Wem gehören Kinder?
Gehören Kinder ihren Eltern, oder dem Staat? Wenn es drauf ankommt wird den Eltern doch einfach das Sorgerecht entzogen und die Kinder werden ihnen weggenommen. Außerdem wird Eltern doch teilweise vorgeschrieben was sie tun müssen (z.B. Kinder zur Schule bringen).
15 Antworten
Kinder gehören niemandem. Sie sind keine Gegenstände, wie die Rote Laterne, die einfach mal weitergereicht werden.
Nur, muss es bis sie selbst fähig dazu sind, jemanden geben, der den Vormund bzw das Sorgerecht hat. Sie gehören diesem Jemand aber nicht, sondern stehen lediglich unter dessen Schutz und Verantwortung.
Wäre schön! Wenn ein junger Mensch sich darauf beruft will und z.b. selbstbestimmt lernen will, also außerhalb der Schule, tut der Staat so, als würden die Grundrechte nicht für ihn gelten.
Ich finde das Wort "gehören" da nicht wirklich passend, da Kinder kein Besitz sind. Man muss da zwischen Erzehungsrecht, Aufenaltsbestimmungsrecht usw. unterscheiden. Und natürlich ist es richtig, das Kinder das Recht auf eine angemessene Erziehung haben.
Btw. das Kind muss zwar zur SChule, aber niemand schreibt den Eltern vor das sie das Kind zur SChule bringen müssen ;)
Nur die Schulgesetze...
Erst einmal nur sich selber, dann den Eltern, aber Sie sind in dem Sinne keine Eigentümer, sie genießen nur ein Besitzausübungsrecht, dass ihnen jederzeit entzogen werden kann, was also aus juristischer Sicht einen Eigentumsanspruch Dritter begründet.
Einige Beamte fühlen sich dazu berufen über andere Gewalt auszuüben, um strafrechtlich nicht mit Sanktionen rechnen zu müssen verlassen sich sich auf schwammige juristische Auslegungen, entsprechend den Ansprüche ausgerichtet.
Eine genaue Definition des Besitzbegriffes nach deutschem Recht lässt sich nicht aus der rechtlichen Regelung des § 854
Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) herleiten, sondern ist von der Rechtsprechung und Literatur entwickelt worden. Danach ist der Besitz die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache, die vom Rechtsverkehr anerkannt und von der Rechtsordnung geschützt ist. Demnach handelt es sich nicht um ein subjektives Recht, sondern um ein tatsächliches Verhältnis.
Maßgebend für die Frage, ob jemand eine Sache in Besitz hat, ist also nicht, ob diese Sache seinem Eigentum zuzurechnen ist, sondern ob er die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt.
Ob die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausgeübt wird, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Als notwendige Kriterien für die tatsächliche Sachherrschaft sind nach ganz überwiegender Ansicht eine räumliche Nähe zur Sache, eine gewisse zeitliche Dauer der Herrschaft und ein Wille zum Besitz erforderlich.
In diesem Sinne haben auch der Mieter Besitz an der Wohnung und sogar der Dieb Besitz an dem gestohlenen Gegenstand. Der Dieb hat beispielsweise faktisch die Möglichkeit, über diesen Gegenstand zu verfügen, aber kein Recht dazu.
Das sind ja die Kinder der Eltern. Dem Staat gehören sie sicher nicht, aber es gibt halt Regeln zum Schutz der Kinder, der Menschen.
Und das mit der Schule ist ja auch wichtig, damit sie gebildet sind.
Und warum gibt es dann hier in Deutschland - trotz Schulbesuchszwang - ca. 7,5 Mio. sog. funktionaler Analphabeten? Warum sind wir bei PISA nur mittelmäßig? Wieso können zig Jugendliche kaum die einfachsten Rechenarten? Weshalb hapert es mit dem Leseverständnis?
Hier mag es ein Recht auf Bildung geben - aber wie die Kinder daran kommen, ist sehr unterschiedlich verteilt.
das liegt dann aber eher an unverantwortlichen eltern, die sich nicht um ihre kinder kümmern und sowas eben auch nicht merken bzw. frühzeitig gemerkt haben.
warum wir bei PISA so schlecht sind... vielleicht liegt das daran, dass viele schüler schon locker mal um 13.00 schluß haben. ich merke das jetzt, wo ich mein fachabitur nachhole. wäre ich das gewöhnt täglich bis 15.00 oder länger in der schule zu sein, wäre ich bestimmt besser, aber so nimmt meine leistung eben in den letzten unterrichtsstunden ab und noten werden schlechter.
weil es in jedem land auch dumme menschen gibt. davon ist deutschland nicht ausgeschlossen. wer lernen will, dem wird auch was beigebracht. wer keinen bock hat, der wird auch nix. wenn eltern mit ihren kindern nicht lernen ab tag eins der schule, dann wird das nie was. wenn nicht tgl. zu hause gelesen, geschrieben und gerechnet wird - dann kann nix werden. das sind kinder die ihren eltern egal sind. denn wenn jeden tag geübt wird, fällt auf das ein kind nix lernen will oder kann. die eltern heutzutage werfen die erziehung und arbeit in die schulen, ohne sich selbst zu kümmern. hauptsache bücher lesen. mit kindern, mit denen man kontinuierlich arbeitet tgl. zu hause hat man auch bei pisa keine probleme. bis dato haben meine großen in jeder vergleichsarbeit/pisa zwischen 85-95% geschrieben. der durchschnitt liegt bei 65% im schnitt. wer lernt, schreibt also auch gute noten.
Da sie Personen sind, ausgestattet mit zwar eingeschränkten Bürgerrechten, aber uneingeschränkten Menschenrechten, gehören sie natürlich niemandem, so wie man eine Sache besitzen kann. Aber da sie zunächst nicht für sich selber sorgen können, sind sie ihren Eltern bzw. denjenigen, die für sie Verantwortung tragen – den Erziehungs- und Sorgeberechtigten – zu Pflege, Schutz und Sorge anbefohlen – "anbefohlen", denn als Unmündige sind sie nicht in der Lage, sich auszusuchen und zu entscheiden, wer das Sorgerecht wahrnehmen und damit die Sorgepflicht ausüben soll.
In Artikel 6 unseres Grundgesetzes heißt es: "(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürlich Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen." Soweit das Grundgesetz. Die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ist überdies ein Straftatbestand nach unserem Strafgesetzbuch, und die für das Kindeswohl erlaubten bzw. vorzusehenden Maßnahmen, um Schaden vom Kind abzuwenden, sind im Sozialgesetzbuch geregelt. Die Regelungen des BGB begründen im Rahmen des Sorgerechts ein Recht am Kind, insbesondere die Personensorge (d. h. "die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen") und die (treuhänderische) Vermögensverwaltung. Über alle dem – der Wahrnehmung des Elternrechts bzw. des ersatzweise wahrgenommenen Sorgerechts – "wacht", wie es im Grundgesetz heißt, "die staatliche Gemeinschaft", konkret: das Jugendamt und das Familiengericht. Der Staat reklamiert also auf der einen Seite nicht nur für sich, Rechte für das Kind im Sinne des Kindeswohls sichern zu wollen und ggf. zu deren Wahrung einzuschreiten, sondern sagt auf der anderen Seite, dass er ein Recht am Kind reklamiert: nämlich z. B. durchzusetzen, dass die Schulpflicht eingehalten wird.
Naja und ist der Staat eben der Meinung, jemand kann für den Schutz des Kindes nicht sorgen und keine Verantwortung tragen, wird ihm diese eben entzogen.
Deshalb gehören sie aber noch lange nicht dem Staat, denn dieser vertritt damit nur die allgemeinen Menschenrechte, da die Kinder ja noch nicht selbst dafür eintreten können.