Beschädigung an Absperrpfosten, wer ist schuld?

9 Antworten

Die Security hat mit einer Mahnung und evtl. Strafe gedroht.

Mahnung wofür, mit welchem Inhalt? Entsprechendes Schreiben könnt Ihr abwarten. Sagen dürfen die viel und es ist gar nicht die Frage, ob das, was sie sagen, auch rechtens ist.

Strafe? Strafen kann nur ein Gericht. Hier wurde kein öffentliches Eigentum (glaube ich) beschädigt, sondern Privateigentum. Das ist eine reine Zivilsache. Deshalb könnt Ihr nicht bestraft werden.

Würde sich heraus stellen, dass der Transporter bei der Einfahrt von der öffentlichen Straße in den Privatgrund den Pfosten niedergefahren hat und er ist danach einfach weg gefahren, könnte es eine Unfallflucht sein. Und so etwas wird bestraft. Da muss aber die Polizei erst einmal in Kenntnis gesetzt werden. Das wiederum ist Sache des Eigentümers des Pfostens. Gut möglich, dass man Euch als Zeugen vernehmen würde, aber nicht mehr.

Erst mal abwarten, was da kommt. Den Käufer könnte man informieren, dass es jemand gibt, der Schadensersatz fordern wird. Er kann dann wiederum seinen Transporterfahrer oder wer auch immer den Pfosten beschädigt hat, darüber informieren. Schließlich müssen die ggf. ihrer Versicherung Bescheid geben.

Kommt dann ein Schreiben, wird man sich dazu äußern und melden, wer die Küche gekauft hat mit der Bitte, sich direkt dahin zu wenden.

Sollte die Hausverwaltung oder wer auch immer der Meinung sein, Ihr wäret verantwortlich, dann möge man erst einmal beweisen, dass Ihr den Pfosten zum fraglichen Zeitpunkt beschädigt hat. Der Beweis wird nicht gelingen, wenn es stimmt, was Du geschrieben hast. Keine Sorge, also!

Da werdet ihr möglicherweise auf dem Schaden sitzen bleiben.

Solche Sperren sind ja in der Regel abgeschlossen. D.h. man muss die erst mal aufschließen. Habt ihr nun diesen Schlüssel dem Käufer gegeben, dann hat der in eurem Auftrag gehandelt.

So wird das die Hausverwaltung sehen.

Jetzt kannst du natürlich widerum den Schadensersatz beim Käufer einfordern, da der ihn ja deiner Aussage nach verursacht hat.

Da steht jetzt aber Aussage gegen Aussage.

Alan2014 
Beitragsersteller
 09.03.2018, 13:11

Nein, wir haben dem Käufer keinen Schlüssel geben, wir wussten gar nicht dass die das abmachen, die haben uns auch nicht gefragt, die haben aus eigenverantwortung gehandelt

qugart  09.03.2018, 13:36
@Alan2014

Dann habt ihr wohl eher Glück. Da muss jetzt die Hausverwaltung beweisen, dass ihr das wart.

vierfarbeimer  09.03.2018, 13:39
@Alan2014

Das ist doch ganz einfach. Es giilt das Verursacherprinzip. Leite die Sache an die Käufer weiter, damit die das regulieren. Teile der Hausverwaltung (Security) mit, wie es sich zugetragen hat.

Wenn ihr das nicht wart, müsst ihr es auch nicht bezahlen. Die Security-Leute hätten sich ja die Daten dieses Käufers geben lassen können.

DerHans  09.03.2018, 13:28

Wer etwas von euch will, muss seine Berechtigung BEWEISEN.

Nein, ist es nicbt!

Mahnung abwarten und schriftlich widersprechen!

Wenn sie von euch Geld wollen sollen sie belegen das ihr es ward

ihr wart es zwar nicht, aber die Käufer der Küche und das ist eine Privatperson.

Ob man das als Erfüllungsgehilfe werten kann! kaum, damit ist der Verursacher der Schuldige.

Diese Pfosten konnte man einfach rausnehmen und waren nicht abgeschlossen?

Alan2014 
Beitragsersteller
 09.03.2018, 13:22

die Pfosten sind abgeschlossen, ich befürchte die haben es mit Gewalt oder dem falschen Werkzeug raus genommen

peterobm  09.03.2018, 13:27
@Alan2014

was nicht euer Problem ist. Adresse rausgeben fertig