rettungswagen kosten bei selbstverschulden
hallo zusammen ein kumpel von mir hatte folgendes problem, streitigkeit in der disco, mein freund und ein anderer (beide alkoholisiert), dann kam es zu einer kl. schlägerei, wobei der andere eine kleine platzwunde am kopf davon trug, daraufhind kam die polizei uind ein Rettungswagen, am nächsten tag war die sache gegessen, keine anzeige und nichts, lediglich die statsanwaltschaft ermittelt weiter.. der polizist meint es kann gut sein das man die kosten des rettungswagens übernehmen muss, weiß jemand ob das die versichurng des anderen zahlen wird (barmer Gek), oder aus diesem grund eher nicht?, wenn nein wie viel kostet ca so ein einsatz?
9 Antworten
Ihr habt den Wagen ja nicht bestellt und wenn irgendwer meint, der Kratzer müsse von einem Rettungswagen verarztet werden, dann hat der gefälligst für die Kosten aufzukommen.
Die Krankenkasse bezahlt das mit Sicherheit nicht! Und wenn er nur den Einsatz bezahlen muss, dann ist er noch sehr glimpflich davon gekommen. Er sollte seine Aggressionen in den Griff bekommen, eventuell auch ein Anti-Aggressionskurs machen! Man muss sich doch nicht wegen Allem gleich schlagen!
Bei den Kosten habe ich unterschiedliche preise gesehen von 300-690€
Dann bearbeite ihn mal weiter!
Ihr solltet aufhören, Alkohol zu trinken. Scheinbar könnt ihr damit nicht umgehen.
Und ja, zwischen 200-300 Euro.
Mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit zahlt den Rettungswagen die Krankenkasse desjenigen, der ihn in Anspruch genommen hat. Der Grund für eine Verletzung ist dem Rettgsdienst und der Kasse weitgehend egal, ob Schlägerei oder Verkehrsunfall macht keinen Unterschied. Die wissen das ja nicht mal bei d Krankenkasse. Die kriegen eine Rechnung über einen Krankentransport und einmal Nähen einer Platzwunde. In der Regel wird das dann kommentarlos bezahlt. Fertig. Sollte einmal ein Anspruch gestellt werden, der auch durch kommt, musste natürlich der Verursacher selbst bzw. seine Haftpflichtversicherung bezahlen, sofern die das mit sich machen lässt, aber wie gesagt: mit hoher Wahrscheinlichkeit wird in dieser Richtung nichts kommen.
Bevor Widerworte kommen, von wegen dass bei Komasäufern selbst bezahlt werden muss - da ist es in der Tat anders, da die Kasse das Alter des Minderjährigen in Verbindung mit einer Diagnose "Alkoholintoxikation" natürlich sieht und entsprechend reagiert. Bei Schlägereien kommt zwar die Diagnose "Kopfplatzwunde", aber die kriegen keine Kenntnis von der Schlägerei.
Krankenwagenfahrt ca. 250 Euro.....:/
Das reicht aber nur, wenn der Wagen nicht aufwändig gereingt werden musste.
vielen dank und mit allem hast du recht :) das habe ich ihm auch schon gesagt . trotzdem sorgt man sich immer ein wenig um einen gute freund