Drohen Externen bei der Anwendung eines Epipens rechtliche Konsequenzen?
Hallo, wurde kürzlich auf Bienengift allergisch getestet und habe nun ein Notfallset bekommen. Dazu gehört auch ein Adrenalin-Pen. Jedenfalls habe ich vom Arzt für die Schule einen Notfallplan bekommen. Dort ist das Vorgehen bei einer anaphylaktischen Reaktion usw. geschildert, allerdings steht da nix zur Rechtslage. So würde sicherlich die Sekretärin, vor der ich (im wahrscheinlich günstigsten Falle) nach einem Stich zusammenbreche, den Pen meiner Meinung nach nicht anwenden. Auf dem Blatt steht genau, wo das Notfallset in der Schultasche zu finden ist, viele Erwachsene, die ich mal Interessehalber gefragt habe, sagten mir, dass sie aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen diesen Pen NICHT anwenden würden. Deshalb würde ich gerne irgendetwas auf das Blatt schreiben, dass dem Anwender einen Garant gibt, keine rechtlichen Folgen fürchten zu müssen. Mal ganz abgesehen davon, dass im Falle des Falles niemand auf die Idee kommen wird, in meine Akte zu sehen.... Eventuell sollte ich noch eine Kopie in unser Absentenheft legen, dass auch die Klassenkameraden bescheid wissen. Jetzt aber, was kann ich schreiben? "..... Des weiteren drohen dem Anwender des Adrenalin-Pens keine rechtlichen Folgen, da das Benutzen, sofern Ich das nicht mehr selbstständig übernehmen kann, AUSDRÜCKLICH erwünscht und hat signifikante, positive Auswirkungen auf die allergische Reaktion. So etwas ungefähr? Beste Grüße und vielen Dank, Adrian13J:)
3 Antworten
Hallo Adrian,
das ist eine knifflige Sache, weil Menschen heutzutage einfach nur noch bekloppt sind und mehr Angst vor rechtlichen Konsequenzen haben als nötig.
Du kannst so etwas in der Art schreiben, aber es ist keine Garantie, dass dir dann trotzdem jemand hilft. Es ist nicht sicher, dass es jemand liest wenn etwas passiert.
Hab den Pen einfach immer dabei und hilf dir notfalls selbst, auch wenn es nur durch einen Notruf ist.
Ich selbst habe meine Notfallmedikamente immer dabei und hoffe, dass nichts passiert.
Alles Gute dir,
LG Mata
also meist ist es ja so, dass sie anaphylaktischen Reaktion nicht so heftig sind, dass man sofort umkippt. In der Regel bleibt einem da schon Zeit, falls man überhaupt do heftig reagiert und wenn jemand mit einem Pen in der Hand kollabiert, weiss man, dass diese Person ihn gerade verwenden wollte. Die Dinger sind mit Anleitung und falsch machen kann man eigentlich nichts. "Hardcore" Allergiker haben meist eine gekennzeichnete Bauchtasche mit Anleitung usw. Am wichtigsten ist es aber, den Rettungsdienst zu alarmieren und wenn nötig, reanimieren.
Mal aus Interesse: Woher weiß ich als Passant überhaupt, dass jemand einen Pen dabei hat?
Ich würde mal vermuten, dass das rechtlich so gesehen wird wie eine Defibrillation durch einen Halbautomaten (AED) oder auch die Verletzungen, die bei einer Reanimation auftreten können:
Man geht von einer "stillschweigenden Zustimmung" des Bewusstlosen aus, deshalb ist die evtl. Körperverletzung rechtlich okay. Und ich würde bei jemanden, der so einen Pen mit sich rumträgt, auch davon ausgehen, dass geprüft wurde, dass er die Mittel darin auch verträgt. Dafür sind die Dinger ja da.
Okay danke. Naja, Nebenwirkungen wären mir jetzt keine Bekannt und Hypertonie und Tachykardie sind ja der Sinn der Sache.
allerdings steht da nix zur Rechtslage
Bei Lebensgefahr gilt grundsätzlich: Not kennt kein Gebot. Und Helfer, die in guter Absicht tätig werden, zieht niemals jemand zur Verantwortung.
dass sie aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen diesen Pen NICHT anwenden würden
Diese Angst ist unbegründet. Viel schlimmer ist es, nicht helfend einzugreifen.
In deinem Fall ist es ratsam, alle Lehrer und die Mitschüler deiner Klasse zu informieren und ihnen zu sagen bzw. mit dem Set zu erklären, was sie im Notfall tun sollen. Dann klappt das auch. Bei Diabetikern wird das schon lange so praktiziert.