Scheidung durchbringen, auch ohne der Unterschrift vom Ehepartner
Hallo, Meine Schwester möchte sich von ihrem Mann trennen. Alle Scheidungspapiere sind unterschrieben, jetzt muss nur noch er diese unterzeichnen. Seit Wochen kommt aber nichts von ihm, er weigert sich es zu unterschreiben. Sie sind bereits getrennt lebend. Auch hat sie ihn oft darum gebeten. Wie läuft es ab, kann auch ohne ihm eine Scheidung in Kraft gesetzt werden und das Trennungsjahr auch ohne ihm begonnen werden? Was muss sie dafür machen? Vor allem wenn er diese Gerichtstermine nicht wahrnimmt? Kann der Richter auch ohne seine Erscheinung eine Trennung vollstrecken?
4 Antworten
Das Trennungsjahr beginnt, wenn einer der Pertner auszieht und sich ummeldet. Andere Varianten sind komplizierter.
Mindestens einer der Partner braucht einen Anwalt, der die Scheidung bei Gericht einreicht. Wenn es Streit um Kinder oder Vermögen gibt, kann das kostenfrei zwischen den Partnern oder teuer vor Gericht geklärt werden. Dazu müsste sich der andere Partner dann wohl auch einen Anwalt nehmen.
Nach Ablauf des Trennungsjahres wird ein Gerichtstermin angesetzt, zu dem beide Partner vorgeladen werden. Spätestens dann muss ihr Mann erscheinen. Falls er das nicht tut, wird entweder ein Urteil im Sinne des Antragstellers gefällt oder eine polizeiliche Vorführung zu einem neuen Termin angeordnet.
Nun, den Scheidungsantrag hat er erhalten und ignoriert ihn, weil er unbedingt möchte, dass die Kinder bei ihm leben. Deshalb habe ich gefragt, ob das Trennungsjahr trotzdem begonnen hat, auch wenn dieser Antrag von ihm nicht ausgefüllt wird.
Vielen dank für diese hilfreiche Antworten!
Natürlich ist alles einfacher, wenn sich beide einigen, was Kinder und Vermögen angeht. Manches muss dann beim Notar unterschrieben werden (Rentenausgleich). Dem Gericht gegenüber muss dann der nicht anwaltlich vertretene erklären, dass er mit dem vorliegenden Scheidungsantrag einverstanden ist. Dann geht alles recht zügig und kostet nicht viel (<2000).
Aber auch wenn der Mann nicht reagiert, bekommt er den Scheidungsantrag vom Gericht zugestellt und alles geht seinen Gang.
Da scheint ja schon einiges gelaufen zu sein, also muss es ja wohl auch einen Anwalt geben. Dieser kann in allen Fragen Antwort geben. Das Trennungsjahr hat mit seinem Einverständnis nichts zu tun, außer sie wohnen noch in der gleichen Wohnung, dann wird es schwieriger.
Er muß auch nichts unterschreiben!
Eine Scheidung erreicht man ja nicht durch eine Unterschrift, sondern durch ein Scheidungsurteil!
Was sagt denn ihr Anwalt?
den benötigt sie ohnehin...
Vielen, vielen Dank! Jetzt habe ich eine Vorstellung wie es Abläuft. :-)