Wenden über dem Bürgersteig - ist das erlaubt?

5 Antworten

ich denke, dass das an der stelle grenzwertig ist. auf der einen seite darf man einfahrten zum wenden nutzen, auf der anderen seite darf man ja nach stvo niemanden behindern oder gefährden, und das hat er ja gemacht, weil die kinder nicht durchkonnten. keine ahnung, wie ein richter hier entscheiden würde....

hochglanz 
Beitragsersteller
 01.07.2008, 19:54

ja genau, der Aspekt mit der Behinderung war und ist mir wichtig!

greimel  01.07.2008, 20:17
@hochglanz

Wie lange dauert ein Wendemanöver das man von einer Behinderung sprechen kann? Und, Behinderung ist nicht gleichzusetzen mit Gefährdung.

Quer über den ganzen Fuß- und Radweg: das geht mal gar nicht. Er hat dich nur angeherrscht, weil er wusste, dass er im Unrecht ist. Bei keinem Gericht bekäme er Recht, wenn da was passieren würde.

Kabark  01.07.2008, 19:31

Warum?

hochglanz 
Beitragsersteller
 01.07.2008, 19:33
@Kabark

weil, das war auch meine Begründung, offensichtlich dieser Bürgersteig von Kindern stark frequentiert wird und das Wenden eine Gefährdung darstellt.

greimel  01.07.2008, 19:35
@hochglanz

Hast du einen Führerschein???

hochglanz 
Beitragsersteller
 01.07.2008, 19:51
@greimel

ja und obendrein auch noch meinen Geist im Kopf und nicht im Fuß am Gaspedal - was soll denn diese unsinnige Frage?

nebenbei in den vergangenen drei Jahren sind zwei Kinder dieser Schule (30er Zone) z.T erheblich verletzt worden von AUTOfahrern, die vielleicht auch meinten, Führerschein zu besitzen reicht...

greimel  01.07.2008, 20:09
@hochglanz

Die Frage finde ich schon berechtigt. Denn wenn du einen Führerschein dein Eigen nennst, solltest du wissen wo man wenden darf und wo nicht. Im Übrigen gebe ich dir Recht. Kinder!!! Gas weg!!!

Drachentoeter  19.03.2010, 12:59
@greimel

Auf den Gehweg hat ein Auto generell erst einmal nichts verloren, auch eine Blinde einfahrt berechtig nicht dort eben mal zu wenden. Er hätte die nächste Reguläre möglichkeit nutzen könne, auch kommt hier durchaus eine Gefährdung in Betracht. Ein Autofahrer muss schon darauf achten das er keine behindert oder gar gefährdet. Wenn dort Kinder gehen dann hätte er auf der Straße warten müssen bis da frei ist.

Darf er!

hochglanz 
Beitragsersteller
 01.07.2008, 19:58

kein Wunder,wenn bei diesen DH's Kinder mehr und mehr im Straßenverkehr gefährdet sind

greimel  01.07.2008, 20:26
@hochglanz

Ich habe selbst drei Kinder! Und trotz dem würde ich da wenden.

also, in der StVO steht folgendes:

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

ein Wendemanöver darf an einer solchen Auffahrt gemacht werden. Wozu ist denn die blinde Auffahrt da, wenn nicht zum wenden? Aus Spaß an der Freude doch wohl nicht etwa, sondern wahrscheinlich, um Fahrzeugen zur Pflege der Grünanlage den Zugang zu ermöglichen. Auch diese würden die Kinder behindern.

Der Fahrer hat wohl darauf zu achten, dass er weder beim Zurücksetzen noch beim Anfahren die Kinder gefährdet, aber so lange er dort steht, weil der Verkehr ihm keine andere Möglichkeit gibt, behindert er die Kinder unvermeidlich, also im Sinne der StVO erlaubtermaßen.

Wenn es eine Blindenschule ist, und davon auszugehen ist, dass die Kinder nicht bemerken können, dass dort ein Auto steht, wäre es möglicherweise etwas anderes, aber auch dann gehören die Kinder auf offener Straße unter Aufsicht.

hochglanz 
Beitragsersteller
 03.07.2008, 22:14

Danke für die klare und einleuchtende Erklärung!

ich würde auch hier wenden

hochglanz 
Beitragsersteller
 01.07.2008, 19:59

Das liebe Auto steht für Viele immer noch über das unbeschwerte Schlendern der Kinder auf dem Bürgersteig

greimel  01.07.2008, 20:13
@hochglanz

Unbeschwert geschlendert sind wir vor 30 Jahren. Geht das heute überhaupt noch?