewissen Zeit alle Ansprüche auf ALG 1. Solltest Du scheitern, so landest Du direkt im ALG 2 - und das will man ja nicht.

Deswegen: ALG 1 mitnehmen, solange es möglich ist. Danach bekommst Du vom Staat nie wieder etwas.
Der Sachbearbeiter im Arbeitsamt hilft einem dabei auch.

Strine 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 10:57

Danke fuer Deine Antwort. Ich habe den GZ schon beantragt mir daemmert es langsam, dass es sum finanziellen Desaster werden kann der Antrag abgelehnt wird....Dann schliesse ich am Besten wine freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ab.

Wie lange muss ich Selbststaendig sein, um ALG 1 Ansprueche zu verwirken?

godlikegenius  19.02.2017, 11:03
@Strine

Wie lange muss ich Selbststaendig sein, um ALG 1 Ansprueche zu verwirken?

Das weiss ich nicht. Aber man muss doch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wenn man ALG 1 erhalten mag. Man muss z.B. für einen definierten Zeitraum einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sein und eingezahlt haben, was bei Selbstständigkeit so ja nicht zutrifft.
Ich weiss nicht, wie lange man noch Ansprüche aus alten Arbeitsverträgen hat, wenn man zwischendurch selbstständig war.

Beziehe ALG 1, sei nebenberuflich selbstständig und wenn Deine Ansprüche enden, so änderst Du die Gewerbeanmeldung auf 'Haupterwerb'.

Ich kenne keinen einzigen Selbstständigen, der arbeitslosenversichert ist. U.a. deswegen muss man sich ja Rücklagen schaffen, was der Verbraucher allerdings nur in den seltensten Fällen verstehen mag.