Strom bezahlen trotz Solaranlage!?
Ein Bekannter von mir wohnt zur Miete in einem 2-Familienhaus; seine Vermieterin wohnt in der 2. Wohnung dort. Vor ca. 3 Jahren hat sie- die Vermieterin- das Dach komplett neu eindecken und eine Solaranlage installieren lassen. Nach gut einem Jahr hat die Anlage bereits soviel Strom erzeugt, daß von den Stadtwerken praktisch kein Strom mehr gebraucht wird, sondern im ganzen Gegenteil noch Strom geliefert werden kann. Trotz allem muß sowohl die Vermieterin als Hauseigentümerin, als auch mein Bekannter den vollen Strompreis (immerhin fast €200,--/Monat) an die Stadtwerke bezahlen.
Kann das rechtens sein? Danke schon jetzt für ernstgemeinte Antworten.
6 Antworten
je nach dem wie die Anlage angeschlossen ist, ist es einfach so, dass der komplette strom eingespeist wird. dann gibts für jede eingespeiste kilowattstunde entsprechend geld. der eigenbedarf wird ganz normal über einen bezugszähler entnommen und natürlich regulär bezahlt...
Alternativ gibt es die Möglichkeit des Netzparallelbetriebes in Verbindung mit Erzeugungsvergütung oder Überschussvergütung...
hier wird je nach Modell der strom den die PV Anlage erzuegt gezählt, dafür gibt es einen kleinen basisverütungssatz. die eigendliche ersparnis wird daraus generiert, dass die PV Anlage den vorhandenen bezugszähler ausbremst. teilweise bis auf Null... eine rücklaufsperre verhindert, dass er rückwärts zählt...
oder es wird ein so genannter quadrantenzähler installiert. dieser erfasst den Strom, der richtung netz abfließt getrennt von dem was aus dem Netz nachbezogen wird.
übirgens, egal wie gut die solaranlage ist, etwas strom wird immer verbraucht, da viel strom auch dann benötigt wird, wenn die Sonne eben nicht scheint...
lg, Anna
Natürlich ist das rechtens, solange die Solar anlage nicht den Mietern gehört.
Ich meine nicht nur meinen Bekannten, sondern AUCH seine Vermieterin.
musst es mal umgekehrt betrachten,wenn sie nur ihren eigenen verbrauchen wollte wäre ab ca ab 15 uhr schluss mit strom denn ab da erzeugt sie fast nichts mehr und auch nur wenn die sonne scheint.
Normalerweise bekommt der Besitzer der Anlage eine Einspeisevergütung. Der Strom der Anlage wird nämlich nicht im Haus verbraucht, sondern in das Stromnetz eingeleitet und dafür bekommt man eben eine Vergütung. Muss den Strom aber weiterhin selber vom Anbieter kaufen.
Das sind zwei verschiedene Vertragsverhältnisse. Der Hausbesitzerin verkauft bei Sonnenschein ihren gerade überflüssigen Strom an die Stadtwerke. Ansonsten kauft sie rund um die Uhr ihren Strom von den Stadtwerken so ein wie jeder andere Stromverbraucher auch. Sonst wäre es da vor allem nachts immer dunkel im Haus.
Gott zum Gruße, Anna.
Haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort, welche mir am ausführlichsten scheint.
Es haben mehrere Nutzer gute Antworten gegeben und ich habe sehr viel dazugelernt. Leider kann ich nicht jeden mit "hilfreichste Antwort" auszeichnen, aber ich kann jedem hier danken.
Mit freundlichem Gruße
Holger