abgeschlepptes Fahrzeug lenken - Führerschein notwendig?
Muss ich für das lenken eines Fahrzeugs das gerade abgeschleppt wird einen Führerschein besitzen?
15 Antworten
Beim Abschleppen, also als kurzfristige Nothilfemaßnahme um ein betriebsunfähigen Kraftfahrzeugs mit Hilfe eines anderen Kraftfahrzeugs an einen anderen Ort zu bringen benötigst du keinen Führerschein dafür.
Anders beim Schleppen, wenn keine Nothilfe vorliegt, dann ist eine Fahrerlaubnis erforderlich.
Ich hab mal ein Plus gesetzt, damit es -wenigstens für den Moment- über der Antwort von markuslucky steht, damit niemand unnötig in die Irre geleitet wird.
Aber ganz korrekt ist es, glaub ich, auch nicht. Auch beim Schleppen benötigt der Lenker des (dann) Anhängers m. E. n. keine Fahrerlaubnis.
Der Rest stimmt. Und natürlich ist es sinnvoll, es von Dauer/Strecke abhängig zu machen. Es ist erlaubt, ja, aber nur bis zur nächsten geeigneten Werkstatt bzw. zum Verwerter.
Es ist wenig sinnvoll, das von der Dauer/Strecke abhängig zu machen.
Abschleppen bedeutet, dass das abgeschleppte Fahrzeug nicht fahrbereit ist. Daraus ergibt sich doch wohl, dass es ausreicht, es in die nächstgelegene Werkstatt abzuschleppen und nicht hunderte von Kilometern weit.
Es ist wenig sinnvoll, das von der Dauer/Strecke abhängig zu machen.
Daher wird dies ja von einer Nothilfemaßnahme abhängig gemacht.
Außerdem ist der Wiki-Artikel mindestens missverständlich
Was ist für dich daran missverständlich ?
Du magst dies sehen wie du möchtest, der Gesetzgeber sieht dies nicht wie du und erlaubt dies ab 14 Jahren.
Ob du deinen 14 jährigen Sohn dies zumuten würdest oder nicht kann ich nicht beurteilen, kenne deinen Sohn nicht.
O.K. Mindestalter von 14 ist falsch, der Gesetzgeber sieht gar kein Mindestalter vor lt. BGH NZV 90 157.
Der Lenker des gezogenen Fahrzeugs ist nicht Führer eines Kraftfahrzeugs (Bundesgerichtshof NZV 90 157), jedoch ist er für das Lenken und Bremsen verantwortlich. Wesentliche Elemente zur Steuerung des Fahrzeugs muß der Lenker des abgeschleppten Fahrzeugs bedienen können, er muß also als Verkehrsteilnehmer geeignet zum Lenken des betriebsunfähigen Fahrzeugs sein.
Nein , für ein solches Fahrzeug reicht es aus wenn der Führer des ziehenden Fahrzeuges eine Fahrerlaubnis für dieses hat. Aber das abgeschleppte Fahrzeug muß Zugelassen sein, sonst ist die Teilnahme am Straßenverkehr strafbar.
Bei dieser Frage müsst ihr genau unterscheiden, ob das Auto in Deutschland oder in Österreich abgeschleppt wird. In Östterreich ist für jedes Abschleppen ein Führerschein, zumindest in der Unterklasse vorgeschrieben . i.e. für PKW B für LKW zumindest B besser aber C1
In Deutschland meines Wissens gibt es keine diesbezüglich Regel. Vorgeschrieben ist aber das das Mindestalter 16 Jahre beträgt und die Person in der Lage sein muß REgeln und Verkehr zu beurteilen; was immer das auch heissen mag. Sowar das zumindes bis vor 1 1/2 Jahren, da habe ich noch unterrichtet und das mal als Beispiel in Österreich angeführt. Alex
Das ist laut Gesetz so geregelt: Abschleppen, bis zur Werkstatt ist auch ohne Führerschein erlaubt. Aber Schleppen über eine längere Strecke, ist nur mit Führerschein erlaubt.
Hallo Leon97531Leon97531 hat recht,
aber es sollte schon ein Fahrzeuglenker sein der in der Lage ist das zu schleppende Fahrzeug ausreichend und vorrausschauend zu bedienen ( Vorausschauend mit der Situation angepassten und mit Gefühl zum bremsen und zu lenken, der auch die Bremslichter im Auge behält).
Ansonsten können erhebliche Schäden an beiden Fahrzeugen entstehen.
L. G. Aral59
Antwort von Leon97531Leon97531|17.10.2011 - 23:06
Beim Abschleppen, also als kurzfristige Nothilfemaßnahme um ein betriebsunfähigen Kraftfahrzeugs mit Hilfe eines anderen Kraftfahrzeugs an einen anderen Ort zu bringen benötigst du keinen Führerschein dafür.
Anders beim Schleppen, wenn keine Nothilfe vorliegt, dann ist eine Fahrerlaubnis erforderlich.
Es ist wenig sinnvoll, das von der Dauer/Strecke abhängig zu machen.
Außerdem ist der Wiki-Artikel mindestens missverständlich. Eine Person "die in der Lage ist, zu lenken und die Bremsen zu bedienen" wird i.d.R. nur vorliegen, wenn derjenige zumindest mal einen Führerschein gehabt hat. Meinen 14-jährigen Sohn kann ich da mit dem Argument "man braucht keinen Führerschein" sicher nicht dransetzen...