Wann darf die Polizei Befehle missachten und diese nicht ausführen?
Wann darf die Polizei Befehle missachten und diese nicht ausführen? Das Militärrecht ist mir klar. Danke : )
4 Antworten
Die Polizei ist keine Armee. Bei der Polizei gibt es keine Befehle, sondern allerhöchstens Anweisungen.
Wenn ein Polizist eine Anweisung seiner Vorgesetzten für rechtlich fehlerhaft hält, dann darf er remonstrieren. Wenn er dann die Anweisung erneut erhält, dann muss er sie trotzdem ausführen, allerdings kann er festhalten oder festhalten lassen, dass er die Anweisung nur auf Anordnung ausführt. Und das war es.
Wenn eine Anordnung wider geltendes Recht ist, sollten die Polizisten diese verweigern.
Was willst du denn NOCH mehr???
Ja soweit war das schon klar aber mehr hab ich dazu nicht gefunden. Gibt es da nicht einen schönen Paragrafen dafür oder sowas?
Art. 20 Abs. 4 GG
Das ist richtig aber den kennen wir wohl alle : )
Falls du dich auf das sogenannte Remonstrationsrecht bezieht, das ergibt sich aus § 63 Bundesbeamtengesetz:.Was das 'Militärrecht' mit dem Verhalten von Polizeibeamten zu tun haben soll, ist mir allerdings unklar.
Das kann ich dir so genau nicht sagen. Aber ich denke, dass es auch nicht explizit in Form eines Gesetzes erwähnt werden muss, das man sich ans Gesetz zu halten hat.