Darf ein Sachbezug (Gutschein) komplett vom Gehalt abgezogen werden?
Zum Betriebsjubiläum wurde mir ein Gutschein in Höhe von 20,- € "geschenkt". Auf der Entgeltbescheinigung sehe ich nun, dass mir diese 20,- € komplett von meinem Nettolohn abgezogen wurden. Ist das richtig? Ich dachte immer, dass bei Sachbezügen unter 44 € keinerlei Abzüge beim Arbeitnehmer anfallen. Der Gutschein ist so doch eine Farce! Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
2 Antworten
Ein Sachbezug ist eine Einnahme aus dem Arbeitsverhältnis. Da es ein geldwerter Vorteil ist, ist es zu versteuern. Kommt also aufs Brutto und wird unten wieder abgezogen. Plus 20 Euro und Minus 20 Euro ergeben = Null.
Die Lohnbuchhaltung hat also alles richtig gemacht.
Neue Kraft in der Lohnbuchhaltung ! ?
Eigentlich kommen die 20€ zum Brutto , werden mit versteuert und am Ende als 20,-€ dem Netto zugeschlagen .