Drohen Externen bei der Anwendung eines Epipens rechtliche Konsequenzen?

3 Antworten

Hallo Adrian, 

das ist eine knifflige Sache, weil Menschen heutzutage einfach nur noch bekloppt sind und mehr Angst vor rechtlichen Konsequenzen haben als nötig.

Du kannst so etwas in der Art schreiben, aber es ist keine Garantie, dass dir dann trotzdem jemand hilft. Es ist nicht sicher, dass es jemand liest wenn etwas passiert. 

Hab den Pen einfach immer dabei und hilf dir notfalls selbst, auch wenn es nur durch einen Notruf ist. 

Ich selbst habe meine Notfallmedikamente immer dabei und hoffe, dass nichts passiert. 

Alles Gute dir,  

LG Mata

Adrian593 
Beitragsersteller
 29.06.2016, 21:05

also meist ist es ja so, dass sie anaphylaktischen Reaktion nicht so heftig sind, dass man sofort umkippt. In der Regel bleibt einem da schon Zeit, falls man überhaupt do heftig reagiert und wenn jemand mit einem Pen in der Hand kollabiert, weiss man, dass diese Person ihn gerade verwenden wollte. Die Dinger sind mit Anleitung und falsch machen kann man eigentlich nichts. "Hardcore" Allergiker haben meist eine gekennzeichnete Bauchtasche mit Anleitung usw. Am wichtigsten ist es aber, den Rettungsdienst zu alarmieren und wenn nötig, reanimieren.

oelbart  29.06.2016, 20:51

Mal aus Interesse: Woher weiß ich als Passant überhaupt, dass jemand einen Pen dabei hat?

Ich würde mal vermuten, dass das rechtlich so gesehen wird wie eine Defibrillation durch einen Halbautomaten (AED) oder auch die Verletzungen, die bei einer Reanimation auftreten können:

Man geht von einer "stillschweigenden Zustimmung" des Bewusstlosen aus, deshalb ist die evtl. Körperverletzung rechtlich okay. Und ich würde bei jemanden, der so einen Pen mit sich rumträgt, auch davon ausgehen, dass geprüft wurde, dass er die Mittel darin auch verträgt. Dafür sind die Dinger ja da.

Adrian593 
Beitragsersteller
 29.06.2016, 20:28

Okay danke. Naja, Nebenwirkungen wären mir jetzt keine Bekannt und Hypertonie und Tachykardie sind ja der Sinn der Sache.

allerdings steht da nix zur Rechtslage

Bei Lebensgefahr gilt grundsätzlich: Not kennt kein Gebot. Und Helfer, die in guter Absicht tätig werden, zieht niemals jemand zur Verantwortung.

dass sie aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen diesen Pen NICHT anwenden würden

Diese Angst ist unbegründet. Viel schlimmer ist es, nicht helfend einzugreifen.

In deinem Fall ist es ratsam, alle Lehrer und die Mitschüler deiner Klasse zu informieren und ihnen zu sagen bzw. mit dem Set zu erklären, was sie im Notfall tun sollen. Dann klappt das auch. Bei Diabetikern wird das schon lange so praktiziert.