Geschenke nach Trennung zurück verlangen?
Mein ex Freund hat mir in unserer Beziehung ein Auto geschenkt was aber noch einige Jahre finanziert werden muss. Die Finanzierung läuft auf seinen Namen. Das Auto, also der Fahrzeugbrief etc, allerdings auf meinen Namen. Bisher hat er auch nach Trennung brav weiter gezahlt, jetzt weigert er sich allerdings. Gibt es rechtlich irgendwelche Chancen für ihn da raus zu kommen? Ich will nicht auf dem Geld sitzen bleiben aber will das Auto auch behalten, er hat es mir schließlich Geschenkt und wir haben auch keinen Schenkungsvertrag oder ähnliches gehabt.
7 Antworten
@ allesindgleich
ich will nicht auf dem Geld sitzen bleiben aber will das Auto auch behalten,
Wie wäre es denn, wenn du dich an den Kosten wenigstens beteiligst, wenn du das Auto jetzt ständig fährst?
er hat es mir schließlich Geschenkt und wir haben auch keinen Schenkungsvertrag oder ähnliches gehabt.
Kannst du das beweisen, dass es ein Geschenk war?
Ich denke mal, das was hier schon geschrieben wurde ist eher richtig:
Wenn das Auto finanziert wurde, dann wird da wohl so lange noch die Bank die Hand draufhalten.
Gibt es rechtlich irgendwelche Chancen für ihn da raus zu kommen?
Eine Auskunft bei einem Anwalt kostet nicht die Welt, dann wisst ihr genau Bescheid.
Man kann nur Dinge verschenken, die man besitzt. Da das Auto noch nicht bezahlt ist, gehört es nicht ihm, sondern der Bank, die den Kredit gewährt hat. Im Fahrzeugbrirf steht nur der "Halter", das ist derjenige, der das Fahrzeug nutzen darf und für eventuelle - durch das Fahrzeug verursachte - Schäden haften muss. Warum habt ihr das nicht bei der Trennung geklärt? Dass dein Ex. weiter zahlt, ist eine nette Geste von ihm, aber nicht seine Pflicht. Wenn du das Auto behalten möchtest, lass den Kreditvertrag auf deinen Namen umschreiben oder zahle den Rest sofort, allein schon aus Anstand gegenüber deinem Ex.
Klar kann dein Ex-Freund da heraus kommen.
Zum einen kann er die Zahlung einfach einstellen. Dann hättest du das Problem, beweisen zu müssen, dass er sich hierzu verpflichtet hat.
Zum anderen könnte er anführen, dass dieses Geschenk mit einer wie immer auch gearteten Auflage verbunden war, die du nicht erfüllst. Er könnte in diesem Fall die Herausgabe des Geschenks wegen ungerechtfertigter Bereicherung verlangen (§ 527 BGB)
Zum dritten könnte er dein Verhalten als groben Undank bezeichnen und die Schenkung widerrufen (§ 530 Abs. 1 BGB).
Ob und inwieweit hier was greift, ist eine Angelegenheit, die letztlich nur ein Rechtsanwalt, welcher die Einzelumstände genauer kennt und bewerten kann, dir beantworten kann. Diese Einzelumstände hier aufzuführen, würde den Rahmen dieses Forums sprengen.
also ich würde sagen ihr versucht das erstmal ohne gericht zu klären red mit ihm vielleicht teilt ihr euch es auf oder so. wenn das nicht geht denke ich aber das er es weiter zahlen müsste eigentlich. er hat es dir geschenkt und der vertrag läuft über ihn und nicht über dich oder? trotz allem kann ich ja nicht einschätzen warum ihr euch getrennt habt. Das ist eigentlich damit alles was ich dazu sagen kann.
Klar kann er sichs zurückholen solange er zahlt und die Rechnungen hat wenn dus ihm verweigerst kann er dich auch anzeigen
Ich sehe das anders: Laut Schenkungsvertrag (was ist 'oder Ähnliches'?) gehört das Auto der Fragestellering. Warum sollte sie es nicht behalten dürfen?
Die Finanzierung läuft über den jetzt-Ex-Freund. Er hat den Vertrag dafür abgeschlossen, also muss er weiter zahlen.
Dem Kreditinstitut ist es völlig egal, wer in Besitz des Autos ist. Die bestehen verständlicherweise darauf, dass die Raten gezahlt werden, und fordern sie logischerweise vom Schuldner ein. Der ist nunmal der Ex-Freund. Wie sollte der aus dem Vetrag rauskommen?