Wenn die Polizei in die Wohnung rein will, um zu reden, darf man dann den Polizisten befehlen, sich vorher die Schuhe auszuziehen (Ernstgemeinte Frage)?
Ja oder nein?
13 Antworten
Wenn sie keine Ermächtigung haben, sondern lediglich das Gespräch suchen, darfst du sie sogar darußen stehen lassen.
Befehlen darfst du denen gar nichts, wünschen darfst du dir alles, aber Schuhe ausziehen werden sie nur, wenn sie das auch wollen. Von müssen kann hier keine Rede sein.
Ferner gehe ich mal davon aus, dass im Koran nichts dergleichen gefordert wird.
Nicht befehlen, sondern darum zu bitten nicht mit Schuhen die Wohnung zu betreten.
Ansonsten ist niemand verpflichtet mit der Polizei zu reden.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung bedeutet sogar, man darf Polizisten verbieten die Wohnung zu betreten.
Wollen sie trotzdem reden, darf man sagen, verschwinden sie. Und dann die Tür schließen.
So pauschal stimmt es nicht, ohne konkret den Einzelfall zu beurteilen.
Zu sagen: "Ich verbiete Ihnen die Wohnung zu betreten."
Und als Antwort von der Polizei zu hören; "Trotzdem betreten wir die Wohnung, weil wir einen Durchsuchungsbefehl haben, wir wissen dass Ihr Onkel in der Wohnung ist, für den eine Haftbefehl vorliegt."
Und dann kann man sagen: "Der ist hier nicht-." "Verschwinden sie."
Die Polizei wird trotzdem die Wohnung betreten, trotz Verbot. Und ob der Onkel in der Wohnung ist, spielt da keine Rolle.
Deshalb nochmal zur Klarstellung, man kann das Betreten der Wohnung verbieten, weil man Hausrecht hat und die Unverlerzlichkeit der Wohnung ein Grundrecht ist.
kommt drauf an, warum der Polizist rein will. Wenn er Gefahr im Verzug vermutet oder eine Haussuchung durchführt, dann lässt er die Schuhe an. Wenn es sich nur um ein klärendes Gespräch handelt, ohne dass du Beschuldigter bist, dann kannst du ihn höflich drum bitten.
Und auch dann wird kein Polizist die Schuhe ausziehen.
1.) Du hast Polizisten gar nichts zu befehlen. Andersrum, wenn jemand befielt, dann die Polizei.
2.) Kein Polizist wird das tun, denn in Strümpfen kämpft es sich blöd.
3.) Du könntest höflichst drum bitten, mehr nicht. Man wird jedoch Deiner Bitte nicht nachkommen.
4.) Unter Umständen musst Du sie nicht herein lassen, Du bemerkst gleich, wenn sie trotzdem reinkommen, dürfen die das (in 99,999999999....% der Fälle). Wenn sie draußen bleiben, wird man Dir einen Termin geben, auf welchem Du bei denen an zu tanzen hast.
Selten so viel Blödsinn gelesen.
Du kannst sie höflich darum bitten, mehr wird nicht drin sein. Es ihnen zu befehlen könntest du antesten, musst dann aber mit einer klaren Absage rechnen.
Letztlich müssen sie ihre Einsatzbereitschaft sicherstellen, was wahrscheinlich dazu führen wird, dass sie ihre Schuhe gut säubern, aber nicht ausziehen werden.
Man darf Polizisten nicht immer verbieten die Wohnung zu betreten.