Gast hat seine Rechnung nicht beglichen.. Wer zahlt jetzt die Rechnung?
Hallo ihr Lieben, ich arbeite als Aushilfe in der Gastronomie und mir sind Gäste abgehauen,ohne ihre Rechnung von 70 € zu bezahlen. Jetzt musste ich die 70€ aus eigener Tasche bezahlen. Jetzt ist meine Frage, ob das Rechtlich überhaupt in Ordnung ist??? Ich würde mich über Antworten sehr freuen.. Grüsse Christina
15 Antworten
Bei der Rechtssprechung kommt es darauf an, wie Dein Arbeitsplatz gestaltet ist. Wenn Du nur für einen leicht überschaubaren Gastraum zuständig bist, bist Du Deinen Pflichten nicht nachgekommen, wenn Gäste sich unbemerkt davonmachen konnten. Wenn es zu Deinen Aufgaben gehört, Brötchen in einem anderen Raum zu belegen, Getränke hinter einem abgelegenen Tresen selbst vorzubereiten, kannst Du nicht belangt werden, wenn jemand verschwindet, während Du Deinen Aufgaben nachkommst. Das hat mir ein Anwalt erklärt (allerdings vor etwa 15 Jahren). Generell ist es in einem solchen Niedriglohnsektor nicht üblich, das Personal für den vollen Verkaufspreis haften zu lassen. Würde so etwas einer extrem unaufmerksamen, ständig SMS tippenden, privat quatschenden Kellnerin trotz wiederholter Ermahnungen meinerseits passieren, würde ich maximal den Wareneinsatz (ca, 30%) verlangen.
Hallo Christina, leider ist es in Ordnung, dass Du die Rechnung bezahlen musst.
Zum Einen gehört es zu Deinen Aufgaben (Pflichten) den Gast abzurechnen. Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag. Es ist grob fahrlässig, wenn Du nicht kassierst und somit ist der Schaden leider von Dir zu tragen. Es ist nicht die Aufgabe Deines Chefs zu kassieren und auf die Gäste aufzupassen - dafür bist Du zuständig.
Zum Anderen hast Du ein Manko in der Kasse verursacht. Dieses Manko musst Du (bis zu 3 Monatsgehälter) selber ausgleichen. Ich bin letztes Jahr auf einer Rechnung von fast 200,-€ sitzen geblieben und habe mich wochenlang darüber geärgert :-( Passiert leider!
Tatsächlich gehört das ordnungsgemässe Kassieren zu den Aufgaben einer Bedienung. Sie haftet selbst für Inkassofehler, Wechselgeld- und Rechenfehler und würde auch selbst haften, wenn sie den Abgang der Gäste ohne Bezahlung etwa selbst verschuldet hätte, indem sie die Aufforderung, bezahlen zu wollen, schuldhaft zu lange übersehen hat.
Ein böswilliger Zechbetrug ist jedoch eine Straftat und kein Inkassofehler, die auch eindeutig von beiden Geschädigten (Bedienung und Gastwirt) angezeigt werden kann, ohne wenn und aber.
Damit ist aber noch nicht die Frage geklärt, wer für den Schaden aufkommt. Die Ansicht, eine Bedienung hafte komplett für die von ihr bonierten (also beim Gastwirt abgerufenen Waren), stammt aus Zeiten, als Bedienungen noch prozentual am Umsatz und damit auch am Risiko beteiligt waren.
Nachdem Kellner(innen) heutzutage eher dem Niedriglohnsektor angehören, würde ich schon zu der Ansicht neigen, dass die Haftung für Betrugsfälle nicht zum "Berufsbild" gehört.
Ich würde zumindest versuchen, eine Anzeige zu stellen und mich mit dem Chef auf eine fifty-fifty-Lösung zu einigen. Eine Klage vor Gericht könnte zwar Erfolg haben, aber evtl. auch nur zu einem Vergleich führen, das Arbeitsverhältnis aber ziemlich sicher beenden.
Wenn Gäste sich vor dem Zahlen drücken, kann man Dich dafür nicht haftbar machen.
Andernfalls könntem man die Bedienung auch für entwendetes Besteck oder zerdeppertes Geschirr des Gastes verantwortlich machen.
meinst du dann fehlt mir absofort täglich 50 € in de kasse, die ich mir schön einstecke und dem chef sage : die warten einfach weg !!! mal schauen wie lange man die arbeit noch hat.
der kellner muss dafür haften. genau so könnten es ja auch freunde von dir gewesen sein die du einfach gehn hast lassen. wenn nein kellner so ankommt kann er dafür haften. genauso wenn er falsch rausgibt und damit geld fehlt ziehe ich ihm das ab.ich als gastwirt kann ja auch nicht dafür wenn du die gäste nicht im griff hast.